Änderung der RWR (Korrektur der AB 4754) - AB4755
Die Amtliche Bekanntmachung Nr. 4754 musste in Antrag 1 korrigiert werden. Der Vollständigkeit halber wird noch einmal die komplette Bekanntmachung in korrigierter Form veröffentlicht.
Den folgenden Anträgen zur Änderung der Ruderwettkampfregeln (Verfahren 2013) haben die Regelkommission und das Präsidium des DRV zugestimmt. Sie treten damit zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft.
Antrag 1
RWR: 2.1.6 (Einladungswettkämpfe)
Es wird beantragt, die Worte „Rudervereinen, -abteilungen oder Regattaverbänden“ zu ersetzten durch „ordentliche Verbandsmitglieder“. Daraus ergibt sich der neue Text:
Wettkämpfe, die auf besondere Einladung zustande kommen (nicht öffentlich ausgeschriebene Regatten) dürfen nur von ordentlichen und mittelbaren Verbandsmitgliedern veranstaltet werden.
Antrag 3
RWR: Ausführungsbestimmungen zu Regel 2.2.2 (Altersklasseneinteilung)
Es wird beantragt, die vorhandene Aufzählung um die Kategorien
I – Mindestdurchschnittsalter 75 Jahre
J – Mindestdurchschnittsalter 80 Jahre
K – Mindestdurchschnittsalter 85 Jahre
zu erweitern.
Antrag 4
RWR: 2.2.6.3 und 2.2.6.3.1 (Junioren und Handicap-Rudern)
Es wird beantragt, das Wort „Handicap-Rudern“ durch „Para-Rudern“ in der Überschrift und „Handicap-Ruderer“ in „Para-Ruderer“ im Text zu ersetzen.
Antrag 5
RWR: 3.9 (Deutsches Meisterschaftsrudern für Handicaps)
Es wird beantragt, das Wort „Handicaps“ durch Para-Ruderer“ zu ersetzen.
Antrag 7
RWR: 3.10.8 (Bestimmungen für Meisterschaftsregatten)
Es wird beantragt, den ersten Absatz (100m-Zone) ersatzlos zu streichen. Somit bleibt nur der zweite Absatz übrig:
Teilnehmer, die in den Vorentscheidungen infolge von Kenterung oder Materialschaden das Ziel nicht erreicht haben, werden als letztes Boot der jeweiligen Vorentscheidung gewertet.
Antrag 8
RWR: 2.5.3.2 (Regattaorganisation/Ausschreibung)
Streiche "unterschrieben sein sowie" aus dem Satz dieser Ziffer.
Antrag 9
RWR: 2.5.3.3 (Regattaorganisation/Ausschreibung)
Ziffer 2.5.3.3 wird nach Satz 1 durch den folgenden Satz ergänzt:
"Das Präsidium kann zur Übermittlung der Ausschreibungen verbindliche Richtlinien aufstellen."
Antrag 10
RWR: 2.5.12 (Regattaergebnisse und –Bericht)
Absatz 1 in Ziffer 2.5.12 wird wie folgt neu gefasst:
“Für öffentlich ausgeschriebene Regatten ist ein Ergebnisprotokoll innerhalb 48 Stunden nach der Regatta an den DRV zu übermitteln. Das Präsidium kann zur Übermittlung des Protokolls verbindliche Richtlinien aufstellen, die zu Beginn der Saison veröffentlicht werden müssen.“
Hannover, den 16.04.2014
Rolf Warnke
Vorsitzender Fachressort Wettkampf
Uwe Gerstenmaier
Vorsitzender der Regelkommission