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Anti-Doping-Bestimmungen 2009

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4554






  1. Grundsätze

Mit der Unterzeichnung der Trainingskontrollvereinbarung hat der Deutsche Ruderverband den NADA-Code und alle auf seiner Grundlage in Übereinstimmung mit seinen Bestimmungen ge­troffenen Entscheidungen als verbindlich anerkannt und darüber hinaus die Anti-Doping-Ordnung am 15.03.2008 beschlossen. Mit der Teilnahme an einem Wettkampf oder einer Wettkampf­maßnahme bzw. der Teilnahme am Sportbetrieb eines nationalen Sportfachverbandes oder eines seiner Mitglieder erkennt der/die Athlet/in die Geltung des NADA-Codes und der Anti-Doping-Ordnung des DRV in der jeweils gültigen Fassung an und unterwirft sich insoweit deren Bestimmun­gen. Jeder/jede Athlet/in erfüllt die Auflagen dieser Bestimmungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung.


Der Nada-Code und die Anti-Doping-Ordnung richten sich auch an Athletenbetreuer, die einen Athleten, der dem NADA-Code und der Anti-Doping-Ordnung unterliegt, im weitesten Sinne unter­stützen und mit ihm zusammenarbeiten.



  1. NADA / WADA / DRV

Es gelten – in der jeweils gültigen Fassung – das „Anti-Doping-Regelwerk“ (NADA-Code) der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA, die „The 2009 Prohibited List“ (WADA-Verbotsliste) der World Anti-Doping Agency WADA und die Anti-Doping-Ordnung des DRV. Auf den „Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen“ der NADA und die Neuerungen der FISA zu diesem Thema wird ausdrücklich hingewiesen.


Der NADA-Code sowie weitere Formulare / Dokumente / Hinweise sind auf der Homepage der NADA unter www.nada-bonn.de hinterlegt.


Die WADA-Verbotsliste ist unter www.wada-ama.org erhältlich. Die inoffizielle Übersetzung der NADA (unter www.nada-bonn.de) kann eine Hilfestellung bieten, im Zweifelsfall jedoch gilt aber nur die englische Original-Fassung.


Die Anti-Doping-Ordnung ist auf der Homepage des DRV unter www.rudern.de hinterlegt.



  1. FISA

Darüber hinaus gelten die Anti-Doping-Bestimmungen der FISA (Part VII – Anti Doping Rules – Rule 93 Anti-Doping/Bye-Laws to Rule 93). Sie sind auf der Homepage der FISA unter www.worldrowing.com abrufbar oder per E-Mail unter info@fisa.org erhältlich.



  1. Kontaktadressen

Medizinische Ausnahmegenehmigungen:

(national)

NADA

Nationale Anti Doping Agentur

Marlene Klein

Heussallee 38

53113 Bonn

Tel.: 0228/8 12 92 – 130

Fax: 0228/8 12 92 – 239

E-Mail: marlene.klein@nada-bonn.de

info@nada-bonn.de


(international)

FISA

Fédération Internationale des Sociétés d'Aviron

Maison du Sport International

Natalie Schmutz

Av. de Rhodanie 54

CH-1007 Lausanne

Tel.: +41/21 617 83 73

Fax: +41/21 617 83 75

E-Mail: natalie.schmutz@fisa.org

info@fisa.org


Im Deutschen Ruderverband:

Anti-Doping-Beauftragter

Stefan Felsner

Lammersstr. 10

49076 Osnabrück

Tel.: 0541/3 57 60

Handy: 0171 178 90 40

Fax: 0541/2 69 79

E-Mail: stefan_felsner@funk-tenfelde.de


DRV Geschäftsstelle

Irma Meyer

Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10

30169 Hannover

Tel.: 0511/9 80 94 – 22

Fax: 0511/9 80 94 – 25

E-Mail: irma.meyer@rudern.de



Schweinfurt / Osnabrück, den 11.02.2009


Siegfried Kaidel Stefan Felsner

Vorsitzender Anti-Doping-Beauftragter