61. Deutscher Rudertag 2012 in Ulm - Wahlen - AB4690
61. Deutscher Rudertag 2012 in Ulm – Wahlen
Gem. §15 Abs 3 GG des DRV ist jede volljährige natürliche Person wählbar für eine Organfunktion des Verbandes.
§16 Abs 4 GG des DRV besagt, dass die ordentlichen Mitglieder, die Organe des Verbandes, die Regelkommission sowie die Ruderjugend berechtigt sind, bis 8 Wochen vor dem Rudertag dem Vorstand Wahlvorschläge zu unterbreiten. Den Verbandsmitgliedern bleibt es jedoch unbenommen, auch noch später Wahlvorschläge zu unterbreiten.
Vorschläge von ordentlichen Verbandsmitgliedern sind gem. Wahlordnung (§3) von einer vertretungsbefugten Person zu unterzeichnen, Vorschläge von Organen des Verbandes, der Regelkommission sowie der Ruderjugend können von einem Mitglied aus deren Mitte, welches durch ein Protokoll legitimiert ist, eingereicht werden (§ 16 (4) GG).
Folgende Wahlämter sind 2012 zu besetzen:
1. Der Vorstand nach §26 BGB
1.1. Vorsitzender
1.2. zwei stellvertretende Vorsitzende
Ein stellvertretender Vorsitzender deckt in seinem Aufgabenfeld den Bereich Finanzen ab. Der andere stellvertretende Vorsitzende kann zugleich einer der Vorsitzenden der ständigen Fachressorts sein.
2. Die Vorsitzenden der Fachressorts (§20 und §27)
2.1. für Wanderrudern und Breitensport, Ruderreviere und Umwelt
2.2. für Bildung, Wissenschaft und Forschung
2.3. für Wettkampf
2.4. für Verbandsentwicklung und Vereinsservice
2.5. für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
Das Präsidium hat – wie schon 2010 – beschlossen, das Fachressort Leistungssport nicht zu besetzen, sondern dem Vorstand zuzuordnen. Der Vorsitzende übernimmt weiterhin die ehrenamtliche Führung des Leistungssports.
3. Rechnungsprüfer (§32)
3.1. 3 Rechnungsprüfer (mindestens zwei von ihnen müssen den steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufen angehören).
4. Ältestenrat (§34)
4.1. Vorsitzender (muss die Befähigung zum Richteramt haben)
4.2. 2 Mitglieder
5. Verbandsrechtsausschuss (§35)
5.1. Vorsitzender (muss die Befähigung zum Richteramt haben)
5.2. stv. Vorsitzender (muss die Befähigung zum Richteramt haben)
5.3. 4 Beisitzer (sollten die Befähigung zum Richteramt haben)
Vorschläge für die Wahlen auf dem Rudertag 2012 sind dem Vorstand des DRV bis zum
22. September 2012
schriftlich über die Geschäftsstelle des Deutschen Ruderverbandes einzureichen.
Deutscher Ruderverband
Frau Anja Mauerhöfer
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Anja.mauerhoefer@rudern.de
Die eingegangenen Wahlvorschläge werden gem. §16 Abs 5 GG des DRV mit dem Verbandsrundschreiben am 05.10.2012 und zeitgleich mittels einer Amtlichen Bekanntmachung im Internet auf www.rudern.de veröffentlicht.
Es ist den Verbandsmitgliedern unbenommen, auch nach dieser Veröffentlichung noch Wahlvorschläge zu unterbreiten.
Schweinfurt, 17.08.2012
Siegfried Kaidel
Vorsitzender