Anträge an die Regelkommission
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4534
Die folgenden Anträge zur Änderung der Ruderwettkampfregeln (Verfahren 2008) sind an die Regelkommission gestellt worden. Die Regelkommission bittet um Stellungnahmen durch die Verbandsmitglieder (entsprechend §30 GG) bis 03.11.2008 an den Vorsitzenden der Regelkommission Uwe Gerstenmaier, Margarethe-von-Wrangell-Weg 1, 89077 Ulm, gerstenmaier@varionostic.de.
Antrag 1
RWR 2.1.5.4 Bereitstellung Software zur Regattaabwicklung
Der DRV stellt für alle Veranstallter von Ruderwettkämpfen im Geltungsbereich der RWR eine einheitliche Regattasoftware mit angeschlossener Datenbank zur Verfügung. Die Nutzung der Software ist jedem Veranstalter freigestellt. Erfolgt die Durchführung einer Regatta im Geltungsbereich der RWR nicht unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Software, so obliegt es dem jeweiligen Veranstalter, die in der Datenbank gepflegten Inhalte selbst zu aktualisieren. Inhalte, die sich daraus ergeben, dass ein Ruderer Mitglied einer Nationalmannschaft waren, sind durch den DRV zu aktualisieren.
Ausführungsbestimmung zu Ziffer 2.1.5.
- Die Aktualisierung hat innerhalb von drei Tagen nach Beendigung der Veranstaltung zu erfolgen.
- Folgende Mindestinhalte sind unter Hinweis auf Ziffer 2.2.6/2.2.7 in der Datenbank aufzunehmen und den Regattaveranstaltern zugänglich zu machen:
- Name
- Vorname
- Geburtsjahr
- Verein
- Identifikationsnummer
- Geschlecht
- Sporttauglichkeitsuntersuchung
- Höherstartberechtigung
- Historie zu Siegen zur automatisierten Vergabe der Leistungsklasse
Begründung:
Die Schaffung einer einheitlich zur Verfügung gestellten Regattasoftware ist die konsequente Weiterentwicklung des geschaffenen Aktivenpasses und der damit verbundenen Datenbank. Nur durch Bereitstellung dieser Software kann eine integrierte Plattform zur Abwicklung von Ruderregatten im Geltungsbereich der RWR geschaffen werden. Hierzu ist es unabdingbar, dass die vorgeschlagene Softwareplattform mit einer Datenbank verbunden ist, die die Historie eines jeden Ruderers nachhält, um so Starts in der jeweils erruderten oder höheren Leistungsklasse zu ermöglichen. Gleiches gilt für Starts jüngerer Ruderer und Ruderinnen in älteren Altersklassen. Daneben wird durch diese Software die korrekte Ermittlung des Mindestdurchschnittalters im Mastersbereich ermöglicht. Insgesamt bedeutet die Schaffung einer solchen Plattform eine wesentliche Erleichterung der Regattaorganisation und die kontinuierliche Fortsetzung der Schaffung des Aktivenpasses. Eine solche Lösung wurde beim Rudertag in Dresden 2005 angekündigt.
Technisch ist aus unserer Sicht eine internetbasierte Lösung zu schaffen, die automatisch eine Fortschreibung der Historie eines jeden Wettkampfteilnehmers im Sinne der RWR vornimmt. In Auszügen bedeutet dies, dass beispielsweise Siege, die auf die Zugehörigkeit von Leistungsklassen Einfluss haben, automatisch rückgesichert werden. Weiterhin müsste die Software beispielsweise Inhalte aufnehmen, wie zum Beispiel die Teilnahme von Aktiven der Junioren an Rennen der Senioren bei Deutschen Meisterschaften, aus denen sich gegebenenfalls ein Startverbot für Rennen der Junioren ergibt. Daneben muss sichergestellt sein, dass die angebotene Software auf durchschnittlicher Hardware funktioniert und keine besonderen Anforderungen an die technische Ausstattung eines Regattastandortes gestellt werden.
Die Finanzierung der vorgeschlagenen Lösung ist aus den Einnahmen des DRV aus der Vergabe des Aktivenpasses und von den durch die Regattaveranstalter abzuführenden Endgelte sichergestellt. Diese sind entsprechend zweckgebunden zu verwenden, so dass auch zukünftig die Pflege und Weiterentwicklung dieser Software sichergestellt ist. Veranstalter, die eine andere, als die vom DRV zur Verfügung gestellte Software nutzen, haben Regattabeiträge in gleicher Höhe abzuführen.
Antragsteller:
Münchener Ruder- und Segelverein "Bayern" von 1910 e.V.
Folgende Anträge 2-7 bilden eine thematische Zusammengehörigkeit.
Es wird beantragt, RWR 2.2.6 und RWR 2.2.7 zu streichen und stattdessen folgende Regelungen einzuführen.
Antrag 2
2.2.6.1 Aktivenpass
2.2.6.1.1 Auf Regatten des DRV ist nur startberechtigt, wer in der Aktiven-Datenbank des DRV erfasst ist. Aus den Daten der Aktiven-Datenbank wird den Veranstaltern elektronisch ein Auszug mit folgenden Items zur Verfügung gestellt:
- Name
- Vorname
- Geburtsjahr
- Verein
- Identifikationsnummer
- Geschlecht
- Sporttauglichkeit nach 2.2.6.2
Antrag 3
2.2.6.1.2 Nach Aufnahme in die Aktiven-Datenbank erstellt der DRV oder eine von ihm beauftragte Einrichtung einen Aktivenpass, der dem jeweiligen Verein des Aktiven zugesandt wird. Dieser Aktivenpass erhält mindestens folgende Angaben:
- Name
- Vorname
- Geburtsjahr
- Verein
- Geschlecht
- Identifikationsnummer
- Unterschrift des Aktiven
Antrag 4
2.2.6.1.3 Der Aktivenpass gilt unbefristet. Er muss nur dann erneut beantragt werden, wenn ein Start für einen anderen Verein vorgesehen ist oder der Name geändert wird. 2.6.1.2 bleibt unberührt.
Antrag 5
2.2.6.2 Junioren A und B sowie Handicap-Ruderer sind auf Regatten des DRV startberechtigt, wenn sie in der Aktiven-Datenbank des DRV erfasst sind und in jedem Jahr zusätzlich ein ärztliches Attest zur Sporttauglichkeit in der Geschäftsstelle des DRV vorlegen. Das ärztliche Attest muss auf dem vom DRV zur Verfügung gestellten Vordruck erstellt werden. Ein ärztliches Attest ist für Steuerleute nicht erforderlich.
Die ärztliche Untersuchung muss nach dem 1. Oktober des dem laufenden Ruderjahr vorausgehenden Jahres und mindestens zwei Wochen vor dem Meldeschluss der Regatta, auf der der erste Start im Kalenderjahr vorgesehen ist, erfolgt sein.
Im Übrigen gilt 2.2.6.1 bei Vereinswechseln oder Namensänderung.
2.2.6.3 Verfahren
Der Aktivenpass und das nach 2.2.6.2 erforderliche ärztliche Attest müssen zwei Wochen vor dem Meldeschluss der Regatta, auf der der erste Start beabsichtigt ist, in der Geschäftsstelle beantragt / vorgelegt werden, um in der aktuellen Aktiven-Datenbank aufgeführt zu sein. Die Aufnahme in die Aktiven-Datenbank kann auch auf der Regatta beantragt werden und führt dort zu einer vorläufigen Startberechtigung. Bei Junioren ist dazu ein ärztliches Attest vorzulegen (2.2.6.2).
Der Vorstand des DRV legt das Antragsverfahren, die dazu erforderlichen Daten und die Gebühren durch eine amtliche Bekanntmachung fest. Daten dürfen nur im erforderlichen Umfang erhoben werden.
Antrag 6
2.2.6.4 Junioren A dürfen in Rennen der Altersklassen Männer / Frauen A und B nur starten, wenn auch für solche Starts der Arzt die Unbedenklichkeit auf dem vom DRV vorgesehen Vordruck bescheinigt hat. Diese Junioren unterliegen auch dann den Beschränkungen nach Ziffer 2.6.1.3.
Junioren B dürfen in einer höheren Altersklasse nicht starten. Ausgenommen sind diejenigen, die bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres das 16. Lebensjahr vollenden und bei denen auch für solche Starts der Arzt die Unbedenklichkeit auf dem vom DRV vorgesehenen Vordruck bescheinigt hat. Der Start in den Altersklassen der Männer / Frauen ist nicht zugelassen.
Antrag 7
2.2.8 Anti-Doping
Mit seiner Unterschrift auf dem Aktivenpass anerkennt der Inhaber die Anti-Doping-Ordnung des DRV, die Anti – Doping-Bestimmungen der Nationalen Anti -Doping Agentur (NADA -Code) und die Vereinbarung über die Organisation und Durchführung von Kontrollen außerhalb von Wettkämpfen zwischen der NADA und dem DRV:
Begründung (Anm. Anträge 2-7):
Mit diesen Anträgen werden die Vorgaben zum Aktivenpass konkretisiert und die korrespondierenden Regelungen angepasst.
Im Kern wurde die Unterscheidung zwischen Aktivenpass und Aktiven-Datei formuliert.
Antragsteller (Anträge 2-7):
Vorstand des DRV
Antrag 8
3.10 Ergometermeisterschaft
3.10.2
Die Streckenlänge beträgt:
JFA / JMA: 2000m
SF / SM: 2000m
JFB/ JMB: 1500m
Masters: 1000m
Begründung:
Die Wettkampfdistanz wird der Nomalstrecke auf dem Wasser angepasst und so der typischen Wettkampfdauer entsprochen.
Antragsteller:
Vorstand des DRV
Antrag 9
RWR 3.2. Meisterschaften des Deutschen Ruderverbandes
Folgende Meisterschaften werden ausgetragen:
- Deutsches Meisterschaftsrudern
- Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U23
- Deutsche Juniorenmeisterschaften
- Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U17
- Deutsche Vereinsmeisterschaften
- Deutsche Ergometermeisterschaften
RWR 3.4. Deutsches Meisterschaftsrudern
RWR 3.4.1 Die Rennen des Deutschen Meisterschaftsruderns sind:
1. Leichtgewichts-Frauen-Einer A
2. Leichtgewichts-Männer-Einer A
3. Frauen-Einer A
4. Männer-Einer A
5. Leichtgewichts-Männer-Zweier o. St. A
6. Frauen-Zweier o. St. A
7. Männer-Zweier o. St. A
8. Leichtgewichts-Frauen-Doppelzweier A
9. Leichtgewichts-Männer-Doppelzweier A
10. Frauen-Doppelzweier A
11. Männer-Doppelzweier A
12. Leichtgewichts-Männer-Vierer o. St. A
13. Männer-Vierer o. St. A
14. Männer-Doppelvierer o. St. A
15. Frauen-Doppelvierer o. St. A
16. Frauen-Achter m. St. A
17. Männer-Achter m. St. A
RWR 3.8. Deutsche Vereinsmeisterschaften
RWR 3.8.1 Die Rennen der Deutschen Vereinsmeisterschaften sind:
1. Männer-Zweier o. St. A
2. Juniorinnen-Doppelzweier A
3. Junioren-Doppelzweier A
4. Juniorinnen-Doppelzweier B
5. Junioren-Doppelzweier B
6. Frauen-Doppelzweier A
7. Männer-Doppelzweier A
8. Juniorinnen-Doppelvierer o. St. A
9. Junioren-Doppelvierer o. St. A
10. Junioren/Juniorinnen-Mix-Doppelvierer o. St. A
11. Juniorinnen-Doppelvierer m. St. B
12. Junioren-Doppelvierer m. St. B
13. Junioren/Juniorinnen-Mix-Doppelvierer m. St. B
14. Frauen-Doppelvierer o. St. A
15. Männer-Doppelvierer o. St. A
16. Männer/Frauen-Mix--Doppelvierer o. St. A
17. Junioren-Vierer m. St. A
18. Junioren-Vierer m. St. B
19. Männer-Vierer m. St. A
20. Junioren-Achter m. St. A
21. Junioren-Achter m. St. B
22. Männer-Achter m. St. A
RWR 3.8.4 Die Sieger heißen: Deutscher Vereinsmeister
Sie erhalten die Vereinsmeisterschaftsmedaille des DRV. Der Verein der siegreichen Mannschaft erhält eine Urkunde des DRV.
RWR 3.9.4 Es wird am Ende als neuer Abschnitt ergänzt:
Bei den Meisterschaften nach Ziffer 3.4. bestellt der Vorstand die Setzungskommission. Sie besteht aus der/dem stellvertretenden Vorsitzenden Leistungssport (oder einem benannten Vertreter), dem Wettkampfrichter-Obmann und einem Bundestrainer.
RWR 3.9.5 wird wie folgt neu gefasst.
RWR 3.9.5 Vorentscheidungen
RWR 3.9.5 wird zu RWR 3.9.5.1. Der erste Satz wird wie folgt geändert.
Für Rennen der Meisterschaften nach Ziffer 3.5., 3.6., 3.7. und 3.8. sind Vorentscheidungen anzusetzen, wenn mehr Mannschaften gemeldet haben als Startplätze vorhanden sind.
RWR 3.9.5.2 (wird neu eingefügt)
Für die Rennen 1-7 der Meisterschaften nach Ziffer 3.4. gilt die zentrale Frühjahrs-Langstreckenregatta (zF-LS) des DRV als Vorqualifikation. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Meisterschaftsregatta ergibt sich aus der Platzierung auf der zF-LS und wird in den Ausführungsbestimmungen geregelt. Zusätzlich können Wildcards an Mannschaften vergeben werden, die keine Startberechtigung aus der genannten Vorqualifikation besitzen.
Für die Rennen 8-17 der Meisterschaften nach Ziffer 3.4. gelten die Ergebnisse der Rennen 1-7 als Vorqualifikation. Die Berechtigung zur Teilnahme ergibt sich aus den Platzierungen und wird in den Ausführungsbestimmungen geregelt.
Zusätzlich können Wildcards an Teilnehmer vergeben werden, die keine Startberechtigung aus der genannten Vorqualifikation besitzen.
Mannschaften, deren Mitglieder nicht an den Rennen 1-7 der Meisterschaften nach Ziffer 3.4. teilnehmen, können sich zur Teilnahme an den Entscheidungen der Rennen 8-17 qualifizieren, indem sie Vorentscheidungen nach Ziffer 3.9.5.1 ausfahren.
Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 3.9.5.2 (wird neu eingefügt)
Die maximale Anzahl der Boote in den Rennen der Meisterschaften nach Ziffer 3.4. wird wie folgt festgelegt.
Rennen 1-7: 36 Boote
Rennen 8-13: 12 Boote
Rennen 14-17: 6 Boote
Für die Rennen 1-7 gilt:
Es können durch das für den Leistungssport zuständige Vorstandsmitglied des DRV an bis zu 6 Boote Wildcards vergeben werden. Die restlichen Startplätze bis zur Maximalzahl von 36 erhalten Boote, die auf der zF-LS gestartet sind, in der Reihenfolge ihrer dortigen Platzierung.
Der Meldeschluss für die Rennen 1-7 liegt spätestens 6 Tage vor Beginn der Meisterschaftsregatta.
Die Vorläufe werden wie folgt gesetzt:
Bei 24 oder mehr Booten gibt es 6 Vorläufe, bei weniger als 24 Booten 4 Vorläufe. Die Boote werden entsprechend ihrer Platzierung auf der zF-LS von der Setzungskommission nach Ziffer 3.9.4 in Schleifenform gesetzt, beginnend beim Vorlauf 1 bis zum Vorlauf 4 bzw. 6 und wieder zurück, beginnend beim Vorlauf 4 bzw. 6 bis zum Vorlauf 1, usw.
z.B. ist bei ? 24 Meldungen das nach dem Ergebnis der zF-LS auf Position 1 gesetzte Boot im Vorlauf 1, das auf Position 2 gesetzte Boot im Vorlauf 2, usw. Das auf Position 7 gesetzte Boot ist im Vorlauf 6, das auf Position 8 gesetzte Boot in Vorlauf 5, usw.
Wurde ein Zweier nach der zF-LS neu formiert, so ergibt sich die Platzierung aus der errechneten Punktzahl der beiden Ruderer.
z.B. sitzt in einem Zweier ein Ruderer, der auf der zF-LS 3. und ein anderer Ruderer, der 7. geworden ist --> der neu gebildete Zweier hat die Gesamtpunktzahl 10 und ist somit hinter dem 5. Platzierten der zF-LS einzuordnen.
Die Boote mit einer Wildcard werden so auf die Vorläufe aufgeteilt, dass maximal ein Boot (bei 6 Vorläufen) bzw. zwei Boote (bei 4 Vorläufen) pro Vorlauf eine Wildcard haben.
Die Startbahnen werden so gesetzt, dass die bestplatzierten Boote der zF-LS die Bahnen 3 und 4 belegen, die am schlechtesten platzierten Boote und die Boote mit einer Wildcard die Bahnen 1 und 6.
Bei 24 oder mehr Booten (6 Vorläufe) fahren die ersten 3 eines jeden Vorlaufes in drei Zwischenläufen um die Plätze 1–18, der Rest in weiteren 3 Zwischenläufen um die Plätze 19 abwärts.
Die ersten 2 eines Zwischenlaufs fahren im Finale A bzw. D um die Plätze 1–6 bzw. 19-24, die 3. und 4. Platzierten im Finale B bzw. E um die Plätze 7–12 bzw. 25-30, die 5. und 6.Platzierten im Finale C bzw. F um die Plätze 13-18 bzw. 30-36.
Bei weniger als 24 Booten (4 Vorläufe) fahren die ersten 3 eines jeden Vorlaufs in zwei Zwischen-läufen um die Plätze 1–12, der Rest in weiteren 2 Zwischenläufen um die Plätze 13 abwärts. Das Setzen in die Zwischenläufe erfolgt entsprechend der Platzierung im Vorlauf.
Die ersten 3 eines Zwischenlaufes fahren im Finale A bzw. C um die Plätze 1-6 bzw. 13-18, die Übrigen im Finale B bzw. D um die Plätze 7–12 bzw. 19-24.
Die Startbahnen werden gemäß der Ausführungsbestimmungen zu Ziffer 3.9.5.1 gesetzt.
Für die Rennen 8-13 gilt:
Es können durch das für den Leistungssport zuständige Vorstandsmitglied des DRV an bis zu 4 (Riemen) bzw. 2 (Skull) Teilnehmer Wildcards vergeben werden. Die restlichen Sitzplätze bis zur Maximalzahl von 40 (Riemen) bzw. 20 (Skull) in max. 10 Booten erhalten die Teilnehmer der Rennen 1-7 in der zugehörigen Bootsklasse, in der Reihenfolge ihrer dortigen Platzierung.
Der Meldeschluss für o.g. Mannschaften liegt nach Beendigung der Zwischenläufe der Rennen 1-7.
Es können sich durch Vor-, Hoffnungs- und Endläufe zwei weitere Mannschaften, deren Ruderer nicht an den Rennen 1-7 teilgenommen haben, für die Halbfinals qualifizieren.
Der Meldeschluss für diese Mannschaften liegt spätestens 6 Tage vor Beginn der Meisterschaftsregatta.
Bei mehr als 6 Meldungen wird das Ausscheidungssystem nach Ziffer 3.9.5.1. angewendet. Bei 6 oder weniger Meldungen qualifizieren sich die ersten beiden Boote aus einem Vorlauf. Bei nur 2 Meldungen qualifiziert sich nur der Sieger des Vorlaufs für das Halbfinale. Für diese Vorqualifikation besteht keine Meldebeschränkung.
Die 2 Halbfinals (HF) werden durch die Setzungskommission nach Ziffer 3.9.4 gesetzt.
Dabei werden die 10 Mannschaften, die sich über die Rennen 1-7 qualifiziert haben, in Schleifenform auf die beiden Läufe verteilt. Das Boot mit der niedrigsten Gesamtpunktzahl ist im HF 1, das mit der nächsthöheren im HF 2 usw. Die Punktzahl ergibt sich aus der Platzierung in den Finalläufen der Rennen 1-7 (ein siegreicher Ruderer erhält die Punktzahl 1, ein 2. Platzierter die Punktzahl 2 usw.)
Meldet z.B. im Vierer o. Stm. eine Mannschaft, deren Ruderer in den Finalläufen der Rennen 1-7 die Plätze 1 und 4 belegt haben, dann ergibt sich folgende Punktzahl: 1 + 1 + 4 + 4 = 10. Eine Mannschaft die die Plätze 2 und 3 belegt hat: 2 + 2 + 3 + 3 = 10. Bei Punktgleichheit entscheidet der beste Einzelplatz.
Die 2 über Vor- und Hoffnungsläufe qualifizierten Mannschaften werden wie folgt auf die beiden Halbfinals aufgeteilt: Platz 1 in HF 2, Platz 2 in HF 1.
Das Finale A erreichen die drei bestplatzierten Boote eines jeden Halbfinals.
Für die Rennen 14-17 gilt:
Es können durch das für den Leistungssport zuständige Vorstandsmitglied des DRV an bis zu 4 (Riemen) bzw. 2 (Skull) Teilnehmer Wildcards vergeben werden. Die restlichen Sitzplätze bis zur Maximalzahl von 32 (Riemen) bzw. 16 (Skull) in max. 4 Booten erhalten die Teilnehmer der Rennen 1-7 in der zugehörigen Bootsklasse, in der Reihenfolge ihrer dortigen Platzierung.
Der Meldeschluss für o.g. Mannschaften liegt nach Beendigung der Finals zu Rennen 1-7.
Es können sich durch Vor-, Hoffnungs- und Endläufe zwei weitere Mannschaften, deren Ruderer nicht an den Rennen 1-7 teilgenommen haben, für das Finale qualifizieren.
Der Meldeschluss für diese Mannschaften liegt spätestens 6 Tage vor Beginn der Meisterschaftsregatta.
Bei mehr als 6 Meldungen wird das Ausscheidungssystem nach Ziffer 3.9.5.1 RWR angewendet. Bei 6 oder weniger Meldungen qualifizieren sich die ersten beiden Boote aus einem Vorlauf. Bei nur 2 Meldungen qualifiziert sich nur der Sieger des Vorlaufs für das Finale.
Für diese Vorqualifikation besteht keine Meldebeschränkung.
Begründung:
Die Antragsteller verfolgen mit der Änderung der Regelungen zum Deutschen Meisterschaftsrudern die folgenden Ziele:
- Wiederzusammenführung der zur Zeit getrennt ausgetragenen Klein- und Großbootmeisterschaften an einem Wochenende
- Stabilisierung bzw. Erhöhung der Meldezahlen
- Reduzierung der Deutschen Meistertitel
- Teilnahme der nationalen Elite in Klein-, Mittel und Großbooten unter Wahrung der Interessen der Top-Athleten durch Setzen der Vorläufe und die Vergabe von Wildcard
- Möglichst wenige Vor- und Zwischenläufe durch die Einführung von Vorqualifikationen
- Erhöhung der Attraktivität der Veranstaltung für die Medien
- Der Beste / die Besten sollen wieder „Deutscher Meister“ werden
Die momentan noch gültige Erprobungsmaßnahme mit der Trennung in Klein- und Großbootmeisterschaften ist in ihren wesentlichen Zielen gescheitert.
Ein neues Konzept muss einen Kompromiss zwischen den Interessen unserer Top-Athleten und dem bisherigen Recht auf freien Zugang zu den Meisterschaftsrennen beinhalten, so wie er in dem vorgeschlagenen Modell gefunden ist. Als möglicher Termin für die zukünftigen Deutschen Meisterschaften wird der Termin der jetzigen Kleinbootmeisterschaften als optimal angesehen.
Die bisherigen Sprintmeisterschaften, deren Meldezahlen sich kontinuierlich nach oben entwickeln, sollen als Zielwettkampf für Vereinsmannschaften und damit einem breiten Spektrum von Trainings-Ruderern gestärkt werden.
Es wird daher neben dem Titel eines „Deutschen Meisters“ der Titel eines „Deutschen Vereinsmeisters“ etabliert, dessen Wertigkeit durch ein eigens entworfenes Ehrenzeichen unterstrichen werden soll.
Der Männer- und der Frauen-Einer auf den bisherigen Sprintmeisterschaften werden gestrichen, um den Vereinscharakter auf den zukünftigen Vereinsmeisterschaften herauszustellen und das Alleinstellungsmerkmal eines Deutschen Meisters im Einer bei den Siegern der Deutschen Meisterschaften zu belassen.
Eine Reduzierung der Zahl Deutscher Meister wird darüber hinaus dadurch erreicht, dass das Programm der Mittel- und Großbootrennen dem olympischen Programm der Sportart Rudern angepasst wird. In diesen Bootsklassen sind erfahrungsgemäß auch die höchsten Teilnehmerzahlen zu erwarten.
Anlage: siehe beigefügte Datei
Antragsteller:
Regelkommission des DRV und Überlinger RC Bodan
Antrag 10
RWR 3.9.2 Nachmeldungen zu Meisterschaften
Sollte dahingehend geändert werden: ... sind Nachmeldungen nach Ziffer 2.5.6.1 nur zulässig, wenn weniger als 6 Mannschaften gemeldet haben.
Nachmeldungen sind schriftlich zu tätigen und werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs beim Regattaausrichter berücksichtigt.
Begründung:
Ausfall von gemeldeten Rennen durch fehlende Gegenmeldungen
Attraktivität des Rudersportes durch Erreichen eines vollen 6 Boote Feldes (Meisterschaften mit 2 oder 3 Booten unattraktiv!)
Jeder Sportler sollte die Möglichkeit haben, durch Ausfall seines/seiner Mannschaftskameraden doch an einer Meisterschaft teilzunehmen
Alternativmeldungen sind durch o.a. Gründe nicht immer voraus zu sehen
Antragsteller:
Ulmer RC Donau
Ulm, den 03.09.2008
Uwe Gerstenmaier
Vorsitzender der Regelkommission
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