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Amtliche Bekanntmachung Nr. 4386

a) Aktivenpass
Ziffer 2.2.7 RWR wird neu eingefügt:
Auf Regatten des DRV ist nur startberechtigt, wer als Jugendlicher über eine gültige Juniorenlizenz (2.2.6) oder ab dem 19. Lebensjahr über einen gültigen Aktivenpass verfügt.
Der Aktivenpass muss enthalten:
Name und Vorname;
Aktuelles Lichtbild;
Geburtsdatum;
Vereinszugehörigkeit gemäß 2.6.1.2
Lizenznummer;
Unterschrift des Inhabers.
Der Aktivenpass wird nur von der Geschäftsstelle des DRV vergeben. Der DRV versieht die Pässe mit einer Lizenznummer und veröffentlicht in jedem Ruderjahr eine Liste mit allen bestätigten Aktivenpässen. Aktive, deren Namen in der Liste nicht enthalten sind, müssen den bestätigten Aktivenpass zwei Stunden vor dem ersten Start auf der Regatta vorlegen. Der Pass muss erneut in der Geschäftsstelle vorgelegt werden, wenn sich Name oder Vornamen ändern oder für einen anderen Verein gemäß 2.6.1.2 gestartet wird.

Hinweis: gemäß Beschluss des Rudertages 2005 ausgesetzt für 2006

b) Anti-Doping

Ziffer 2.2.8 "Anerkennung des Doping-Regelwerks" wird neu eingefügt:
Mit seiner Unterschrift auf dem Aktivenpass und/oder der Junioren-Lizenz anerkennt der Inhaber die Anti-Doping-Bestimmungen der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA-Code) und die Vereinbarung über die Organisation und Durchführung von Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen zwischen der NADA und dem DRV.

c) Wettkampfrichterobmann
Ziffer 2.5.5.1 RWR wird wie folgt neu gefasst:
Der Veranstalter bestellt den Regattaleiter, den Regattaausschuss, den Regattaarzt, den Rettungsdienst, den Wettkampfrichterobmann (WKO), die Wettkampfrichter (WKR) und weitere Helfer (Regattastab).
Die Aufgaben des Wettkampfrichterobmanns werden von einem Mitglied des Regattaausschusses wahrgenommen.
Ziffer 2.4.1 RWR gilt nicht für den Wettkampfrichterobmann.

d) Meldungen und Meldeschluss
Die Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 2.5.6.1 RWR –zweiter Spiegelstrich werden wie folgt neu gefasst:
 - Verbleibt für ein beim Meldeschluss zustande gekommenes Rennen infolge von Abmeldungen oder sonstiger Umstände nur eine Mannschaft, so gilt das Rennen bzw. der Wettkampf als nicht zustande gekommen. Der Regattabeitrag ist dem Verein der allein verbliebenen Mannschaft zurück zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn mehrere Mannschaften eines Vereins übrig bleiben oder bei einer Rennteilung nur Boote eines Vereins übrig bleiben. Die verbleibenden Boote tragen das Rennen aus.

Ziffer 2.5.11.2 RWR wird wie folgt ergänzt:
Dies gilt auch dann, wenn bei der Rennteilung eine Abteilung mit Mannschaften nur eines Vereins entsteht.

e) Verwarnung
Ziffer 2.7.2.5. RWR wird wie folgt neu gefasst:
Eine erteilte Verwarnung gilt bis zur Beendigung des nächsten Laufes der verwarnten Mannschaft auf der Regatta. Startet eine bereits verwarnte Mannschaft falsch oder erhält sie aus anderen Gründen eine weitere Verwarnung, so muss sie der Starter ausschließen.

f) Meisterschaften des DRV
In Ziffer 3.2 RWR „Meisterschaften des Deutschen Ruderverbands“ wird der sechste Spiegelstrich „Deutscher Ruderpokal“ ersatzlos gestrichen.

g) Ausschreibung von Meisterschaften
Ziffer 3.3.1 RWR wird wie folgt gefasst:
Die Meisterschaften des DRV werden vom Vorstand ausgeschrieben. Die Rennen sind auszuschreiben für Ruderer, die einem Verbandsmitglied des DRV oder dem Nordschleswigschen Ruderverband  angehören. Sie müssen entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz im Bereich des DRV oder des Nordschleswigschen Ruderverbandes haben. Die Startberechtigung bei den Meisterschaften hat keinen Anspruch auf Berücksichtigung bei Nominierungsentscheidungen zur Folge.

h) Ruderpokal
Ziffer 3.10 RWR „Deutscher Ruderpokal“ wird zusammen mit den Ziffern 3.10.1 bis 3.10.7 ersatzlos gestrichen.

i) Ausscheidungssystem
Die Ausführungsbestimmungen zu  Ziffer 3.9.5 RWR ab dem 8. Spiegelstrich
werden wie folgt neu gefasst:
- 16 - 18 Teilnehmer:
Drei Vorläufe, zwei Hoffnungsläufe und zwei Halbfinale.
Die ersten zwei Boote jedes Vorlaufs kommen in die Halbfinale, die übrigen in die Hoffnungsläufe.
Die ersten drei Boote jedes Hoffnungslaufs kommen in die Halbfinale, die übrigen scheiden aus.
 Die ersten drei Boote aus jedem Halbfinale kommen in das Finale A, die restlichen Teilnehmer der Halbfinale bestreiten das Finale B.
- 19 - 20 Teilnehmer:
Vier Vorläufe, zwei Hoffnungsläufe und zwei Halbfinale.
Die ersten zwei Boote jedes Vorlaufs kommen in die Halbfinale, die übrigen in die Hoffnungsläufe.
Die ersten zwei Boote jedes Hoffnungslaufs kommen in die Halbfinale, die übrigen scheiden aus.
Die ersten drei Boote aus jedem Halbfinale kommen in das Finale A, die  restlichen Teilnehmer der Halbfinale bestreiten das Finale B.
-    21- 24 Teilnehmer:
Vier Vorläufe, vier Hoffnungsläufe und zwei Halbfinale.
Das erste Boot jedes Vorlaufs kommt in die Halbfinale, die übrigen in die Hoffnungsläufe.
Die ersten zwei Boote jedes Hoffnungslaufs kommen in die Halbfinale, die übrigen scheiden aus.
Die ersten drei Boote aus jedem Halbfinale kommen in das Finale A, die restlichen Teilnehmer der Halbfinale bestreiten das Finale B.
-    25 – 30 Teilnehmer:
Sechs Vorläufe, drei Hoffnungsläufe und drei Halbfinale.
Die ersten beiden Boote jedes Vorlaufs kommen in die Halbfinale, die übrigen in die Hoffnungsläufe.
Die ersten beiden Boote jedes Hoffnungslaufs kommen in die Halbfinale, die übrigen scheiden aus.
Die ersten beiden Boote der drei Halbfinale kommen in das Finale A, die dritten und vierten Boote der drei Halbfinale bestreiten das Finale B.
31 - 36 Teilnehmer:
Sechs Vorläufe, sechs Hoffnungsläufe und drei Halbfinale.
Das erste Boot jedes Vorlaufs kommt in die Halbfinale, die übrigen in die Hoffnungsläufe.
Die ersten beiden Boote jedes Hoffnungslaufs kommen in die Halbfinale, die übrigen scheiden aus.
Die ersten zwei Boote der drei Halbfinale kommen in das Finale A, die dritten und vierten Boote der drei Halbfinale bestreiten das Finale B.
Bestandteil dieser Ausführungsbestimmungen sind auch die Tabellen mit den möglichen Varianten für die Einteilung der Vorläufe, Hoffnungsläufe und Halbfinale.

k) Deutsche Ruderergometermeisterschaften

Ziffer 3.11 RWR wird wie folgt neu gefasst:
3.11.1 Bei den Deutschen Ruderergometermeisterschaften werden folgende Wettbewerbe ausgeschrieben:
            1. Juniorinnen B
            2. Juniorinnen B (LG)        
            3. Junioren B
            4. Junioren B (LG)
            5. Juniorinnen A
            6. Juniorinnen A (LG)
            7. Junioren A
            8. Junioren A (LG)
            9.  Frauen 19 Jahre und älter
          10.  Frauen 19 Jahre und älter (LG)
          11.  Männer 19 Jahre und älter
          12.  Männer 19 Jahre und älter (LG)
          13.  Handicap Frauen
          14.  Handicap Männer
          15. Vereinswettbewerb

Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 3.11.1
- Der Vorstand des DRV entscheidet für jedes Jahr, ob die Ruderergometermeisterschaft als einzelne Regatta oder im Rahmen einer Wettkampfserie ausgetragen wird und veröffentlicht dies zu Beginn der Saison amtlich mit der Ausschreibung.
-Form und Inhalt des Wettbewerbs 15 legt der Vorstand des DRV in Abstimmung mit der Regelkommission mit der Ausschreibung fest.

3.11.2 Die Streckenlänge beträgt 2.000 m.

3.11.3 Die Sieger nach 3.11.1 heißen:
Deutscher Ruderergometermeister.
Sie erhalten die Meisterschaftsmedaille des DRV. Der Verein der siegreichen Mannschaft erhält eine Urkunde des DRV.

3.11.4 Die Bestimmungen in Ziffer 3.9.4 (MR) sind anzuwenden.

3.11.5 Ein Titel wird nur vergeben, wenn mindestens 2 Teilnehmer an dem jeweiligen Wettbewerb teilgenommen haben.

Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 3.11.5
Bei den Wettbewerben 1 – 14 ist der Veranstalter berechtigt, Wettbewerbe zusammen zu legen. Sie werden jedoch getrennt gewertet.
3.11.6 Der Vorstand des DRV kann Rennen zur Bestenermittlung in folgenden Wettbewerben ausschreiben:
      A Frauen/Männer  30 – 39 Jahre
      B Frauen/Männer  40 – 49 Jahre
      C Frauen/Männer  50 – 59 Jahre
      D Frauen/Männer  60 – 69 Jahre
      E Frauen/ Männer 70 – 79 Jahre

Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 3.11.6
- die Rennen für Frauen und Männer werden getrennt gerudert.
- für Männer und Frauen können LG – Rennen ausgeschrieben werden. Dies ist in der  Ausschreibung zu veröffentlichen.
-mit der Ausschreibung wird die Wettkampfdistanz festgelegt.
3.11.7 Die Ergebnisse der Deutschen Ruderergometermeisterschaften sind vom Veranstalter entsprechend Ziffer 2.5.12 RWR zu veröffentlichen.


Erprobungsmaßnahmen 2006
Gemäß 2.1.3 RWR gelten in Umsetzung der Beschlüsse des Rudertages 2005 in Dresden  folgende Erprobungsmaßnahmen:

a) Deutsches Meisterschaftsrudern
Die Bestimmungen in Ziffer 3.4 RWR "Deutsches Meisterschafts-Rudern" werden hiermit aufgehoben und durch die nachstehenden Bestimmungen ersetzt:

1         Deutsche Kleinboot-Meisterschaften
1.1     Die Rennen der Deutschen Kleinboot-Meisterschaften sind:
1. Frauen-Einer
2. Männer-Einer
3. Leichtgewichts-Frauen-Einer
4. Leichtgewichts-Männer-Einer
5. Frauen-Zweier o. St.
6. Männer-Zweier o. St.
7. Leichtgewichts-Männer-Zweier o. St.

1.2    Die Streckenlänge beträgt 2000 m.
1.3      Die Bestimmungen für Meisterschaftsregatten in den Ziffern 3.9.2 bis 3.9.9 MR gelten unverändert.
1.4    In den Rennen 5 bis 7 sind Renngemeinschaften zugelassen
1.5    Es werden auch die Finale C ff. ausgefahren, sofern genügend Meldungen vorliegen.
1.6     Der vom DRV benannte Regattaausschuss kann, abweichend von dem Ergebnis der Startverlosung, die Einteilung der Vorläufe aus sportlichen Gründen verändern.
Die Kriterien für das Setzen sind so rechtzeitig amtlich zu veröffentlichen, dass alle Teilnehmer sich entsprechend darauf einrichten und bei den entsprechenden Qualifikationen starten können.

1.7    Die Sieger heißen: Deutscher Meister.
Sie erhalten die Meisterschaftsmedaille des DRV. Der Verein der siegreichen Mannschaft erhält das Ehrenzeichen des DRV.
Der Sieger im Männer-Einer erhält zusätzlich als Wanderpreis für seinen Verein die Meisterschaftskette des DRV.

2. Deutsche Großboot-Meisterschaften

2.1.     Die Rennen der Deutschen Großboot-Meisterschaften sind:
  1. Frauen-Doppelzweier
  2. Männer-Doppelzweier
  3. Leichtgewichts-Frauen-Doppelzweier
  4. Leichtgewichts-Männer-Doppelzweier
  5. Frauen-Doppelvierer o. St.
  6. Männer-Doppelvierer o. St.
  7. Frauen- Vierer o. St.
  8. Männer-Vierer o. St.
  9. Leichtgewichts-Männer-Vierer o. St.
10. Männer-Achter m. St.
2.2      Die Streckenlänge beträgt 2000 m.
2.3      Die Bestimmungen für Meisterschaftsregatten in den Ziffern 3.9.2 bis 3.9.9
MR gelten unverändert.
2.4     Renngemeinschaften sind nicht zugelassen
2.5.     Die Sieger heißen: Deutscher Meister.
Sie erhalten die Meisterschaftsmedaille des DRV. Der Verein der siegreichen Mannschaft erhält das Ehrenzeichen des DRV.
Für die Dauer dieser Erprobungsmaßnahme wird die in den Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 2.3.3 RWR enthaltene Startbeschränkung für Junioren nach dem Gewinn einer Deutschen Meisterschaft aufgehoben. Junioren sind auch nach dem Gewinn eines Rennens bei den DM noch in unbeschränkten Rennen der Junioren startberechtigt.

b) Erprobungsmaßnahme Setzen der Vorrennen des DMR – Kleinboot
Der Regattaausschuss kann die Einteilung der Vorrennen im Benehmen mit dem für den Leistungssport zuständigen Mitglied des DRV-Vorstandes oder einer von diesem beauftragten Person zum Meldeschluss setzen. Hierzu werden in der Regel die Leistungen der Frühjahreslangstrecke (Kaderüberprüfung) berücksichtigt. Die Setzung bezieht sich auf maximal zwei Boote je Vorrennen.

c) Veröffentlichung der Regattaergebnisse
2.5.12 (RWR) wird im Rahmen der Erprobungsmaßnahme neu gefasst:
Für öffentlich ausgeschriebene Regatten ist ein von zwei Mitgliedern des Regattaausschusses unterschriebenes Ergebnis-Protokoll innerhalb 48 Stunden nach der Regatta an die Geschäftsstelle des DRV abzusenden. Zusätzlich ist das Ergebnisprotokoll zur Veröffentlichung unmittelbar nach Schluss der Regatta an die Internet AG des DRV per Email an regattaergebnis@rudern.de abzusenden. Alternativ und / oder zusätzlich kann ein Veranstalter die Regattaergebnisse auf eigene Kosten im RUDERSPORT veröffentlichen.
Kann die pünktliche Absendung an die Geschäftsstelle nicht nachgewiesen werden oder wird die Einsendung des Protokolls zur Veröffentlichung unterlassen, so ist eine Buße von 50 € verwirkt, die nicht erlassen werden kann. Ist die Einsendung zur Veröffentlichung unterblieben, so hat die Geschäftstelle des DRV die Veröffentlichung auf Kosten des Regattaveranstalters zu veranlassen.

Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 2.5.12:
Das Protokoll muss enthalten:
– Das Ergebnis der Rennen sowie Vorentscheidungen mit den Namen der beteiligten Vereine in der Reihenfolge sowie Nummerierung der Ausschreibung unter Bekanntgabe der ausgelosten Startplätze, die Vor- und Zunamen, die Vereinszugehörigkeit sowie die Geburtsjahrgänge der Mannschaften unter Berücksichtigung der Ummeldungen (Ziffer 2.6.4), die Reihenfolge der Mannschaften im Ziel mit Angabe der Zeiten sowie Nennung der Mannschaften, die ohne Abmeldung nicht am Start erschienen, die nicht die Ziellinie passierten oder die ausgeschlossen wurden, unter kurzer Angabe der Gründe, die Abmeldungen, den Namen des Schiedsrichters zu jedem Rennen.
– An die Geschäftsstelle des DRV sind innerhalb der gleichen Frist zusätzlich einzusenden: die Abschriften von Einsprüchen der beteiligten Vereine (Ziffer 2.8.2), die schriftlichen Entscheidungen der Wettkampfrichter und des Regattaausschusses (Ziffer 2.8.3) in Abschrift, die Bescheinigung des Lizenzprüfers mit der Aufstellung der Namen der Junioren, für die eine bestätigte Juniorenlizenz nicht vorgelegen hat, und deren Vereine sowie das berichtigte Programmheft.
- Bei allen Regatten nach Ziffer 2.1.4 RWR sind außerdem die Namen der eingesetzten Wettkampfrichter und die Rennnummern der ausgefallenen Rennen zu veröffentlichen.

d) Startberechtigung der U 17
Im Rahmen der Erprobung wird 2.6.2.2 RWR neu gefasst:
„Renngemeinschaften sind zu Rennen der Junioren nur in Rennen der Leistungsgruppe I zugelassen. In Rennen der Junioren B sind sie auf Vereine eines Landesruderverbandes beschränkt. Renngemeinschaften von Schülerrudervereinen / Schülerruderriegen sowie mit oder zwischen Trainingsgemeinschaften sind nicht zugelassen.“

e) Reuegeld
„Die Bestimmungen in Ziffer 3.9.7 RWR (Reuegeld) werden im Rahmen der Erprobungsmaßnahme ausgesetzt.“

Hameln / Ulm, den 24. Februar 2006

Helmut Griep                 Uwe Gerstenmaier
Vorsitzender des DRV    Vorsitzender der Regelkommission