Abweichung von der RWR gem. Ziff. 2.1.3
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4601
Abweichung von der RWR gem. Ziff. 2.1.3
Entscheidungen gemäß Ziff. 2.1.3 RWR treffen für das Jahr 2010 der Vorsitzende des Deutschen Ruderverbandes und der Vorsitzende der Deutschen Ruderjugend.
Die Bevollmächtigung für den Vorsitzenden der DRJ gilt für die Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U23, für die Deutschen Juniorenmeisterschaften und die Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U17.
Im Verhinderungsfall des Vorsitzenden des DRV oder des Vorsitzenden der DRJ wird die Entscheidung von dem stellvertretenden Vorsitzenden Leistungssport des DRV getroffen.
Schweinfurt / Emmendorf, den 02.10.2010
Siegfried Kaidel - Vorsitzender
Dr. Dag Danzglock - Leiter des Fachressorts Wettkampf/Öffentlichkeitsarbeit