Bestimmungen und Stationierung der Wanderboote und Barken - Amtliche Bekanntmachung Nr. 4633
Amtl. Bekanntmachung Nr. 4633
Bestimmungen und Stationierung der Wanderboote und Barken
I. Allgemeines
Die DRV-Bootsflotte und deren ehemaligen Boote, die in das Eigentum der Bootsbetreuer übergegangen sind, sind in interessanten Ruderrevieren stationiert. Die Boote können durch Mitglieder des DRV genutzt werden. Auf Anfrage stellen die Betreuervereine meist zusätzlich weitere Boote bereit. Benutzer, deren Vereine nicht Mitglied im DRV sind, können die Leistungen des DRV, wie beispielsweise Versicherungen und geringe Aufwandsentschädigungen nicht in Anspruch nehmen. Sie zahlen die doppelten Aufwandsentschädigungen als Ausleihgebühr zuzüglich der gültigen MwSt.
Zur Verfügung stehen die DRV Barken (R), sowie die ehemaligen DRV-Boote Vierer mit Steuermann (S) und Dreier (S) umrüstbar zum Zweier mit Steuermann.
Die Nutzung der Barken und der Ruderboote unterstehen der Benutzungsordnung des DRV. Für Boote der Vereine sind die Benutzungsbedingungen der Betreuervereine verbindlich. Besonderheiten der jeweiligen Betreuervereine sind zu beachten.
Die Aufwandsentschädigungen werden erhoben um die Nutzer zur pfleglichen Behandlung anzuhalten, den Aufwand der Betreuer zu mindern, Reparaturen auszuführen und die Boote zu erhalten. Den Nutzern steht kein Anrecht auf Schadensersatz gegenüber dem DRV zu, der sich aus teilweise mangelhafter Gebrauchsfähigkeit ergibt. Jedes nutzende Mitglied ist mitverantwortlich für die Erhaltung der Boote und trägt damit zur Zufriedenheit der nachfolgenden Nutzer bei. Spenden zum Erhalt der Boote sind willkommen.
Jeder Nutzer sollte sich bei der Benutzung der Boote im Klaren sein, dass eine Beschädigung der Bootsmaterialien zum Ausfall der Wanderfahrt für die nachfolgenden Nutzer führt. Entstandene Kosten wie z.B. die An-, Abreise und Übernachtungen könnten dem Schadenverursacher in Rechnung gestellt werden.
Die Aufwandsentschädigungen für die ehemaligen DRV-Boote 1 bis 10 werden durch die betreuenden Vereine festgelegt. In Abstimmung mit allen Wanderruderwarten der Länder und dem Ausschuss Wanderrudern wird für die Nutzung von Ruderbooten als Richtwert 4 € je Bootsplatz und Tag empfohlen. Vorausgesetzt, dass das Boot in gutem Zustand und versichert ist. Kann das Boot mit diesen Voraussetzungen nicht zur Verfügung gestellt werden, sind Abschläge in der Aufwandsentschädigung einzurechnen. Bei mehrtägigen Ausleihen sollten die Tagessätze je Ruderplatz reduziert werden analog der Preisstaffelung der Barken. Eine Bootsversicherung wird empfohlen.
II. Spezifische Benutzungsbedingungen
Besonderheiten Barken
Zur Anmeldung ist anteilig in Höhe von 50,- Euro die Aufwandsbeteiligung unmittelbar bei Bestätigung der Anmeldung an den Verfügungsberechtigten zu zahlen. Damit wird die Reservierung verbindlich. Diese wird mit der vollständigen Aufwandsbeteiligung verrechnet. Sie verfällt vollständig, wenn die Fahrt nicht angetreten wird und der Rücktritt von der Reservierung nicht einen Monat vor Antritt der Fahrt beim Betreuer bekannt gegeben wird. Die Verfügungsberechtigten können Unkosten von der Aufwandsbeteiligung bei Rücktritt einbehalten. Leistungen der Betreuer, wie Transporte, Hilfen bei den Wanderfahrten usw. betreffen, sind mit den Betreuern abzustimmen und zu vergüten.
Durch den DRV sind die DRV-Barken einschließlich Hänger mit einer Selbstbeteiligung versichert.
Boote und Zubehör sind nur versichert, wenn zu Beginn der Fahrt das Bootsmaterial funktionstüchtig und die Mannschaft voll einsatzfähig ist. Es sind Transporte auf dem Wasser und auf dem Land versichert. In den Versicherungsbedingungen sind Klauseln enthalten, die Versicherungsleistungen ausschließen können. Die vollständigen Versicherungsbedingungen liegen in der Geschäftsstelle des DRV vor. Die Selbstbeteiligungen für die Boote betragen:
• Boote 130,- €
• Riemen 80,- € nur bei Transportschäden
• Anhänger 153,- €.
Die Bootsanhänger sind haftpflicht-, kasko- und teilkaskoversichert.
Der Transport ist nur mit geeigneten Schleppfahrzeugen durchzuführen.
Die ehemaligen DRV Booten sind über den DRV nicht versichert. D.h. die Ausleihe dieser Boote und die passende Versicherung muss mit den Betreuern abgestimmt werden.
Die jeweiligen Aufwandsentschädigungen für die Barken und den Bootsanhänger in Magdeburg können aus der Tabelle abgelesen werden.
Barke | Hänger in Magdeburg | |
---|---|---|
1. Tag | 170 | 50 |
2. Tag | 265 | 98 |
3. Tag | 355 | 143 |
4. Tag | 440 | 185 |
5. Tag | 520 | 225 |
6. Tag | 595 | 263 |
7. Tag | 668 | 299 |
8. Tag | 733 | 332 |
9. Tag | 794 | 632 |
10. Tag | 849 | 389 |
11. Tag | 899 | 415 |
12. Tag | 945 | 437 |
13. Tag | 985 | 458 |
14. Tag | 1021 | 475 |
Für Fahrten außerhalb des festgelegten Barkenreviers wird in Abhängigkeit der Ausleihtage zusätzlich die Hängerleihgebühr erhoben z.B. 14 Tage 1021 € + 475 € = 1496 €.
Fahrtenleiter mit mehreren Barkenfahrten beim gleichen Ausleihverein in einem Jahr dürfen diese als eine Fahrt mit der gesamten Anzahl an Ausleihtagen günstigeren Aufwandsentschädigungen ausleihen. Sie müssen aber die volle Summe bei der ersten Fahrt entrichten.
Für die Nutzung der Barken und Trailer wird eine Kaution in Höhe von 450,00 Euro erhoben, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe (sauber und ohne Schäden) zurückerstattet wird. Schäden müssen bei Übernahme des Bootes benannt sein. Alle nicht benannten Schäden an Barke, Trailer und Zubehör gehen zu Lasten des Nutzers und werden mit der Kaution verrechnet, Ausnahmen bilden Verschleißschäden. Reparaturen, die vom Betreuer auszuführen sind und ungenügende Reinigung werden mit der Kaution verrechnet.
Auftretende Schäden sind dem Betreuer zu melden um Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Sofortige Schadensmeldungen helfen dem Verursacher eigene Kosten zu sparen. Die Schadensanzeigen sind unmittelbar nach Schadeneintritt bzw. am Fahrtende zu erstellen. Schäden, die nicht von der Versicherung beglichen werden, sind durch die Benutzer bzw. Entleiher zu tragen.
Bootsanhänger für max. sechs Wanderruderboote
Der Bootsanhänger steht für Wanderfahrten zur Verfügung und ist Haftpflicht versichert. Für den Bootsanhänger ist das Einsatzgebiet die Bundesrepublik.
Zum Anfang und am Ende der Wanderfahrt sind die Boote und der Bootsanhänger zu begutachten. Beanstandungen sind vor Fahrantritt geltend zu machen. Die Wanderfahrt ist beendet mit der Abschlusszustandsbewertung für Boote und Hänger.
III. Standorte und Ansprechpartner
Bootsanhänger
Hänger an der Elbe
Günther Fink Magdeburg / Elbe
RV Alt Werder e.V. 1887
Juri-Gagarin-Str. 36, 39118 Magdeburg
0391/62 168 87
Bootsstandorte
Vierer
1. „Dr. Ulex", „ Malepartus“ zwei Vierer(S) Saar und Mosel
RG Trier
Ernst Lemmler
Benediktinerstr. 54, 54292 Trier
Tel. 0651/9790310
2. „Königsberg" Vierer (S,R) Meißen / Elbe
Meißener RC "Neptun" 1882 e.V.
Siebeneichener Str. 39
01662 Meißen
Tel. u. Fax 03521/ 453588
www.meissner-ruderclub.de
3. „Allegretto“ (S) Dahme / Spree
RC Rahnsdorf Luffahrt e.V.
Dorfstr. 10 C
12589 Berlin
Tel. 030 6480221, Fax 030 54980997
Email: rc-rahnsdorf@gmx.de
Dreier
4. „Saale" Dreier(S) Magdeburg / Elbe
RV Alt Werder e.V. 1887
Günther Fink
Juri-Gagarin-Str. 36, 39118 Magdeburg
0391/62 168 87
5. „Lieps" Dreier(S) Schwerin / Schweriner See
Schweriner Rudergesellschaft e.V.
Almut Gäbel
Dr.-Joseph-Herzfeld-Str. 36
D-19057 Schwerin
Tel. 0385 4866184
6. „Pommerland" Dreier(S) Anklam / Peene
PSV Anklam e.V. Tel 03971/210749
Peter Lembrich
Hamburger Ring 27, 17389 Anklam
Tel. 03971/ 8333005 d. 40458 p.
7. „Spree" Dreier(S) Berlin / Dahme
ESV Schmöckwitz
Abt. Rudern
Imkerweg 26
12527 Berlin
Tel. 030 67777641
Email: hartmutbraune@alice-dsl.de
8. „Seekrug" Dreier(S) Berlin / Dahme
WSV KönigsWusterhausen
Klaus Kuhnert
Waldpromenade 101, 15738 Zeuthen
Tel. 033762 / 93391
9. „Zierke" Dreier(S) Neustrelitz/Seengebiet der Oberhavel
WSV Neustrelitz e.V.
Thomas Buckow,
Zierker – Nebenstrasse 39a, 17235 Neustrelitz
Tel. 03981/20 15 51
Zweier mit
10. „Drachenfels“ Zweier(S) Dahme / Spree
ESV Schmöckwitz e.V.
Abt. Rudern
Imkerweg 26
12527 Berlin
Tel. 030 67777641
Email: hartmutbraune@alice-dsl.de
Barken
11. Barke mit Hänger (R) „Niederbayern" Deggendorf/Donau Barkenrevier Ingolstadt - Linz
Deggendorfer RV v. 1876 neuer Betreuer und Standort an der Donau wird gesucht
Hr. Ossi Gebhardt
Hilzstraße 1f, 94469 Deggendorf
Tel. 0991/22595
12. Barke mit Hänger (R) „Deutschland" Dresden / Elbe Barkenrevier Prag / Podebrady - Wittenberge
Dresdner RV
Manfred Gittel
Tolkewitzer Str. 45, 01277 Dresden
Tel. 0351/3103403 Fax 0351/3127302
e-mail: DresdnerRV(at)t-online.de
13. Barke mit Hänger (R) “RUDER-CLUB DEUTSCHLAND” Dresden/Elbe Barkenrevier Prag / Podebrady - Wittenberge
Dresdner RV
Manfred Gittel
Tolkewitzer Str. 45, 01277 Dresden
Tel. 0351/3103403 Fax 0351/3127302
e-mail: DresdnerRV(at)t-online.de
14. Barke mit Hänger (R) „Hessen“ Hann. Münden / Fulda - Weser Barkenrevier Kassel - Bremen
Mündener RV
Hans-Peter Jess
Münderner RV
Postfach 1416
34334 Hann. Münden
Tel. 05541/33422
e-mail: hans-peter.jess@t-online.de
15. Main Churfranken Barkenrevier Bamberg – Mainz
Miltenberger RC
Ludwig M. Büttner
Meister-Hermann-Str. 4, 63897 Miltenberg
Tel.09371/33 86, Fax 09371/654 28
16. Barke mit Hänger "Rheingold" Bodensee
Ruderverein "Neptun" e.V. Konstanz
Axel Hoinka
Am Pfaffenmoos 5
479 Reichenau
el: 07531/454466
Email: axel.hoinka@t-online.de