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63. Deutscher Rudertag 2016 in Essen – Wahlen - AB Nr. 4830

Gem. §15 Abs 3 GG des DRV ist jede volljährige natürliche Person wählbar für eine Organfunktion des Verbandes.

§16 Abs 4 GG des DRV besagt, dass die ordentlichen Mitglieder, die Organe des Verbandes, die Regelkommission sowie die Ruderjugend berechtigt sind, bis 8 Wochen vor dem Rudertag dem Vorstand Wahlvorschläge zu unterbreiten. Den Verbandsmitgliedern bleibt es jedoch unbenommen, auch noch später Wahlvorschläge zu unterbreiten.

Vorschläge von ordentlichen Verbandsmitgliedern sind gem. Wahlordnung (§3) von einer vertretungsbefugten Person zu unterzeichnen, Vorschläge von Organen des Verbandes, der Regelkommission sowie der Ruderjugend können von einem Mitglied aus deren Mitte, welches durch ein Protokoll legitimiert ist, eingereicht werden.

Folgende Wahlämter sind 2016 zu besetzen:

1. Der Vorstand nach §26 BGB

1.1. Vorsitzender
1.2. zwei stellvertretende Vorsitzende

Ein stellvertretender Vorsitzender deckt in seinem Aufgabenfeld den Bereich Finanzen ab. Der andere stellvertretende Vorsitzende kann zugleich einer der Vorsitzenden der ständigen Fachressorts sein.

2. Die Vorsitzenden der Fachressorts (§20 und §27)

2.1. für Wanderrudern und Breitensport,
2.2. Ruderreviere, Technik und Umwelt
2.3. für Bildung, Wissenschaft und Forschung
2.4. für Wettkampf
2.5. für Verbandsentwicklung und Vereinsservice
2.6. Leistungssport

3. Rechnungsprüfer (§32)

3.1. 3 Rechnungsprüfer (mindestens zwei von ihnen müssen den steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufen angehören).

4. Ältestenrat (§34)

4.1. Vorsitzender (muss die Befähigung zum Richteramt haben)
4.2. 2 Mitglieder

5. Verbandsrechtsausschuss (§35)

5.1. Vorsitzender (muss die Befähigung zum Richteramt haben)
5.2. stv. Vorsitzender (muss die Befähigung zum Richteramt haben)
5.3. 4 Beisitzer (sollten die Befähigung zum Richteramt haben)

Vorschläge für die Wahlen auf dem Rudertag 2016 sind dem Vorstand des DRV bis zum

24.09.2016

schriftlich über die Geschäftsstelle des Deutschen Ruderverbandes einzureichen.

Deutscher Ruderverband
Frau Anja Mauerhöfer
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Anja.mauerhoefer@rudern.de

Die eingegangenen Wahlvorschläge werden gem. §16 Abs 5 GG des DRV mit dem Verbandsrundschreiben am 07.10.2016 und zeitgleich mittels einer Amtlichen Bekanntmachung im Internet auf www.rudern.de veröffentlicht.

Es ist den Verbandsmitgliedern unbenommen, auch nach dieser Veröffentlichung noch Wahlvorschläge zu unterbreiten.

Schweinfurt, 18.08.2016

Siegfried Kaidel
Vorsitzender