Justiziar
Nach §26 BGB kann der Vorstand des Verbandes einen Verbandsjustiziar berufen. Dieser muss die Befähigung zum Richteramt besitzen und berät den Deutschen Ruderverband in rechtlichen Fragen und kann mit beratender Stimme an den Sitzungen der Organe teilnehmen. Verträge und Vereinbarungen werden innerhalb des Verbandes juristisch geprüft.
Bei juristischen Fragen und Fragen rund um das Thema Anti-Doping, steht Ihnen der Justiziar des DRV gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
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Der Deutsche Ruderverband hat sich zur aktiven Bekämpfung des Dopings verpflichtet