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Abweichung von der RWR gem. Ziff. 2.1.3

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4552


Entscheidungen gemäß Ziff. 2.1.3 RWR treffen für das Jahr 2009 der Vorsitzende des Deutschen Ruderverbandes und der Vorsitzende der Deutschen Ruderjugend.


Die Bevollmächtigung für den Vorsitzenden der DRJ gilt für die Deutschen Jahrgangsmeister­schaften U23, für die Deutschen Juniorenmeisterschaften und die Deutschen Jahrgangs­meisterschaften U17.


Im Verhinderungsfall des Vorsitzenden des DRV oder des Vorsitzenden der DRJ wird die Ent­scheidung von dem stellvertretenden Vorsitzenden Leistungssport des DRV getroffen.



Schweinfurt / Emmendorf, den 11.02.2009


Siegfried Kaidel Dr. Dag Danzglock

Vorsitzender Leiter des Ressorts Wettkampfwesen