62. Deutscher Rudertag - Wahlausschreibung - AB4767
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4767
62. Deutscher Rudertag 2014 in Berlin – Wahlen
Gem. §15 Abs 3 GG des DRV ist jede volljährige natürliche Person wählbar für eine Organfunktion des Verbandes.
§16 Abs 4 GG des DRV besagt, dass die ordentlichen Mitglieder, die Organe des Verbandes, die Regelkommission sowie die Ruderjugend berechtigt sind, bis 8 Wochen vor dem Rudertag dem Vorstand Wahlvorschläge zu unterbreiten. Den Verbandsmitgliedern bleibt es jedoch unbenommen, auch noch später Wahlvorschläge zu unterbreiten.
Vorschläge von ordentlichen Verbandsmitgliedern sind gem. Wahlordnung (§3) von einer vertretungsbefugten Person zu unterzeichnen, Vorschläge von Organen des Verbandes, der Regelkommission sowie der Ruderjugend können von einem Mitglied aus deren Mitte, welches durch ein Protokoll legitimiert ist, eingereicht werden.
Folgende Wahlämter sind 2014 zu besetzen:
1. Der Vorstand nach §26 BGB
1.1. Vorsitzender
1.2. zwei stellvertretende Vorsitzende
Ein stellvertretender Vorsitzender deckt in seinem Aufgabenfeld den Bereich Finanzen ab. Der andere stellvertretende Vorsitzende kann zugleich einer der Vorsitzenden der ständigen Fachressorts sein.
2. Die Vorsitzenden der Fachressorts (§20 und §27)
2.1. für Wanderrudern und Breitensport,
2.2. Ruderreviere, Technik und Umwelt
2.3. für Bildung, Wissenschaft und Forschung
2.4. für Wettkampf
2.5. für Verbandsentwicklung und Vereinsservice
2.6. Leistungssport
Das Präsidium hat beschlossen, das Fachressort Marketing und Öffentlichkeitsarbeit nicht zu besetzen, sondern dem Vorstand zuzuordnen. Eine Ausschreibung erfolgt daher nicht mehr. Das Präsidium wird beim Rudertag beantragen, das Fachressort Marketing und Öffentlichkeitsarbeit ersatzlos zu streichen.
Das Präsidium wird beim Rudertag beantragen, das bisherige Fachressort für Wanderrudern, Breitensport, Ruderreviere und Umwelt mit sofortiger Wirkung zu teilen und bereits in Berlin jeweils einen Vorsitzenden zu wählen.
3. Rechnungsprüfer (§32)
3.1. 3 Rechnungsprüfer (mindestens zwei von ihnen müssen den steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufen angehören).
4. Ältestenrat (§34)
4.1. Vorsitzender (muss die Befähigung zum Richteramt haben)
4.2. 2 Mitglieder
5. Verbandsrechtsausschuss (§35)
5.1. Vorsitzender (muss die Befähigung zum Richteramt haben)
5.2. stv. Vorsitzender (muss die Befähigung zum Richteramt haben)
5.3. 4 Beisitzer (sollten die Befähigung zum Richteramt haben)
6. Regelkommission (§29)
6.1. Vorsitzender
6.2. 4 Beisitzer
Vorschläge für die Wahlen auf dem Rudertag 2014 sind dem Vorstand des DRV bis zum
04.10.2014
schriftlich über die Geschäftsstelle des Deutschen Ruderverbandes einzureichen.
Deutscher Ruderverband
Frau Anja Mauerhöfer
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Anja.mauerhoefer@rudern.de
Die eingegangenen Wahlvorschläge werden gem. §16 Abs 5 GG des DRV mit dem Verbandsrundschreiben am 16.10.2014 und zeitgleich mittels einer Amtlichen Bekanntmachung im Internet auf www.rudern.de veröffentlicht.
Es ist den Verbandsmitgliedern unbenommen, auch nach dieser Veröffentlichung noch Wahlvorschläge zu unterbreiten.
Schweinfurt, 28.08.2014
Siegfried Kaidel
Vorsitzender