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Amtliche Bekanntmachung Nr. 4457

Gemäß Ziffer 2.2.1.2 der Ruderwettkampf-Regeln legt der Vorstand für den Geltungsbereich der RWR nachfolgende Regelung fest:
„Werbung für Alkohol und alkoholische Getränke sowie nikotinhaltige Genussmittel (z. B. Zigaretten, Zigarren, Tabak) ist verboten. Im Übrigen gilt Ziffer 2.6.7.2 der Ruderwettkampf-Regeln, wonach Ruderer und Steuerleute in einheitlicher, vom Verein bestimmter Sportkleidung zu starten haben.“

Hameln / Schweinfurt, den 5. Februar 2007

Helmut Griep   
Vorsitzender   

Siegfried Kaidel
stv. Vorsitzender Verwaltung und Schatzmeister