Bekanntmachung Nr. 5023 - einheitliche Bedingungen zur Materialnutzung bei Pflichtwettkämpfen und - Maßnahmen 2023
Ergänzende Information zur Bekanntmachung Nr. 5006 – Nominierungskriterien 2023 Nationalmannschaften
„Im Rahmen aller Selektionsmaßnahmen 2023 (Pflichtwettkämpfe- und Maßnahmen) für die Ruder-Nationalmannschaften, gilt für alle Teilnehmer möglichst einheitliche Bedingungen zu schaffen. Über die RWR hinausgehend, gilt insbesondere im Jahr 2023 eine Erweiterung spezifisch für die Materialnutzung. Für alle Selektionsmaßnahmen wird somit erweiternd die FISA-Regel 40 angewandt. FISA-Regel Nr. 40 besagt, dass Innovationen von Material in Bezug auf Boote, Riemen und Skulls nur genutzt werden dürfen, wenn sie von der FISA geprüft, zugelassen und zum 01. Januar eines jeden Jahres frei verkäuflich sind.“