# 4669  | 

Abweichung von der RWR gem. Ziff. 2.1.3 - Amtliche Bekanntmachung Nr. 4669

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4669

Abweichung von der RWR gem. Ziff. 2.1.3

Entscheidungen gemäß Ziff. 2.1.3 RWR treffen für das Jahr 2012 der Vorsitzende des Deutschen Ruderverbandes und der Vorsitzende der Deutschen Ruderjugend.

Die Bevollmächtigung für den Vorsitzenden der DRJ gilt für die Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U23, für die Deutschen Juniorenmeisterschaften und die Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U17.

Im Verhinderungsfall des Vorsitzenden des DRV oder des Vorsitzenden der DRJ wird die Entscheidung von einem stellvertretenden Vorsitzenden des DRV getroffen.

Schweinfurt / Emmendorf, den 24.01.2012

Siegfried Kaidel
Vorsitzender

Dr. Dag Danzglock
stv. Vorsitzender / Leiter des Ressorts Wettkampfwesen