Länderrat

Auszug aus der Satzung des Deutschen Ruderverbandes
November 2024

§ 38 Länderrat

  1. Der Länderrat besteht aus den Vorsitzenden der Landesruderverbände (LRV) des DRV.
  2. Der Länderrat hat folgende Aufgaben:
  • bei der Durchführung der Verbandsziele mitzuwirken und die Beschlüsse des Rudertages in enger Zusammenarbeit der LRV untereinander in den Ländern durchzusetzen,
  • gemeinsame Grundsatzprogramme mit dem Präsidium und dem Vorstand zu entwickeln, darüber zu beschließen und für deren Durchführung in den LRV zu sorgen,
  • die sich daraus ergebenden finanziellen Jahresplanungen zwischen dem DRV und den LRV zu koordinieren,
  • die Anliegen der LRV an das Präsidium und den Vorstand heranzutragen und darüber zu wachen, dass die Interessen, die sich aus den besonderen Aufgaben der LRV in den einzelnen Ländern ergeben, gewahrt werden,
  • mit den Fachressorts und Arbeitskreisen des DRV enge Zusammenarbeit zu pflegen und geeignete Mitarbeiter für diese Gremien vorzuschlagen; bei der Vorbereitung der Rudertage mitzuwirken; die Wahlvorschläge zum Rudertag mitzuberaten.
  1. Der Länderrat, das Präsidium und der Vorstand tagen mindestens einmal im Jahr gemeinsam.
  2. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung, die sich der Länderrat gibt.

 

Ziele

(im Sinne von gesetzten Zielen bzw. erwünschten Zuständen)

Der Länderrat des Deutschen Ruderverbandes hat am 08.04.2015 vier Leitlinien für seine Mitwirkung im Deutschen Ruderverband vereinbart. Diese aktualisieren die am 20.08.2009 und in 2013 erstellten Zielsetzungen.

Wir wirken für unsere Rudervereine.

Aus der Besonderheit des föderalen Systems ergibt sich für die Landesruderverbände ein Alleinstellungsmerkmal in der Aufgabenwahrnehmung hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den Landessportbünden und den Landesministerien. Wir nehmen damit für unsere Vereine auf Landesebene die wichtige Funktion der Interessenvertretung und Mittelgewinnung für den Rudersport wahr. Aus diesem Alleinstellungsmerkmal heraus haben wir zusätzlich ein reichhaltiges Angebot von Maßnahmen für unsere Vereine entwickelt.

Ziel 1: Wir werden in dieser Arbeit von den Vereinen wahrgenommen und unterstützt. Wir sind ein wichtiger Partner aller Landesinstitutionen (LSB, OSP, BSP, LLZ, Kommunen, Bundesländer etc.)

Wir wirken für unseren Deutschen Ruderverband.

Die Landesruderverbände sind mit ihrem unter 1) beschriebenen Alleinstellungsmerkmal wichtige Partner des Deutschen Ruderverbandes bei der Umsetzung dessen Ziele und bringen sich personell, ideell und materiell bei der Umsetzung der Ziele des Deutschen Ruderverbandes ein.

Ziel 2: Wir sorgen für einen optimalen Informationsfluss zwischen Vorstand, Präsidium und Länderrat als Grundlage für effektivere Formen der Zusammenarbeit.

Wir motivieren unsere Nachwuchsleistungssportler zu langfristigem Leistungssport.

Eine Kernkompetenz der Landesruderverbände ist die Förderung im Nachwuchsleistungssport. Die Landesruderverbände bringen sich mit großem Engagement personell, materiell und ideell in diesem Bereich ein. Hierfür werden erhebliche finanzielle Ressourcen durch die Landesruderverbände eingeworben. Durch die qualitative Arbeit der Landesruderverbände in Zusammenarbeit mit den Vereinen und dem Deutschen Ruderverband werden jährlich hochmotivierte Nachwuchstalente den U19- und U23-Nationalmannschaften des Deutschen Ruderverbandes zugeführt.

Ziel 3: Wir begleiten mit unserer Arbeitsgruppe Nachwuchsleistungssport die Arbeit des Deutschen Ruderverbandes im Nachwuchsleistungssport konstruktiv und kritisch.

Ziel 4: Wir fördern das Rudern im Mannschaftsboot.

Ziel 5: Wir begleiten, fördern und fordern unsere Leistungssportler.

Ziel 6: Wir fördern unsere Nachwuchssportler in ihrer Schul- und Berufsausbildung.

Wir knüpfen Netzwerke.

Die Landesruderverbände bringen sich mit ihren ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern in vielfältiger Weise in die Netzwerkstrukturen des deutschen Sports ein, insbesondere im Deutschen Ruderverband, in den Landessportbünden und in den Olympiastützpunkten. Natürlich werden auch in den Ländern innere Netzwerke im eigenen Landesruderverband zum Wohle der Vereine aufgebaut und gepflegt.  

Ziel 7: Wir pflegen unsere Netzwerke.

Mitglieder des Länderrates

Andreas Döpper
  • Vorsitzender Länderrat
  • AAC/NRB Landesruderverband HH
Telefon
+49 40 7375510
Mobil
+49 151 2022 7008
Heike Breitenbücher

Landesruderverband Baden-Württemberg

Mobil
+49 178 3070442
Gerhard Walter (Vizepräsident)

Landesruderverband Bayern

Mobil
+49 15120183939
Thomas Haun

Landesruderverband Berlin

Telefon
+49 30 690899 11
Mobil
+49 177 2153856
Ulrike Hartmann
Ulrike Hartmann

Landesruderverband Brandenburg

Redelf Janßen

Landesruderverband Bremen

Telefon
+49 421-96038941
Mobil
0171 5531474
Torsten Gorski

Landesruderverband Hessen

Mobil
0171 2195700
Olaf Paetow

Landesruderverband Mecklenburg-Vorpommern

Natascha Fieting

Landesruderverband Niedersachsen

Telefon
05361 888 278
Wilhelm Hummels

Landesruderverband Nordrhein-Westfalen

Mobil
+49 172 5353522
Dr. Beate Krause

Landesruderverband Thüringen

Mobil
+49 179 1430915
Holger Hoffmann

Landessruderverband Sachsen

Telefon
+49 351 320020007
Mobil
+49 173 6687012
Steffen Planer

Ruderverband Sachsen-Anhalt

Mobil
+49 177 7850904
Reinhart Grahn
Reinhart Grahn

Landesruderverband Schleswig-Holstein

Mobil
+49 171 1222503
Matthias Woitok

Landesruderverband Südwest

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