Änderungen der Ruderwettkampfregeln und Erprobungsmaßnahmen 2008
Zum 01. Januar 2008 sind folgende Änderungen der RWR in-kraft-getreten:
Regattaausschreibung:
2.5.3.4
„Die Ausschreibung muss durch die Geschäftsstelle des DRV spätestens im März des Regattajahres auf den Internetseiten des DRV veröffentlicht werden. Die Geschäftsstelle veranlasst die Veröffentlichung und eventuelle Berichtigungen für die ausschreibenden Regattaveranstalter kostenlos.“
Hinweis:
Die Regelkommission hat dem Antrag einstimmig zugestimmt. Der Vorstand des Deutschen Ruderverbandes hat in Kenntnis des Votums der Regelkommission folgenden Änderungsantrag gestellt:
Dem Antrag wird zugestimmt, jedoch wird die Umsetzung für das Jahr 2008 ausgesetzt.
Begründung:
Der Vertrag zwischen dem DRV und dem Limpert Verlag sieht die kostenpflichtige Veröffentlichung gem. den RWR vor. Die Aussetzung der Änderung gibt dem Verlag die Möglichkeit, sich auf diesen Einnahmeverlust einzustellen.
Die Regelkommission sowie die drei Antragsteller haben dem Änderungsantrag zugestimmt. Das bedeutet, dass ab dem Jahr 2009 auf eine kostenpflichtige Veröffentlichung verzichtet wird.
Meldeergebnis:
2.5.9.3
„Das Meldeergebnis ist schriftlich niederzulegen und den beteiligten Vereinen und Wettkampfrichtern unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
AB 2.5.9.3 Sofern nichts anderes festgelegt ist, ist den Vereinen das Meldeergebnis zu übersenden. Der Veranstalter kann in der Ausschreibung andere Formen festlegen, in denen das Meldeergebnis zur Verfügung gestellt wird. Im diesem Fall können meldende Vereine dem Veranstalter bei Aufgabe ihrer Meldung die postalische Übersendung des Meldeergebnisses auferlegen.“
DMR und Jahrgangsmeisterschaften U 23
3.4.1 und 3.5.1
Der SF 2- LG wird aus dem Programm des DMR und der Jahrgangsmeisterschaften U – 23 gestrichen.
Erprobungsmaßnahmen
Vorbehaltlich der Behandlung durch den Rudertag am 15. März 2008 werden die Erprobungsmaßnahmen fortgesetzt:
2.5.12 Regatta -Ergebnisse und -Bericht
Für öffentlich ausgeschriebene Regatten ist ein von zwei Mitgliedern des Regattaausschusses unterschriebenes Ergebnis -Protokoll innerhalb 48 Stunden nach der Regatta an die Geschäftsstelle des DRV abzusenden. Zusätzlich ist das Ergebnisprotokoll zur Veröffentlichung unmittelbar nach Schluss der Regatta an die Internet AG des DRV per E-Mail an regattaergebnis@rudern.de abzusenden. Alternativ und/oder zusätzlich kann ein Veranstalter die Regattaergebnisse auf eigene Kosten im RUDERSP0RT veröffentlichen.
Kann die pünktliche Absendung an die Geschäftsstelle nicht nachgewiesen werden oder wird die Einsendung des Protokolls zur Veröffentlichung unterlassen, so ist eine Buße von 50 Euro verwirkt, die nicht erlassen werden kann. Ist die Einsendung zur Veröffentlichung unterblieben, so hat die Geschäftsstelle des DRV die Veröffentlichung auf Kosten des Regattaveranstalters zu veranlassen.
Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 2.5.12:
Das Protokoll muss enthalten:
- Das Ergebnis der Rennen sowie Vorentscheidungen mit den Namen der beteiligten Vereine in der Reihenfolge sowie Nummerierung der Ausschreibung unter Bekanntgabe der ausgelosten Startplätze, die Vor- und Zunamen, die Vereinszugehörigkeit sowie die Geburtsjahrgänge der Mannschaften unter Berücksichtigung der Ummeldungen (Ziffer 2.6.4), die Reihenfolge der Mannschaften im Ziel mit Angabe der Zeiten sowie Nennung der Mannschaften, die ohne Abmeldung nicht am Start erschienen, die nicht die Ziellinie passierten oder die ausgeschlossen wurden, unter kurzer Angabe der Gründe, die Abmeldungen, den Namen des Schiedsrichters zu jedem Rennen.
- An die Geschäftsstelle des DRV sind innerhalb der gleichen Frist zusätzlich einzusenden: die Abschriften von Einsprüchen der beteiligten Vereine (Ziffer 2.8.2), die schriftlichen Entscheidungen der Wettkampfrichter und des Regattaausschusses (Ziffer 2.8.3) in Abschrift, die Bescheinigung des Lizenzprüfers mit der Aufstellung der Namen der Junioren, für die eine bestätigte Juniorenlizenz nicht vorgelegen hat, und deren Vereine sowie das berichtigte Programmheft.
- Bei allen Regatten nach Ziffer 2.1.4. RWR sind außerdem die Namen der eingesetzten Wettkampfrichter und die Rennnummern aller ausgefallenen Rennen zu veröffentlichen.
2.6.2.2 Renngemeinschaften sind zu Rennen der Junioren nur in Rennen der Leistungsgruppe I zugelassen. In Rennen der Junioren B sind sie auf Vereine eines Landesruderverbandes beschränkt. Renngemeinschaften von Schülerrudervereinen / Schülerruderriegen sowie mit oder zwischen Trainingsgemeinschaften sind nicht zugelassen.
Deutsches Meisterschaftsrudern
Die Bestimmungen in Ziffer 3.4 RWR »Deutsches Meisterschaftsrudern« werden hiermit aufgehoben und durch die nachstehenden Bestimmungen ersetzt:
1. Deutsche Kleinboot -Meisterschaften
1.1 Die Rennen der Deutschen Kleinboot Meisterschaften sind:
- Frauen-Einer
- Männer-Einer
- Leichtgewichts-Frauen-Einer
- Leichtgewichts-Männer-Einer
- Frauen-Zweier o. St.
- Männer-Zweier o. S t.
- Leichtgewichts-Männer-Zweier o. St.
1.2 Die Streckenlänge beträgt 2000 m.
1.3 Die Bestimmungen für Meisterschaftsregatten in den Ziffern 3.9.2 bis 3.9.9 MR gelten unverändert.
1.4 In den Rennen 5 bis 7 sind Renngemeinschaften zugelassen.
1.5 Es werden auch die Finale C ff. ausgefahren, sofern genügend Meldungen vorliegen.
1.6 Der vom DRV benannte Regattaausschuss kann, abweichend von dem Ergebnis der Startverlosung, die Einteilung der Vorläufe aus sportlichen Gründen verändern.
Die Kriterien für das Setzen sind so rechtzeitig am t-l ich zu veröffentlichen, dass alle Teilnehmer sich entsprechend darauf einrichten und bei den entsprechenden Qualifikationen starten können.
1.7 Die Sieger heißen: Deutscher Meister. Sie erhalten die Meisterschaftsmedaille des DRV. Der Verein der siegreichen Mannschaft erhält das Ehrenzeichen des DRV. Der Sieger im Männer-Einer erhält zusätzlich als Wanderpreis für seinen Verein die Meisterschaftskette des DRV.
2 Deutsche Großboot -Meisterschaften
2.1 Die Rennen der Deutschen Großboot Meisterschaften sind:
- Frauen-Doppelzweier
- Männer-Doppelzweier
- Leichtgewichts-Frauen-Doppelzweier
- Leichtgewichts-Männer-Doppelzweier
- Frauen-Doppelvierer o. St.
- Männer-Doppelvierer o. St.
- Frauen-Vierer o. St.
- Männer-Vierer o. St.
- Leichtgewichts-Männer-Vierer o. St.
- Männer-Achter m. St.
2.2 Die Streckenlänge beträgt 2000 m.
2.3 Die Bestimmungen für Meisterschaftsregatten in den Ziffern 3.9.2 bis 3.9.9 MR gelten unverändert.
2.4 Renngemeinschaften sind nicht zugelassen.
2.5 Die Sieger heißen: Deutscher Meister.
Sie erhalten die Meisterschaftsmedaille des DRV. Der Verein der siegreichen Mannschaft erhält das Ehrenzeichen des DRV.
Für die Dauer der Erprobungsmaßnahme wird in den Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 2.3.3 RWR enthaltene Startbeschränkung für Junioren nach dem Gewinn einer Deutschen Meisterschaft aufgehoben. Junioren sind auch nach dem Gewinn eines Rennes bei den DM noch in unbeschränkten Rennen der Junioren startberechtigt.
DMR-Kleinboot (Ausscheidungssystem)
Die Vorentscheidungen werden ab 25 Meldungen nach dem Muster des „Experimental Progression System“ der FISA ausgefahren, um dieses System zu erproben.
Dieses sieht im Grundsatz vor, dass Vorrennen, Viertel- und Halbfinals und Finals ausgetragen werden. Nach den Vorrennen qualifizieren sich 24 Boote für die Viertelfinals. An den Halbfinals nehmen 12 Boote teil.
Die nicht für die Halbfinals qualifizierten Boote tragen die Finals C / D aus.
Die Boote, die sich nicht für Viertelfinals qualifiziert haben, tragen entweder direkt das Finals E (bis 30 gestartete Boote) oder Semifinals und Finals E folgende aus.
Bis 30 Meldungen
6 VL (Plätze 1-4 erreichen jeweils das Viertelfinale, wenn im VR 5 Boote gestartet sind.)
Einteilungen:
25 Boote: 5 / 4 / 4 / 4 / 4 / 4
26 Boote: 5 / 5 / 4 / 4 / 4 / 4
27 Boote: 5 / 5 / 5 / 4 / 4 / 4
28 Boote: 5 / 5 / 5 / 5 / 4 / 4
29 Boote: 5 / 5 / 5 / 5 / 5 / 4
30 Boote: 5 / 5 / 5 / 5 / 5 / 5
bei 29 Meldungen kommt das Zeitbeste der jeweils Letztplatzierten Boote in das Viertelfinale;
bei 28 Meldungen kommen die beiden Zeitbesten der jeweils Letztplatzierten Boote in das Viertelfinale;
bei 27 Meldungen kommen die drei Zeitbesten der jeweils Letztplatzierten Boote in das Viertelfinale;
bei 26 Meldungen kommt die vier Zeitbesten der jeweils letztplatzierten Boote in das Viertelfinale;
bei 25 Meldungen scheidet das langsamste Boot der jeweils letztplatzierten Boote aus.
Rest: Finale E
Bis 36 Meldungen
6 VL (Plätze 1-4 erreichen jeweils das Viertelfinale der besten 24 usw.)
Rest: Halbfinale und Finale F / G
Bis 48 Meldungen
8 VL (Plätze 1-3 erreichen jeweils das Viertelfinale der besten 24 usw.)
Rest: Viertelfinale; Halbfinals, Finals F / G / H / I
Setzen der Vorrennen des DMR-Kleinboot
Der Regattaausschuss kann die Einteilung der Vorrennen im Benehmen mit dem für den Leistungssport zuständigen Mitglied des DRV -Vorstandes oder einer von diesem beauftragten Person zum Meldeschluss setzen. Hierzu werden in der Regel die Leistungen der Frühjahreslangstrecke (Kaderüberprüfung) berücksichtigt. Die Setzung bezieht sich auf maximal zwei Boote je Vorrennen.
Reuegeld
Die Bestimmungen in Ziffer 3.9.7 RWR (Reuegeld) werden im Rahmen der Erprobungsmaßnahmen ausgesetzt.
Hameln / Ulm,
Helmut Griep
Vorsitzender
Uwe Gerstenmaier
Vorsitzender der Regelkommmission