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Änderung der RWR und Erprobungsmaßnahmen

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4651

Änderungen der Ruder-Wettkampfregeln und Erprobungsmaßnahmen

a) Regeländerungen 2011

Mit Wirkung vom 01.01.2011 sind die nachstehenden Änderungen der Ruder-Wettkampfregeln (RWR) in-Kraft-getreten:

1.  Aufgaben des Präsidiums
In den aufgeführten Ziffern wird das Wort „Vorstand“ durch „Präsidium“ ersetzt:
2.1.2 
2.1.3 („der“ wird durch „das“ersetzt) 
2.1.5.2 („der“ wird durch „das“ersetzt)
2.1.5.3 („der“ wird durch „das“ersetzt)
2.1.6 (AB) („der“ wird durch „das“ersetzt)
2.2.1.1
2.2.1.2
2.4.1.2
2.4.1.3 („der“ wird durch „das“ersetzt)
2.5.2.1 („der“ wird durch „das“ersetzt)
2.5.3.3
2.5.11.3 ( „der“ wird durch „das“ersetzt)
2.5.11.4 ( „der“ wird durch „das“ersetzt; „er“ durch „es“.
2.5.11.5 („der“ wird durch „das“ersetzt; „er“ durch „es“
2.6.1.2
2.6.3 (AB)
3.1 („der“ wird durch „das“ersetzt)
3.3.1 
3.3.2
3.9.4  (Satz 2:+3  „der“ wird durch „das“ersetzt)
3.10.1 (AB) („der“ wird durch „das“ersetzt)
3.10.6 (der“ wird durch „das“ersetzt)

2. Aktiven-Datenbank

Die Ziffern 2.2.6, 2.2.7 und 2.2.8 (alt) werden gestrichen und wie folgt neu formuliert:

2.2.6 Aktiven-Datenbank
2.2.6.1. Auf Regatten des DRV ist nur startberechtigt, wer in der Aktiven-Datenbank des DRV erfasst ist. Aus den Daten der Aktiven-Datenbank wird den Veranstaltern elektronisch ein Auszug mit folgenden Merkmalen zur Verfügung gestellt:
• Name
• Vorname
• Geburtsjahr
• Verein
• Identifikationsnummer
• Geschlecht
• Sporttauglichkeit nach Ziffer 2.2.6.3
• Höherstartberechtigung nach Ziffer 2.2.6.5

2.2.6.2  Die Aufnahme in die Aktiven-Datenbank gilt unbefristet. Sie muss nur dann erneut beantragt werden, wenn der Aktive für einen anderen als den bisherigen Verein startet oder sich der Name des Aktiven ändert. RWR 2.6.1.2 bleibt davon unberührt.

2.2.6.3 Junioren und Handicap-Ruderer
2.2.6.3.1  Junioren A und B sowie Handicap-Ruderer sind auf Regatten des DRV startberechtigt, wenn sie in der Aktiven-Datenbank des DRV erfasst sind und in jedem Jahr zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung zur Sporttauglichkeit in der Geschäftsstelle des DRV vorlegen. Eine ärztliche Bescheinigung ist für Steuerleute nicht erforderlich.

2.2.6.3.2 Die ärztliche Bescheinigung muss auf dem vom DRV zur Verfügung gestellten Vordruck erstellt werden.

2.2.6.3.3 Die ärztliche Untersuchung muss nach dem 1. Oktober des dem laufenden Ruderjahr vorausgehenden Jahres und mindestens zwei Wochen vor dem Meldeschluss der Regatta, auf der der erste Start im Kalenderjahr vorgesehen ist, erfolgt sein. Im Übrigen gilt 2.2.6.2 bei Vereinswechsel oder Namensänderung.

2.2.6.4 Verfahren
Die Aufnahme in die Aktiven-Datenbank und die nach Ziffer 2.2.6.3 erforderliche ärztliche Bescheinigung müssen zwei Wochen vor dem Meldeschluss der Regatta, auf der der erste Start beabsichtigt ist, in der Geschäftsstelle beantragt / vorgelegt werden, um in der aktuellen Aktiven-Datenbank aufgeführt zu sein. Die Aufnahme in die Aktiven-Datenbank kann auch auf der Regatta beantragt werden und führt dort  zu einer vorläufigen Startberechtigung. Bei Junioren und Handicapruderern ist dazu eine ärztliche Bescheinigung nach 2.2.6.3 vorzulegen.

Das Präsidium des DRV legt das Antragsverfahren und die dazu erforderlichen Daten, die nur in erforderlichem Umfang erhoben werden dürfen, durch amtliche Bekanntmachung fest.

2.2.6.5 Höherstartberechtigung
2.2.6.5.1 Junioren A dürfen in Rennen der Altersklassen Männer/Frauen A und B nur starten, wenn auch für solche Starts der Arzt die Unbedenklichkeit auf dem vom DRV vorgesehen Vordruck bestätigt hat. Diese Junioren unterliegen auch dann den Beschränkungen nach Ziffer 2.6.1.3.

2.2.6.5.2 Junioren B dürfen in einer höheren Altersklasse nicht starten. Ausgenommen sind diejenigen, die bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres das 16. Lebensjahr vollenden und bei denen auch für solche Starts der Arzt die Unbedenklichkeit auf dem vom DRV vorgesehenen Vordruck bestätigt hat. Der Start in den Altersklassen der Männer/Frauen ist nicht zugelassen.

2.2.7 Anti-Doping
Mit seiner Unterschrift auf dem Antragsformular zur Aufnahme in die Aktiven-Datenbank oder bei Junioren auf dem Vordruck des ärztlichen Attestes anerkennen die Aktiven oder bei Minderjährigen für diese einer der Erziehungsberechtigten die Anti-Doping-Ordnung des DRV, die Anti-Doping-Bestimmungen der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA-Code) und die Vereinbarung über die Organisation und Durchführung von Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen zwischen der NADA und dem DRV.

3. Bootstechnische Bestimmungen

AB zu 2.3.2
Im Kasten Mindestgewicht Zeile 4 (Gig-Vierer-m.Stm.) , Spalte 5  wird die Ziffer 80 durch 75 ersetzt.

4. Wettkampfrichter

AB zu 2.4.1:  Der achte Ordnungspunkt wird neu formuliert: Die Wettkampfrichterlizenz erlischt zum 31.12. des Jahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wurde.


5. Regattaergebnisse

Ziffer 2.5.12 wird wie folgt neu gefasst:

2.5.12 Regatta -Ergebnisse und -Bericht
Für öffentlich ausgeschriebene Regatten ist ein von zwei Mitgliedern des Regattaausschusses unterschriebenes Ergebnisprotokoll innerhalb 48 Stunden nach der Regatta an die Geschäftsstelle des DRV abzusenden. Zusätzlich ist das Ergebnisprotokoll zur Veröffentlichung unmittelbar nach Schluss der Regatta an die Internet AG des DRV per E-Mail an regattaergebnis@rudern.de abzusenden. Alternativ und/oder zusätzlich kann ein Veranstalter die Regattaergebnisse auf eigene Kosten im  RUDERSP0RT veröffentlichen.
Kann die pünktliche Absendung an die Geschäftsstelle nicht nachgewiesen werden oder wird die Einsendung des Protokolls zur Veröffentlichung unterlassen, so ist eine Buße von 50.- Euro verwirkt, die nicht erlassen werden kann. Ist die Einsendung zur Veröffentlichung unterblieben, so hat die Geschäftsstelle des DRV die Veröffentlichung auf Kosten des Regattaveranstalters zu veranlassen.

Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 2.5.12:

Das Protokoll muss enthalten:
• Das Ergebnis der Rennen sowie Vorentscheidungen mit den Namen der beteiligten Vereine in der Reihenfolge sowie Nummerierung der Ausschreibung unter Bekanntgabe der ausgelosten Startplätze, die Vor- und Zunamen, die Vereinszugehörigkeit sowie die Geburtsjahrgänge der Mannschaften unter Berücksichtigung der Ummeldungen (Ziffer 2.6.4), die Reihenfolge der Mannschaften im Ziel mit Angabe der Zeiten sowie Nennung der Mannschaften, die ohne Abmeldung nicht am Start erschienen, die nicht die Ziellinie passierten oder die ausgeschlossen wurden, unter kurzer Angabe der Gründe, die Abmeldungen, den Namen des Schiedsrichters zu jedem Rennen.

• An die Geschäftsstelle des DRV sind innerhalb der gleichen Frist zusätzlich einzusenden: die Abschriften von Einsprüchen der beteiligten Vereine (Ziffer 2.8.2), die schriftlichen Entscheidungen der Wettkampfrichter und des Regattaausschusses (Ziffer 2.8.3) in Abschrift, die Bescheinigung des Lizenzprüfers mit der Aufstellung der Namen der Junioren, für die eine bestätigte Juniorenlizenz nicht vorgelegen hat, und deren Vereine sowie das berichtigte Programmheft.
• Bei allen Regatten nach Ziffer 2.1.4. RWR sind außerdem die Namen der eingesetzten Wettkampfrichter und die Rennnummern aller ausgefallenen Rennen zu veröffentlichen.


6. Renngemeinschaften Junioren B

2.6.2.2 Satz 2 alt wird neu Satz 3.
Als Satz 2 neu wird eingefügt: In Rennen der Junioren B sind sie auf Vereine eines Landesruderverbandes beschränkt.

3.9.1 das Wort „und“ vor 3.6 wird gestrichen. Vor „3.6“ wird ein „Kommazeichen“ eingefügt. Hinter „3.6“ wird  „und 3.7“ eingesetzt.

7. Mannschaftsbegriff und Ummeldungen

2.6.4.1 wird neu gefasst: Eine Mannschaft besteht aus den gemeldeten Ruderern und gegebenenfalls dem Steuermann. Sie bleibt die gleiche, wenn nicht mehr als die Hälfte der ursprünglich gemeldeten Ruderer ersetzt wird.

2.6.4.2: Satz 2 und die AB zu 2.6.4.2 werden gestrichen.


8. Beendigung des Rennens

2.7.9.3 wird neu gefasst: War der Verlauf des Rennens ordnungsgemäß und hält keine Mannschaft einen vorläufigen Einspruch gegenüber dem Schiedsrichter aufrecht, so zeigt er den Ruderern und dem Zielgericht die weiße Fahne, andernfalls zeigt er die rote Fahne.

9. Deutsche Sprintmeisterschaften

3.8.1 : Als Ziffer 25 wird eingefügt: Frauen-Achter m. Stm. A

10. Vorentscheidungen

Ziffer 3.9.5 Satz 3 wird neu gefasst:
Erfordert die Zahl der zu einem Meisterschaftsrennen gemeldeten Boote mindestens zwei Hoffnungsläufe oder Halbfinals, werden auch Finalrennen um die Plätze 7 – 12 (Finale B) ausgefahren

und
AB zu Ziffer 3.9.5 Fall 2 neu:

9 –10 Teilnehmer: Zwei Vorläufe und ein Hoffnungslauf. Die erst- und zweitplatzierten Boote jedes Vorlaufes erreichen das Finale direkt, die übrigen Boote starten im Hoffnungslauf. Aus dem Hoffnungslauf erreichen die erst- und zweiplatzierten Boote das Finale.

Fall 2.1: 9 bis 10 Teilnehmer

Vorläufe

V

Hoffnungslauf

H

Finale

F

1 3. VA
2

3. VB

VA 3 4. VA
4 4. VB 1. VA
5 5. VA 1. VB
5. VB FA 2. VA
2. VB
1. H
1 2. H
2
VB 3
4
5

Fall 2 alt wird neu Fall 2.2 11-12 Teilnehmer

11. Entscheidungen auf Meisterschaften:

3.9.6: Sätze 2 und 3 werden gestrichen


12. Reuegeld

3.9.7 alt wird gestrichen.

13. Ummelden auf Meisterschaften:

3.9.7 neu: Abweichend von Ziffer 2.6.4.1 darf auf Meisterschaften durch die Ummeldung eine Mannschaft um nicht mehr als einen Ruderer beziehungsweise Steuermann eines in der ursprünglichen Meldung nicht enthaltenen Vereins erweitert werden.

14.  Hinweis

Bei den Gewichten der LG 2.2.4.2 und St. 2.2.5.1 (inkl. Ausgleich Mindergewicht 10,0) wird redaktionell eine Nachkommastelle eingefügt.!


b) Erprobungsmaßnahmen

1.  Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U17

Gemäß dem Votum des 60. Deutschen Rudertages in Schweinfurt am 20.11.2010 hat das Präsidium des Deutschen Ruderverbandes, nach Zustimmung durch die Regelkommission, folgende Erprobungsmaßnahme beschlossen:


MR 3.7.1 Die Rennen der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U 17 bestehen aus:

eingefügt wird nach 9.
10. Juniorinnen-Vierer o. St. B

Die derzeitigen Nrn. 10 bis 15 verschieben sich daher jeweils um einen Platz nach hinten und werden also zu Nrn. 11 bis 16.

2. 2. Deutsches Meisterschaftsrudern für Handicaps

Das Präsidium des Deutschen Ruderverbandes hat, nach Zustimmung durch die Regelkommission, folgende Erprobungsmaßnahme beschlossen:

MR 3.2 Meisterschaften des Deutschen Ruderverbandes
ergänzen um: Deutsches Meisterschaftsrudern für Handicaps

neu Ziffer 3.9:
3.9 Deutsches Meisterschaftsrudern für Handicaps
Nr. 3.9.1 Die Rennen des Deutschen Meisterschaftsruderns sind:
               1.  Mix 2x LTA
Nr. 3.9.2 Die Streckenlänge beträgt 1000m.
3.9.3 Die Sieger heißen: Deutsche Meister. Sie erhalten die Meisterschaftsmedaille des DRV. Der Verein der siegreichen Mannschaft erhält das Ehrenzeichen des DRV.

Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 3.9
In den Doppelzweiern darf max. ein sehbehinderter Ruderer sitzen, geistig behinderte Ruderer sind grundsätzlich startberechtigt. Die Klassifizierung der Ruderer wird vom Deutschen Behinderten-Sportverband durchgeführt oder von ihm beauftragt. Mit der Meldung muss für jede Mannschaft ein Betreuer benannt werden.

Die Ziffer 3.9 wird zu Ziffer 3.10. Die Ziffer 3.10 wird zu Ziffer 3.11

3. Deutsches Meisterschaftsrudern
Gemäß dem Votum des 60. Deutschen Rudertages in Schweinfurt am 20.11.2010 hat das Präsidium des Deutschen Ruderverbandes, nach Zustimmung durch die Regelkommission, folgende Erprobungsmaßnahme für zunächst nur 2011 beschlossen (nach den Erfahrungen der Saison 2011 wird die Fortsetzung der Erprobungsmaßnahme durch das Präsidium und die Regelkommission fortgeschrieben).

Im Jahr 2011 wird das Deutsche Meisterschaftsrudern nach MR 3.4 in Verbindung mit einer Leistungsüberprüfung des Deutschen Ruderverbandes ausgetragen. Es gilt für die Vorentscheidungen der Kleinboote (Re. 1-7 gem. RWR 3.4.1) ein abweichendes System, das für alle Beteiligten die gleiche Anzahl von Rennen bis zum jeweiligen Finale vorsieht. Dieses System wird zwei Monate vor dem Deutschen Meisterschaftsrudern vom Präsidium des DRV veröffentlicht. Es sieht vor, dass der Regattaausschuss die Einteilung der Vorrennen im Benehmen mit dem für den Leistungssport zuständigen Mitglied des DRV-Präsidiums oder einer von diesem beauftragten Person zum Meldeschluss vornimmt. Hierfür sind die Leistungen der 1. Kleinbootüberprüfungsmaßnahme (Frühtest Köln) maßgeblich.
In den Rennen der Rangliste ist die Zahl der teilnehmenden Boote grundsätzlich auf jeweils 24 begrenzt. Hiervon qualifizieren sich 21 Boote auf der vorgenannten Überprüfungsmaßnahme und 3 Boote können für jede Bootsgattung vom Cheftrainer benannt werden. In SM 2- und SM 2-LG kann die Zahl der teilnehmenden Boote auf 30 (24/6) festgelegt werden, soweit dies nach dem Frühtest sportfachlich erforderlich ist.

Die weiteren Rennen des DMR (Re 8 - 22 gem. 3.4.1 RWR) werden im Anschluss an die Kleinbootüberprüfung gerudert.


Zu den übrigen Bootsgattungen (Rennen 8 – 22 nach 3.4.1 RWR) kann zu dem in der Ausschreibung festgelegten Meldeschluss gemeldet werden. Zusätzlich kann der Cheftrainer nach den Ergebnissen der 2. KBÜ in jeder Bootsgattung zwei Boote bis eine Stunde nach dem letzten Rennen der KBÜ melden.
In einer Obleutebesprechung, die eine Stunde nach dem letzten Rennen der KBÜ angesetzt wird, werden alle Meldungen überprüft und die Rennen verlost. Zum ersten Meldeschluss gemeldete Mannschaften, deren Mitglieder vollständig oder teilweise durch eine Meldung des Cheftrainers betroffen sind, können in Abweichung von  RWR entsprechend ummelden.
 
Die Rennen werden auf acht Bahnen ausgetragen. Etwaige Vorentscheidungen beschränken sich auf Vorrennen, die direkt für das Finale qualifizieren.
Die Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 3.9.5 gelten im vorliegenden Falle nicht, bis auf den ersten und zweiten Satz dieser AB (Aufrücken ins Finale, Einteilung Vorläufe).

Für den Start in Rennen der 2x und 4x der Leichtgewichts-Klassen gilt abweichend von RWR 2.2.4.2 beim höchstzulässigen Durchschnittsgewicht der Mannschaft das Gewicht des Einerruderers (Männer 72,5kg, Frauen 59,0kg). Das höchstzulässige Einzelgewicht des Ruderers einer Mannschaft bleibt entsprechend RWR 2.2.4.2 bestehen.


Hannover, 29.03.2011


Siegfried Kaidel                                           
Vorsitzender des DRV      

Uwe Gerstenmaier
Vorsitzender der Regelkommission