DRV-Werberichtlinien
Gemäß Ziffer 2.2.1.2 der Ruderwettkampf-Regeln legt der Vorstand für den Geltungsbereich der RWR nachfolgende Regelung fest:
„Werbung für Alkohol und alkoholische Getränke sowie nikotinhaltige Genussmittel (z. B. Zigaretten, Zigarren, Tabak) ist verboten. Im Übrigen gilt Ziffer 2.6.7.2 der Ruderwettkampf-Regeln, wonach Ruderer und Steuerleute in einheitlicher, vom Verein bestimmter Sportkleidung zu starten haben.“
Hameln / Schweinfurt, den 5. Februar 2008
Helmut Griep
Vorsitzender
Siegfried Kaidel
stv. Vorsitzender Verwaltung und Schatzmeister