Bekanntmachung Nr. 5039 - DRV-Wanderruderpreis 2024
Einführung: 1977
Form der Auszeichnung: Plakette/Preis
Antrag durch: Verbandsmitglieder
Vergabe durch: DRV
Vergabe: Wanderrudertreffen
Vergaberichtlinien:
1. Der Deutsche Ruderverband schreibt einen Wettbewerb für die Leistungen der Mitgliedsvereine im Fahrten- und Wanderrudern aus.
2. Der „DRV-Wanderruderpreis“ (zur Erinnerung an Georg Winsauer) wird für die beste Leistung im Fahrten- und Wanderrudern an denjenigen Verein vergeben, dessen Leistung am weitesten über der Durchschnittsleistung vergleichbarer Vereine liegt.
3. Die Vereine werden, entsprechend der „Statistik Fahrten- und Wanderrudern“, in fünf Gruppen unterteilt:
Gruppe A = 7 bis 30 Aktive
Gruppe B = 31 bis 80 Aktive
Gruppe C = 81 bis 150 Aktive
Gruppe D = über 150 Aktive
Gruppe E = Schülerrudervereine/-riegen
4. Die jeweils ersten drei Vereine jeder Gruppe erhalten den DRV-Wanderruderpreis.
5. Für die Bewertung der Leistungen werden verwendet:
a) die in der „Statistik Fahrten- und Wanderrudern“ ausgewiesene Mannschafts-km-Zahl
b) die Anzahl der Fahrtenabzeichen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder
c) die Anzahl der Aktiven
Als Aktive gelten alle Vereinsmitglieder mit Stichtag 31.12.2024, die ausweislich des Fahrtenbuches mindestens einen Kilometer im Bezugsjahr rudernd oder steuernd zurückgelegt haben.
Die diesbezügliche Meldung über efa-Wettbewerb hat folgende Struktur:
M1 Aktive Ruderer bis 18 Jahre
M2 Aktive Ruderinnen bis 18 Jahre
M3 Aktive Ruderer ab 19 Jahre
M4 Aktive Ruderinnen ab 19 Jahre
Die Meldung enthält keine Nichtmitglieder, Gäste sowie Ruderinnen und Ruderer, die ihre Wanderfahrten in anderen Vereinen abrechnen.
6. Die Bewertungsformel lautet:
Mannschaftswanderfahrtskilometer x Fahrtenabzeichen x 1000
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Aktive x Aktive
7. Bei den efa-Meldungen werden die Vereinskilometer und Gewässer mit dem Einreichen der Wanderruderstatistik übermittelt. Sie dienen zur statistischen Erhebung gegenüber anderen Verbänden oder Organisationen. Diese Daten sind ein wichtiger Nachweis der Gewässernutzung durch Ruderer und unabdingbares Argument für die Erhaltung von Ruderrevieren.
8. Meldeschluss für die Teilnahme am Wettbewerb 2024 ist der 15. Februar 2025.
(DRV-Geschäftsstelle, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover).
Hannover, den 12.01.2024
Moritz Petri Michael Stoffels
Vorsitzender Ressortvorsitzender Wanderrudern,
Ruderreviere, Umwelt & Technik
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