DRV-Wanderrudererpreis 2010
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4591
DRV-Wanderruderpreis 2010
Einführung: 1977
Form der Auszeichnung: Plakette/Tafel
Antrag durch: Verbandsmitglieder
Vergabe durch: DRV
Vergabe: Wanderrudertreffen
Vergaberichtlinien:
1. Der Deutsche Ruderverband schreibt einen Wettbewerb für die Leistungen der Mitgliedsvereine im Fahrten- und Wanderrudern aus.
2. Der „DRV-Wanderruderpreis“ (zur Erinnerung an Georg Winsauer) wird für die beste Leistung im Fahrten- und Wanderrudern an denjenigen Verein vergeben, dessen Leistung am weitesten über der Durchschnittsleistung vergleichbarer Vereine liegt.
3. Die Vereine werden, entsprechend der „Statistik Fahrten- und Wanderrudern“, in fünf Gruppen unterteilt:
A) = bis 30 aktive Ruderer
B) = 31-80 aktive Ruderer
C) = 81-150 aktive Ruderer
D) = über 150 aktive Ruderer
E) = Schülerrudervereine-/ Riegen
4. In den Gruppen A) – D) wird ein Preis vergeben, in der Gruppe E) eine Urkunde.
5. Die vier Preise sind Herausforderungspreise. Sie gehen nach fünfmaligem Gewinn (unabhängig in welcher Gruppe) in das Eigentum des betreffenden Vereins über.
6. Die jeweils ersten drei Vereine jeder Gruppe erhalten eine Urkunde mit der Abbildung des Preises; der Erste in den Gruppen A) bis D) erhält zusätzlich den DRV-Wanderruderpreis.
7. Die Namen der Gewinner jeder Gruppe werden auf dem Preis angebracht; die Kosten hierfür trägt der gewinnende Verein.
8. Die Kosten für die Neubeschaffung endgültig gewonnener Preise trägt der Deutsche Ruderverband.
9. Die Preise werden anlässlich des DRV-Wanderrudertreffens in einer Feierstunde übergeben. Der Vorjahres-Sieger gibt spätestens zu diesem Zeitpunkt seinen Preis an den DRV zurück.
10. Für die Bewertung der Leistungen werden verwendet:
a) die in der „Statistik Fahrten- und Wanderrudern“ ausgewiesene Mannschafts-km-Zahl;
b) die Zahl der Fahrtenabzeichen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder;
c) die Zahl der aktiven Ruderer.
Als aktiver Ruderer gilt jedes Vereinsmitglied mit Stichtag 31.12.2010, das ausweislich des Fahrtenbuches mindestens einen Kilometer im Bezugsjahr gerudert hat.
Die diesbezügliche Meldung sollte folgende Struktur haben und ist mit der Wettbewerbsmeldung vorzunehmen.
M1 Aktive Ruderer bis 18 Jahre
M2 Aktive Ruderinnen bis 18 Jahre
M3 Aktive Ruderer ab 19 Jahre
M4 Aktive Ruderinnen ab 19 Jahre
L1 Aktive Ruderer bis 18 Jahre, die in Leistungszentren oder anderen Bootshäusern rudern
L2 Aktive Ruderinnen bis 18 Jahre, die in Leistungszentren oder anderen Bootshäusern rudern
L3 Aktive Ruderer ab 19 Jahre, die in Leistungszentren oder anderen Bootshäusern rudern
L4 Aktive Ruderinnen ab 19 Jahre, die in Leistungszentren oder anderen Bootshäusern rudern
Die Meldung enthält keine Nichtmitglieder, Gäste und Ruderer die ihre Wanderfahrten in anderen Vereinen abrechnen.
11. Die Bewertungsformel lautet:
Mannschaftswanderfahrtskilometer x Fahrtenabzeichen x 1000
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aktive Ruderer x aktive Ruderer
12. Meldeschluss für die Teilnahme am Wettbewerb ist der 15. Februar 2011. (DRV-Geschäftsstelle, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover).
Schweinfurt/Berlin, den 10.02.2010
Siegfried Kaidel
Vorsitzender
Prof. Dr. Arnim Nethe
Ressortvorsitzender Wanderrudern und Breitensport, Ruderreviere und Umwelt