Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen
Der Bundestag hat am 25. März 2021 das „Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie“ mit großer Mehrheit und wenigen Enthaltungen verabschiedet. Hinter diesem sperrigen Begriff verbergen sich zwei für uns Wassersportler wichtige Aussagen:
Zukünftig werden im § 1 Wasserstraßengesetz „die Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem Verkehr mit Güter- und Fahrgastschiffen oder der Sport- und Freizeitschifffahrt mit Wasserfahrzeugen dienen“, als Aufgabengebiet definiert. Damit wird die gesetzliche Konzentration nur auf die Frachtschifffahrt auf die durch den Wassersport und den Tourismus genutzten Gewässer erweitert. Die Konsequenz war die prioritäre Verwendung von Finanzmitteln und Personaleinsatz auf die durch die Güterschifffahrt befahrenen Haupt- und Nebenwasserstraßen. Damit haben die im DOSB-Forum Wassersport zusammen mit den Verbänden des Tourismus und der Wassersportwirtschaft organisierten Wassersportverbände nach über fünf Jahren eine immer wieder wiederholte Forderung an der Seite von Bundes-Verkehrs- und Umweltministerium politisch durchsetzen können. Weitere Infos dazu findet ihr vom DOSB und rudern.de.
Dem § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes wird ein Absatz 4 angefügt, nach dem Maßnahmen zur wesentlichen Umgestaltung einer Binnenwasserstraße des Bundes oder ihrer Ufer zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Bundeswasserstraßengesetz hoheitlich durchgeführt werden. Damit werden bisher bei den Bundesländern liegende Aufgaben bei der Renaturierung (z. B. „Blaues Band Deutschland“) in die Verantwortung des Bundes gelegt und eine schnellere Planung und Umsetzung ermöglicht.