Anti-Doping-Bestimmungen Vorbereitung OS 2012 - Amtliche Bekanntmachung Nr. 4635
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4635
Anti-Doping-Bestimmungen
Ergänzende Bestimmungen im Zusammenhang mit Anti-Doping-Maßnahmen während der Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2012 in London
1. Vorbemerkung
Der Deutsche Ruderverband hat sich in seinem Grundgesetz und seiner Anti-Doping-Ordnung zur aktiven Bekämpfung des Dopings verpflichtet. Hierzu gehört auch die Umsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen der NADA und WADA sowie der FISA. Der Welt-Anti-Doping-Code (WADA-Code) ist Bestandteil des von der Bundesregierung, dem DOSB und der NADA sowie von der FISA und dem DRV angenommenen Welt-Anti-Doping-Programms. Mit der Teilnahme an einem Wettkampf oder einer Wettkampfmaßnahme bzw. der Teilnahme am Sportbetrieb eines nationalen Sportfachverbandes oder eines seiner Mitglieder erkennt der/die Athlet/in die Geltung des WADA-Codes und der daraus ableitenden Anti-Doping-Ordnungen der FISA und des DRV in der jeweils gültigen Fassung an und unterwirft sich insoweit deren Bestimmungen. Jeder/jede Athlet/in erfüllt die Auflagen dieser Bestimmungen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung.
Nach dem WADA- und NADA-Code und den Anti-Doping-Ordnungen von FISA und DRV richten sich und verpflichten sich auch alle im Sport Tätigen, insbesondere Betreuer von Sportlern, Angehörige und Funktionsträger.
2. London 2012
Nominierungs- und Teilnahmevoraussetzung für die Olympischen Spiele 2012 in London ist die Zugehörigkeit zum entsprechenden Testpool der NADA spätestens ab dem 27.07.2011.
Sportler/innen, die eine Teilnahme an den Olympischen Spielen 2012 in London anstreben, bisher aber noch nicht in einem Bundeskader und damit einem Testpool sind, können in den ST-Trainingskader aufgenommen und dem entsprechenden Testpool der NADA zugeordnet werden.
3. Verfahren
Sportler/innen, die in den ST-Trainingskader aufgenommen werden möchten, melden bis zum 01.05.2011 an Irma Meyer (E-Mail: irma.meyer@rudern.de) folgende persönliche Angaben:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon (Festnetz/Handy), E-Mail, Verein und Disziplin.
Darüber hinaus sind die beiden folgenden Fragen zu beantworten:
Beendigung des Leistungssports gegenüber FISA schriftlich mitgeteilt: ja/nein
Beendigung des Leistungssports gegenüber NADA schriftlich mitgeteilt: ja/nein
Die gemeldeten Sportler/innen unterliegen mit ihrer Aufnahme in den ST-Trainingskader und damit in den entsprechenden Testpool der NADA den Meldepflichten gem. NADA-Code und Standard für Meldepflichten.
Sportler/innen, die ihre leistungssportliche Laufbahn offiziell mit schriftlicher Erklärung gegenüber der NADA und/oder der FISA beendet haben, jetzt aber wieder in den Leistungssport zurückkehren möchten, müssen bei diesen Institutionen zurückgemeldet werden und können erst wieder an Wettkämpfen teilnehmen, wenn sie mindestens 6 Monate dem Testpool der NADA zugehörig und den gemäß dem Standard für Meldepflichten vorgesehenen Meldepflichten unterworfen waren.
Schweinfurt/Hannover, den 03.03.2011
Siegfried Kaidel Hartmut Buschbacher
Vorsitzender Cheftrainer