Abweichung von der RWR gem. Ziff. 2.1.3 - Amtliche Bekanntmachung Nr. 4669
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4669
Abweichung von der RWR gem. Ziff. 2.1.3
Entscheidungen gemäß Ziff. 2.1.3 RWR treffen für das Jahr 2012 der Vorsitzende des Deutschen Ruderverbandes und der Vorsitzende der Deutschen Ruderjugend.
Die Bevollmächtigung für den Vorsitzenden der DRJ gilt für die Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U23, für die Deutschen Juniorenmeisterschaften und die Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U17.
Im Verhinderungsfall des Vorsitzenden des DRV oder des Vorsitzenden der DRJ wird die Entscheidung von einem stellvertretenden Vorsitzenden des DRV getroffen.
Schweinfurt / Emmendorf, den 24.01.2012
Siegfried Kaidel
Vorsitzender
Dr. Dag Danzglock
stv. Vorsitzender / Leiter des Ressorts Wettkampfwesen