Bekanntmachung Nr. 5038 - Jugendfahrtenabzeichen
Einführung: 1950
Form der Auszeichnung: Nadel
Antrag durch: Verbandsmitglieder
Vergabe durch: DRV
Ort der Vergabe: Verein
Vergaberichtlinien:
Allgemeines:
Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.
Langstreckenregatten, die keine DRV- oder FISA-Regatten sind, zählen ebenfalls als Wanderfahrten. In Barken werden für die Wertung bis zu drei Steuerleute berücksichtigt. Zusammengefasste Trainingskilometer, Trainingslager und DRV-Regatten sind keine Wanderfahrten.
Jungen und Mädchen, Junioren und Juniorinnen erhalten das Jugendfahrtenabzeichen unter folgenden Bedingungen:
- Teilnahmeberechtigt sind die Jahrgänge 2006 – 2016. Die Teilnehmenden müssen Mitglied einer Mitgliedsorganisation des DEUTSCHEN RUDERVERBANDES sein.
- Gefordert werden in der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2024 folgende Kilometerleistungen:
a) Jahrgang 2014 - 2016 200 km
b) Jahrgang 2012 - 2013 300 km
c) Jahrgang 2010 - 2011 400 km
d) Jahrgang 2008 - 2009 700 km
e) Jahrgang 2006 - 2007 800 km.
f) Handycapruder*innen (Jahrgänge 2006 bis 2016) mit einer Versehrtheit von 50 % und mehr = 100 km.
In diesen Kilometerleistungen müssen mindestens
-eine dreitägige Wanderfahrt
-oder zwei Wochenendfahrten (Fahrten, bei denen zwei Tage mind. 40 km ohne zwischenzeitliche Rückkehr zum Bootshaus gerudert wurde)
-oder 2 x 30 km Tagesfahrt
-oder eine Wochenendfahrt mit mind. 40 km + 1 x 30 km Tagesfahrt enthalten sein.
In den Gruppen a); b) und c) kann die Teilnahme an je einer Wochenendfahrt oder Tagesfahrt durch die Teilnahme an jeweils zwei Regatten ersetzt werden. Der Bundeswettbewerb zählt ebenfalls als Regatta.
- Die Leistungen sind durch Eintragung jeder Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch nachzuweisen. Bei der efa- Wettbewerb Meldung werden die entsprechenden Kriterien übermittelt
Der Vereinsvorsitzende, bei SRV und SRR der verantwortliche Protektor, übernehmen durch den Antrag bei der Wettbewerbsanmeldung über efa die Verantwortung für die Richtigkeit der Eintragungen. Die Fahrten müssen nach der Ruderordnung des Vereins durchgeführt worden sein.
Wird der Verein bzw. werden Teilnehmende das erste Mal über das elektronische Fahrtenbuch (efa) gemeldet, sind alle bisher geführten Fahrtenhefte aus Gründen des Übergangs in der Geschäftsstelle des DRV einzureichen.
Mit der Meldung des elektronischen Fahrtenheftes bestätigen die Teilnehmenden, dass sie ihre Kilometerleistung ausschließlich einem Verein, nämlich dem bestätigenden Verein zuweisen; bei Mehrfachmitgliedschaften besteht für die weiteren Vereine keine Berechtigung zur Geltendmachung der Kilometerleistung im DRV-Wanderruderpreiswettbewerb.
- Das Jugendfahrtenabzeichen kann in jedem Jahr neu erworben werden. Jede Wiederholung ist dem DRV durch die Meldung über das elektronische Fahrtenbuch nachzuweisen
- Nach fünfmaligem Erfüllen wird ein Fahrtenabzeichen in Gold ausgegeben.
- Die elektronische Meldung ist bis zum
15. Februar 2025
über efa-Wettbewerb elektronisch an die Geschäftsstelle des Deutschen Ruderverbandes,
zusenden.
Das Meldegeld beträgt 0,60 € je elektronisch, also über efa-Wettbewerb, gemeldeten Teilnehmenden. Dieser Betrag erhöht sich um die Kosten für die jeweils bestellten Fahrtenabzeichen; diese betragen derzeit 3,60 € pro Fahrtenabzeichen Silber und 4,75 € pro Fahrtenabzeichen in Gold.
Verspätet eingehende Meldungen werden nur nach vorheriger Rücksprache mit der Geschäftsstelle berücksichtigt und es wird zusätzlich ein erhöhtes Meldegeld i.H.v. 35,00 € für die Meldung fällig.
Nach Erhalt der Rechnung ist das Meldegeld unter Angabe der Mitgliedsnummer innerhalb von 14 Tagen auf das - der Rechnung zu entnehmende - Bankkonto des DRV zu überweisen.
- Die nachträgliche Anerkennung von Fahrtenabzeichen sowie die Korrektur der elektronischen Fahrtenhefte von gemeldeten Teilnehmenden erfolgt ausschließlich in Rücksprache mit der Geschäftsstelle. Das erhöhte Meldegeld beträgt 2,80 € je nachträglich anerkanntem Fahrtenabzeichen.
- Zusätzlich zum Abzeichen ist ein Stoffabzeichen erhältlich. Der Preis beträgt derzeit pro Stück € 4,94 einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei einer elektronischen Meldung können Bestellungen für Stoffabzeichen mit der Meldung eingereicht werden. (siehe Beispiel). Papiermelder benutzen das bekannte Formular.
- Die gemeldeten Daten unterliegen einer Tiefenkontrolle. Mit der Abgabe der Meldung sind die Vereine einverstanden, dass die Auswerter Einsicht in die Unterlagen nehmen können.
Grundlage der Kontrolle sind:
- Kilometerliste des Jahres (Ermittlung der „aktiven Ruderer“)
- Meldung zur Wanderruderstatistik
- Meldung der Fahrtenabzeichen
- Fahrtenbuch bzw. efa-Datenbank
- Vereinskilometertabelle ab Bootshaus
Folgende Schwerpunkte werden kontrolliert:
- Sind die übermittelten Daten formal korrekt, plausibel und termingerecht eingereicht
worden?
- Enthält die Meldung zusammengefasste Trainingsfahrten, Trainingslager oder Regatten? (Trainingslager sind keine Wanderfahrten)
- Sind auswärtige Wanderfahrten zeitnah und plausibel eingetragen?
- Sind die Wanderfahrten ab/an Bootshaus plausibel nach Vereinskilometertabelle?
(Angabe von Start und Ziel, sowie dem Gewässer, auf dem gerudert wurde)
Definition „plausible Wanderfahrt“:
Eine plausible Fahrt enthält die direkte Entfernung von Start und Ziel. Alle Abweichungen von diesem Kurs müssen verzeichnet sein. Die Angabe „plus Diverse“ ist nicht zulässig.
10. Datenschutz
- Der meldende Verein bestätigt, dass bei einer Meldung von Mitgliedern mit einem Behinderungsgrad von 50% oder mehr, die betroffenen Mitglieder der Meldung an den DRV zugestimmt haben. Liegt diese Zustimmung nicht vor, darf diese Informationen nicht an den DRV übermittelt werden. In diesem Fall kann für den/die Teilnehmer*in alternativ eine Meldung unter den Bedingungen für die jeweiligen Jahrgänge eingereicht werden.
- Der meldende Verein bestätigt, dass die betroffenen Mitglieder der Meldung an den DRV einer Veröffentlichung ihrer Erfolge unter Angabe von Vor- und Nachnamen sowie des Vereins auf rudern.de zugestimmt haben. Die Teilnehmer*innen können jederzeit die Anonymisierung ihres Eintrages beantragen. In diesem Fall werden von Vor- und Nachnamen nur der jeweils erste Buchstabe veröffentlicht.
Hannover, 12.01.2024
Moritz Petri Sebastian Haase
Vorsitzender Vorsitzender Deutsche Ruderjugend
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