Bildung
Aus- und Fortbildungen im DRV
Termine
- Ausschreibungen DRV, LRV, Trainerakademie, …
DRV-Fortbildungen
- Rudersymposium 2025, Hannover, 24.–26.01.2025
- Skilanglauf, Altirdning/Steiermark, 12.–18.01.2025 – ausgebucht
- Skilanglauf, Altirdning/Steiermark, 19.–25.01.2025
- Skilanglauf, Altirdning/Steiermark, 26.01.–01.02.2025
- Winterseminar Schweiz, La Punt-Chamues-ch/Engadin, 22.02.–01.03.2025
- Langtursteuerleute, Ruderakademie Ratzeburg, 07.–09.03.2025
DRV-Ausbildungen
- Trainer/-in C Leistungssport, Ruderakademie Ratzeburg, 13.–24.01.2025
- Trainer/-in C Breitensport, Ruderakademie Ratzeburg, 10.–21.02.2025
- Trainer/-in B Leistungssport, Ruderakademie Ratzeburg, 05.–08.09. und 14.–17.11.2024 sowie edubreak®Campus – ausgebucht
- Trainer/-in A Leistungssport, Ruderakademie Ratzeburg, 04.–08.11.2024 und 03.–07.11.2025 sowie edubreak®Campus – ausgebucht
Trainerportal
In Microsoft Teams ein Portal für Trainerinnen und Trainer zur Verfügung, um eine Austauschplattform und weitere Materialien für Trainerinnen und Trainer im Rudern bereitzustellen. Wenn Sie dazu eingeladen werden möchten, nutzen sie bitte unsere Online-Anmeldung.
Über das Trainerportal läuft die Reihe Trainer·innenTalk – Science into Practice & Practice into Science.
Indoor Rower
Concept2 und Deutscher Ruderverband laden ein zu den Qualifizierungen Indoor Rower Instructor.
Trainer-Kongress
Der DRV richtete vom 20.–22. Januar 2023 den Trainer·innen-Kongress in Hannover mit etwa 150 Teilnehmenden aus.
Ausbildung
Der Deutsche Ruderverband bildet Trainerinnen und Trainer aus und ist alleiniger Ausbildungsträger in der Sportart Rudern. Ausrichter der ersten Lizenzstufe können neben dem DRV in Absprache mit dem Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung auch die Landesruderverbände und die Universitäten sein; Ausrichter der zweiten Lizenzstufe ÜL B Prävention können die Landesruderverbände sein. Sie entwickeln Kooperationsformen und können Aufgaben delegieren.
Ordnung zur Qualifizierung, VI, 1.1
Lizenzen
3514 gültige DOSB-Lizenzen im DRV (Stand: November 2024)
6 verschiedene Ausbildungsgänge im DRV
- Erste Hilfe (Umfang 9 LE) nicht älter als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Lizenzierung. (Bei Ärztinnen und Ärzten ist die Approbationsurkunde bzw. Arztausweis ausreichend.)
- Möglich sind auch Fortbildungen (Umfang 15 LE) der Landesruderverbände und Landessportbünde, die mit dem Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung abgesprochen sind. Das kann auch eine qualifizierende Maßnahme (siehe VI 2.3) sein. Bei Trainer/-in B Leistungssport und Trainer/-in A Leistungssport muss es sich um leistungssportbezogene Fortbildungen handeln.
- Nach vom DRV festgelegten Bedingungen mit Inhalten und Zulassungsvoraussetzungen der ersten Lizenzstufe, kann die Inhaberin/der Inhaber einer Übungsleiter/-in C-Lizenz zur Trainer/-in B-Ausbildung zugelassen werden.
- Nach Absolvierung einer Trainer/-in C-Ausbildung Breitensport kann durch vorherige Absprache mit Fortbildungen im Leistungssport (im Umfang von 15 LE) die Zulassung zur Ausbildung für Trainer/-in B Leistungssport erfolgen.
- Nach Absolvierung einer Trainer/-in C-Ausbildung Leistungssport kann durch vorherige Absprache mit Fortbildungen im Breitensport (im Umfang von 15 LE) die Zulassung zur Ausbildung für Trainer/-in B Breitensport erfolgen.
- ÜL B/P Rudern – Profil Gesundheitstraining Herz-Kreislaufsystem, bisherige Tätigkeit: Nachweis einer mindestens 1-jährigen Tätigkeit als Trainer/-in bzw. Übungsleiter/-in im Sportverein oder vergleichbarer Tätigkeitsnachweis (Einzelfallentscheidung des jeweiligen Ausbildungsträgers).
DOSB-Lizenzen
DOSB-Lizenzausbildung
Die Ausbildung von Trainern und Trainerinnen ist in das mehrstufige Qualifizierungssystem des organisierten Sports in Deutschland unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) eingebunden. Sie führt von der untersten Lizenzstufen (C-Lizenz) über die B-Lizenz hin zur A-Lizenzausbildung und gegebenenfalls zum Diplom-Trainer-Studium.
https://trainerinsportdeutschland.dosb.de/fuer-trainerinnen
Und beim Rudern?
Die Landesruderverbände und der Deutsche Ruderverband bieten die Ausbildungen Trainer/-in C an. Während der DRV seine C-Ausbildungen „an einem Stück“ über 12 Tage in der Ruderakademie Ratzeburg anbietet, führen die Landesruderverbände (LRV) sie in mehreren Modulen durch. Häufig wird bei den LRV der sogenannte Grundkurs oder Basisqualifizierung der Landessportbünde (LSB) vorausgesetzt. Je nach LSB haben diese Grundkurse einen Umfang von 30 bis 60 LE. Die Ausbildung Trainer/-in C hat einen Umfang von 120 LE, dabei entspricht eine Lerneinheit 45 Minuten. Weitere Informationen auf dieser Seite und unter https://www.rudern.de/faq. Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Wir freuen uns über jegliches Engagement von Trainerinnen und Trainern in den Rudervereinen!
#dosbtrainer #engagement #jungesengagement #TrainerInSportdeutschland
LiMS und SAMS
Der DRV hat 2016 auf das DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) und 2022 auf die Verwaltungssoftware SAMS umgestellt. LiMS wird im Hintergrund benötigt, um die Lizenzen in der DOSB-Datenbank zu erstellen. Die Verwaltung erfolgt für alle Beteiligten über SAMS.
Die Lizenzinhaber haben einen geschützten Zugang zu SAMS. Ist der Zugang nicht bekannt, schreiben Sie einfach eine E-Mail an kerstin.rapp@rudern.de bzw. andreas.koenig@rudern.de. Auch die SAMS-Beauftragten Ihres Vereins können die Zugangsdaten zusenden.
Die Lizenzen werden von den Bildungsreferenten des DRV und der LRV administriert. Bei lizenzverlängernden Seminaren des DRV und der LRV, die vom Benutzer über SAMS belegt wurden, werden die Lerneinheiten der persönlichen Lizenz zugebucht. Entsprechen die Lerneinheiten der Anforderungen für die Verlängerung, so wird die Lizenz entsprechend aktualisiert. Über das Symbol mit dem Doktorhut (Antrag auf zusätzliche LE) unter Aktionen können sportartfremde, nicht rudertypische und für die Lizenzverlängerung anerkannten Fortbildungen hochgeladen werden. Die zuständigen Bildungsverantwortlichen prüfen die Fortbildung und geben die Lerneinheiten für die Verlängerung frei. (Handbuch DRV-Verbandssoftware SAMS, 4.7.1, siehe rudern.de/digitalisierung)
Informationen zur Lizenzverlängerung
Es kann sich um eine Fortbildung mit 15 LE, um zwei Fortbildungen à 8 LE, um drei Fortbildungen à 5 LE oder um acht Fortbildungen à 2 LE handeln.
Fortbildungen können jedoch nicht „angespart“ werden. Also z. B. 30 LE innerhalb eines Gültigkeitszeitraum absolvieren, um damit zweimal die Lizenz um ihren jeweiligen Gültigkeitszeitraum zu verlängern bzw. auf den nächsten Gültigkeitszeitraum zu übertragen, ist nicht möglich. Die eigentliche Verlängerung ist nach DOSB-Vorgabe erst im letzten Quartal der Gültigkeit um den Gültigkeitszeitraum möglich. Die nächste Fortbildung, die dann wieder verlängerungswirksam ist, ist im neuen Gültigkeitszeitraum zu absolvieren.
Verlängerungen werden auf den alten Lizenzen (mit Bild und Stempel) nicht mehr eingetragen, weder vom DRV noch von den Landesruderverbänden.
Eine Lizenz wird nur erteilt bzw. verlängert, wenn der/die Betreffende den Ehrenkodex unterschrieben hat und dieser dem DRV bzw. einem Landesruderverband vorliegt. Es gilt auch die abgegebene Erklärung in der DRV-Verwaltungssoftware SAMS. (Ordnung zur Qualifizierung, VI Ordnungen, 2.1 Lizenzierung)
Weitere Informationen zum Jugendschutz …
Gültigkeitszeiträume der Lizenzen
- 4 Jahre: Lizenzen der 1. Lizenzstufe (T-C/L, T-C/B)
- 4 Jahre: Lizenzen der 2. Lizenzstufe (T-B/L, T-B/L und ÜL B/P)
- 2 Jahre: Lizenzen der 3. Lizenzstufe (T-A/L)
Trainerakademie Köln des DOSB
Nur für die Ausbildungsgänge Trainer/-in Leistungssport gibt es noch eine 4. Lizenzstufe, die Diplomebene. Qualifizierte Trainer/-innen mit einer A-Lizenz können an der Trainerakademie Köln des DOSB ein Diplomstudium anschließen. Hier werden sie in der jeweiligen Sportart dazu ausgebildet, den besonderen Herausforderungen als Trainer/-innen im Hochleistungssport gerecht zu werden.
Auch Diplom-Trainer/-innen haben die jeweiligen Lizenzen regelmäßig durch Fortbildungen zu verlängern.
Weitere Informationen zum Diplom-Trainer-Studium unter http://www.trainerakademie-koeln.de/diplom-trainer-studium
„Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und E-Mailadresse) vom DRV verarbeitet, gespeichert und zum Zwecke der Lizenzausstellung an das DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) sowie an die DRV-Software SAMS weitergegeben werden. Der DOSB hat zu keiner Zeit Einsicht in die personenbezogenen Daten der Lizenzinhaber/-innen. Darüber wurde zwischen dem DOSB und dem ausstellenden Verband eine Datenschutzvereinbarung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geschlossen. Die erhobenen Daten werden in LiMS für die Dauer von 10 Jahren gespeichert. Der Datenübermittlung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. In diesem Fall kann jedoch keine DOSB-Lizenz ausgestellt werden!“
Hinweise zur Fortbildung
Mit dem Erwerb einer Lizenz ist der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen. Die notwendige zeitliche wie inhaltliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge macht eine regelmäßige Fortbildung notwendig.
Eine Fortbildung von mindestens 15 LE für gültige Lizenzen muss wahrgenommen werden:
- nach Erwerb der ersten Lizenzstufe innerhalb von 4 Jahren
- nach Erwerb der zweiten Lizenzstufe innerhalb von 4 Jahren
- nach Erwerb der dritten Lizenzstufe innerhalb von 2 Jahren
Die Lizenz wird um die Gültigkeitsdauer und evtl. zusätzlich zum Ende des laufenden Quartals verlängert.
Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere Lizenzstufe mit. Gleiches gilt für Fortbildungen.
Eine Lerneinheit (LE) umfasst 45 Minuten.
Neben den ausgeschriebenen Fortbildungen können auch qualifizierende Maßnahmen zur Lizenzverlängerung anerkannt werden. Unter qualifizierenden Maßnahmen werden Aktivitäten, die zum Tätigkeitsbereich von Trainern/-innen im weiteren Sinne gehören, verstanden, wie z. B.:
- die Teilnahme an Trainingslagern des DRV und an FISA-Meisterschaften,
- die Hospitation bei Bundes-, Landes- bzw. OSP-Stützpunktrainern/-innen,
- die Mitarbeit als Referent/-in in der Qualifizierung von Trainern/-innen,
- die Mitarbeit in Projekten,
- die Entwicklung übergeordneter Modellveranstaltungen,
- Präsentationen und Vorträge auf Kongressen und Symposien,
- Veröffentlichungen von Materialien.
Die qualifizierende Maßnahme zur Verlängerung einer Lizenz ist durch den Fachressortleiter Bildung, Wissenschaft und Forschung bzw. den Referenten für Bildung des DRV zu genehmigen. Es ist ein schriftlicher Bericht vorzulegen.
Hospitation als qualifizierende Maßnahme
Unter einer Hospitation wird ein mehrtätiger Besuch bei einem Bundes-, Landes- bzw. OSP-Stützpunkttrainer verstanden. Dieser bespricht, analysiert und bewertet das Training. Dabei steht der Aspekt der Beratung im Vordergrund. Der Umfang der Hospitation für die Lizenzverlängerung beträgt mindestens 15 LE.
Der schriftliche Bericht inkl. dieses Formblattes oder eines LRV-Schreibens ist digital über die DRV-Verwaltungssoftware SAMS in einer Datei hochzuladen und umfasst 5–8 DIN-A4-Seiten. Alle Literaturquellen sind anzugeben.
Weitere Informationen zur Lizenzverwaltung und -verlängerung mit SAMS und LiMS unter www.rudern.de/bildung.
Mögliche Inhalte sind: Was wurde, wie und warum im Training gemacht? Wie werden Veränderungen etwa bei der Rudertechnik erzielt? Wie werden Rückmeldungen (Trainer–Sportler, Sportler–Trainer, Trainer–Hospitant) gegeben? Wie werden die Sportler mit einbezogen?
Der Bericht schließt mit einem Fazit und einer Bewertung.
DRV und Landesruderverbände (nur für die erste Lizenzstufe) können Fortbildungen anderer Träger und Institutionen für ihren Zuständigkeitsbereich anerkennen. Dazu werden das Programm und ggf. später die Teilnahmebescheinigung zur Verlängerung vorgelegt.
Wird eine externe Fortbildung anerkannt, muss die darauf folgende Lizenzverlängerung in einer vom DRV bzw. LRV ausgeschriebenen lizenzverlängernden Maßnahme erfolgen.
Ausgewählte externe Fortbildungen siehe unter Seminartermine. Um andere externe Fortbildungen anerkennen zu lassen, wenden Sie sich bitte an Kerstin Rapp oder Andreas König.
Trainer/-in C-Lizenz, Trainer/-in B-Lizenz oder Übungsleiter/-in B-Lizenz (Gültigkeitsdauer 4 Jahre), die bis zum 31. Dezember 2025 gültig ist. Der Lizenzinhaber/die Lizenzinhaberin:
- nimmt im Oktober 2024 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im Dezember 2025 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2029.
- nimmt im Mai 2025 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im Dezember 2025 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2029.
- nimmt im November 2025 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im Anschluss vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2029
- nimmt im Oktober 2026 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im Oktober 2026 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2028 (Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit um drei Jahre nach Besuch von Fortbildungen mit 15 LE).
- nimmt im Oktober 2028 an Fortbildungen mit 30 LE teil: die Verlängerung wird im Oktober 2028 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2029 (Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit um vier Jahre nach Besuch von Fortbildungen mit 30 LE).
Trainer/-in A-Lizenz (Gültigkeitsdauer 2 Jahre), die bis zum 31. Dezember 2025 gültig ist. Der Lizenzinhaber/die Lizenzinhaberin:
- nimmt im November 2025 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im Anschluss vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2027. Er/Sie nimmt dann im Januar 2030 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im Dezember 2024 vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2026.
- nimmt erst im Januar 2026 an einer Fortbildung teil: die Verlängerung wird im Anschluss vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2026 (Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit um ein Jahr).
- nimmt im Oktober 2027 an Fortbildungen mit 30 LE teil: die Verlängerung wird im Anschluss vorgenommen; die Verlängerung ist möglich bis 31. Dezember 2027 (Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen im zweiten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit um zwei Jahre nach Besuch von Fortbildungen mit 30 LE).
Bei Überschreitung dieser Fristen:
- Die gesamte Ausbildung oder Teilbereiche (im Umfang von 45 LE) sind nach Rücksprache mit dem Referenten für Bildung bzw. Mitgliedern des Fachressorts Bildung, Wissenschaft und Forschung zu wiederholen.
Eine Lerneinheit (LE) umfasst 45 Minuten.
Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen wird wie folgt verfahren:
Erste und zweite Lizenzstufe
- Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit mindestens 15 LE um drei Jahre verlängert. - Fortbildung im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit 30 LE um vier Jahre verlängert. - Bei Überschreitung dieser Fristen:
Die gesamte Ausbildung oder Teilbereiche (im Umfang von 45 LE) sind nach Rücksprache mit dem Fachressort Bildung, Wissenschaft und Forschung zu wiederholen.
Dritte Lizenzstufe
- Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit mindestens 15 LE um ein Jahr verlängert. - Fortbildung im zweiten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit 30 LE um zwei Jahre verlängert. - Bei Überschreitung dieser Fristen:
Die gesamte Ausbildung oder Teilbereiche (im Umfang von 45 LE) sind nach Rücksprache mit dem Referenten für Bildung bzw. Mitgliedern des Fachressorts Bildung, Wissenschaft und Forschung zu wiederholen.
Eine Lerneinheit (LE) umfasst 45 Minuten.
Bildungsurlaub für DRV-Aus- und Fortbildungen
Falls Sie Bildungsurlaub beantragen wollen, ist für uns eine rechtzeitige Benachrichtigung (mehr als 10 Wochen vor Beginn) hilfreich, in welchem Bundesland der Bildungsurlaub beantragt werden soll. Das ist nicht in allen Bundesländern möglich; für den DRV nicht in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Wenden Sie sich dazu bitte per E-Mail an Kerstin Rapp unter kerstin.rapp@rudern.de.
Die Aus- und Fortbildungen des Deutschen Ruderverbands werden von uns nicht ohne konkrete Nachfrage zur Anerkennung als Bildungsurlaub bei den Bundesländern eingereicht. Die Anträge auf Anerkennung können aufwendig, kostenpflichtig und langwierig sein.
Die Bildungsfreistellung ist Ländersache. Beachten Sie daher bitte die jeweiligen Regelungen des Bundeslands, in dem sich ihr Arbeitsplatz (nicht Wohnort) befindet.
Hochschulen und Trainer C
Kooperation mit Hochschulen bei der Ausbildung Trainer/-in C
Sportstudierende mit einer abgeschlossenen Ausbildung in der Sportart Rudern – gemäß den Bedingungen des DRV-Fachressorts Bildung, Wissenschaft und Forschung (pdf) – können auf Anfrage über die Universität die Trainer/-in C-Lizenz erteilt bekommen.
Ordnung zur Qualifizierung, VI Ordnungen, 1.4 Anerkennung anderer Ausbildungsabschlüsse
Mit folgenden Universitäten kooperiert der Deutsche Ruderverband:
- Bochum
- Dortmund
- Frankfurt/Main
- Gießen
- Göttingen
- Hamburg
- Hannover
- Heidelberg
- Kassel
- Kiel
- Köln
- Konstanz
- Leipzig
- Marburg
- Osnabrück
- Passau
- Potsdam
- Saarbrücken
- Würzburg
- Wuppertal
Liebe Sportstudis, übermitteln Sie uns Ihre Daten und Dokumente für Ihre Trainer/-in C-Lizenz. Berechtigt sind ausschließlich Studierende, deren Studienleistungen uns von den Fachleitungen der kooperierenden Universitäten bestätigt sind.
Kooperation IST-Hochschule
Die Kooperation zwischen der IST-Hochschule für Management und dem Deutschen Ruderverband e.V. (DRV) soll den Bachelorstudiengang „Sportwissenschaft und Training“ in die Trainerausbildung des DRV implementieren. Dadurch erhöht sich die Qualität der Ausbildung und die Studierenden sparen Zeit. Die bei unserem Partnerverband absolvierten A-, B- und C-Lizenzen können einfach und unkompliziert auf den Bachelor-Studiengang angerechnet werden.
Weitere Informationen: https://www.ist-hochschule.de/deutscher-ruderverband
„Die Zusammenarbeit zwischen Bildungsinstitutionen wie der IST-Hochschule und Sportverbänden ist entscheidend, um den Fachkräftemangel im Trainerbereich zu beheben. Durch innovative Ausbildungskonzepte wie den Bachelor 'Sportwissenschaft und Training' können wir hoffentlich viele junge Menschen zu kompetenten Trainerinnen und Trainern ausbilden und damit eine positive Entwicklung für den Trainermarkt sowie für die Sportvereine und -verbände erreichen. Deswegen begrüßen wir diese Kooperation.“
Moritz Petri, Vorsitzender des Deutschen Ruderverbands
DRV-Handbuch
Rudern lehren und lernen Materialien für die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern, Ausgabe 2024 (pdf, 12 MB, Download siehe unten) kostenfrei für die Teilnehmenden der Trainer-Ausbildungen beim Deutschen Ruderverband, der Landesruderverbände und der kooperierenden Universitäten.
Dieses Dokument darf ausschließlich auf ruderakademie.de und rudern.de zum Download zur Verfügung gestellt werden.
Kennwort Das Kennwort für das Dokument erhalten Sie von Ihrem Seminarleiter bzw. Landeslehrreferenten Ihres Landesruderverbands oder vom DRV-Bildungsreferenten Andreas König, andreas.koenig@rudern.de.
Dokumente Qualifizierung
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Ausrichter Trainer C-Ausbildung
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