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Amtliche Bekanntmachung Nr. 4404

Dem Antrag der Regelkommission (siehe AB Nr. 4387) hat der Vorstand auf seiner 335. Sitzung am 05./06. Mai 2006 in Hannover zugestimmt, so dass die Ziffer 2.9.2.7. Satz 2 der RWR wie folgt lautet:

„Über sie entscheidet das ad-hoc-Schiedsgericht beim Deutschen Sportbund“

Bis zum Stichtag am 28. April 2006 sind der Regelkommission keine Stellungnahmen zu diesem Antrag zugegangen.

Die Regeländerung tritt mit dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung in Kraft.

Hameln/ Jelmstorf , den 19. Mai 2006

Helmut Griep            Dr. Dag Danzglock
Vorsitzender            Leiter des Ressorts Wettkampfwesen