Amtliche Bekanntmachung Nr. 4434
Die Auszeichnung wird für hervorragende Leistungen in der Ausbildungs- und Lehrtätigkeit
a) für langjährige verdienstvolle Tätigkeit oder Mitarbeit in der Gestaltung und Durchführung von Lehrgängen und Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung vergeben.
b) für langjährige und erfolgreiche Mitarbeit als Lehrkraft und Referent auf DRV-Lehrgängen vergeben.
für die Initiierung und Organisation von Modelllehrgängen, Projekten oder Konzeptionen, die der Trainer- und Übungsleiterausbildung (insbesondere auch dem allgemeinen Vereins- und Breitensport) dienen und nutzen, vergeben.
Der Besitz einer gültigen Fachübungsleiter- oder Trainerlizenz des DRV kann zur Beurteilung mit herangezogen werden. Der Besitz einer solchen Lizenz ist jedoch nicht Bedingung.
Der Antrag auf Verleihung kann nur von dem Verbandsverein, in dessen Auftrag der Vorgeschlagene tätig ist, durch ein zeichnungsberechtigtes Vorstandsmitglied des Verbandsvereins gestellt werden.
Dem Vorsitzenden des Ressorts Bildung und Wissenschaft steht das Recht zu, eigene Vorschläge für die Verleihung der Verbandsauszeichnung für Lehrwarte zu unterbreiten. Für die Richtigkeit der Angaben ist der Antragsteller verantwortlich.
In dem Antrag sind die Leistungen des Vorgeschlagenen nachzuweisen.
Über die Anträge entscheidet der Vorstand des DRV unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ressortvorsitzenden Bildung und Wissenschaft nach.
Diese Entscheidung ist endgültig.
Die Anträge sind bis zum 31.12.2006 bei der Geschäftsstelle des DRV einzureichen.
Hannover, den 7. November 2006
Helmut Griep
Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes