Erprobungsmaßnahmen im Jahr 2009
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4555
Der außerordentliche Rudertag wird sich am 14. März 2009 mit der Zukunft des DMR befassen. Damit sich die Aktiven auf diese Zielveranstaltungen vorbereiten können, wird jedoch die Erprobungsmaßnahme im Jahr 2009 fortgesetzt.
Deutsches Meisterschaftsrudern
Die Bestimmungen in Ziffer 3.4 RWR »Deutsches Meisterschaftsrudern« werden hiermit aufgehoben und durch die nachstehenden Bestimmungen ersetzt:
1. Deutsche Kleinboot –Meisterschaften
1.1 Die Rennen der Deutschen Kleinboot Meisterschaften sind:
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Frauen -Einer
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Männer -Einer
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Leichtgewichts-Frauen -Einer
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Leichtgewichts-Männer -Einer
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Frauen-Zweier o. St.
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Männer-Zweier o. S t.
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Leichtgewichts -Männer -Zweier o. St.
1.2 Die Streckenlänge beträgt 2000 m.
1.3 Die Bestimmungen für Meisterschaftsregatten in den Ziffern 3.9.2 bis 3.9.9 MR gelten unverändert. 1.4 In den Rennen 5 bis 7 sind Renngemeinschaften zugelassen.
1.5 Es werden auch die Finale C ff. ausgefahren, sofern genügend Meldungen vorliegen.
1.6 Der vom DRV benannte Regattaausschuss kann, abweichend von dem Ergebnis der Startverlosung, die Einteilung der Vorläufe aus sportlichen Gründen verändern. Die Kriterien für das Setzen sind so rechtzeitig am t-l ich zu veröffentlichen, dass alle Teilnehmer sich entsprechend darauf einrichten und bei den entsprechenden Qualifikationen starten können.
1.7 Die Sieger heißen: Deutscher Meister. Sie erhalten die Meisterschaftsmedaille des DRV. Der Verein der siegreichen Mannschaft erhält das Ehrenzeichen des DRV. Der Sieger im Männer-Einer erhält zusätzlich als Wanderpreis für seinen Verein die Meisterschaftskette des DRV.
2. Deutsche Großboot -Meisterschaften
2.1 Die Rennen der Deutschen Großboot Meisterschaften sind:
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Frauen-Doppelzweier
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Männer-Doppelzweier
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Leichtgewichts-Frauen-Doppelzweier
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Leichtgewichts-Männer -Doppelzweier
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Frauen-Doppelvierer o. St.
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Männer -Doppelvierer o. St.
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Frauen -Vierer o. St.
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Männer -Vierer o. St.
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Leichtgewichts-Männer -Vierer o. St.
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Männer-Achter m. St.
2.2 Die Streckenlänge beträgt 2000 m.
2.3 Die Bestimmungen für Meisterschaftsregatten in den Ziffern 3.9.2 bis 3.9.9 MR gelten unverändert.
2.4 Renngemeinschaften sind nicht zugelassen.
2.5 Die Sieger heißen: Deutscher Meister.
Sie erhalten die Meisterschaftsmedaille des DRV. Der Verein der siegreichen Mannschaft erhält das Ehrenzeichen des DRV.
Für die Dauer der Erprobungsmaßnahme wird in den Ausführungsbestimmungen zu Ziffer
2.3.3 RWR enthaltene Startbeschränkung für Junioren nach dem Gewinn einer Deutschen Meisterschaft aufgehoben. Junioren sind auch nach dem Gewinn eines Rennes bei den DM noch in unbeschränkten Rennen der Junioren startberechtigt.
4. DMR – Kleinboot (Ausscheidungssystem) (AB Nr. 4459)
Die Vorentscheidungen werden ab 25 Meldungen nach dem Muster des „Experimental Progression System“>der FISA ausgefahren, um dieses System zu erproben.
Dieses sieht im Grundsatz vor, dass Vorrennen, Viertel- und Halbfinals und Finals ausgetragen werden. Nach den Vorrennen qualifizieren sich 24 Boote für die Viertelfinals. An den Halbfinals nehmen 12 Boote teil.
Die nicht für die Halbfinals qualifizierten Boote tragen die Finals C / D aus.
Die Boote, die sich nicht für Viertelfinals qualifiziert haben, tragen entweder direkt das Finals E (bis 30 gestartete Boote) oder Semifinals und Finals E folgende aus.
Bis 30 Meldungen
6 VL (Plätze 1-4 erreichen jeweils das Viertelfinale, wenn im VR 5 Boote gestartet sind.)
Einteilungen
25 Boote: 5 / |
4 / |
4 / |
4 / |
4 / 4 |
26 Boote: 5 / |
5 / |
4 / |
4 / |
4 / 4 |
27 Boote: 5 / |
5 / |
5 / |
4 / |
4 / 4 |
28 Boote: 5 / |
5 / |
5 / |
5 / |
4 / 4 |
29 Boote: 5 / |
5 / |
5 / |
5 / |
5 / 4 |
30 Boote: 5 / |
5 / |
5 / |
5 / |
5 / 5 |
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bei 29 Meldungen kommt das Zeitbeste der jeweils Letztplatzierten Boote in das Viertelfinale; bei 28 Meldungen kommen die beiden Zeitbesten der jeweils Letztplatzierten Boote in das Viertelfinale; bei 27 Meldungen kommen die drei Zeitbesten der jeweils Letztplatzierten Boote in das Viertelfinale; bei 26 Meldungen kommt die vier Zeitbesten der jeweils letztplatzierten Boote in das Viertelfinale; bei 25 Meldungen scheidet das langsamste Boot der jeweils letztplatzierten Boote aus.
Rest: Finale E
Bis 36 Meldungen
6 VL (Plätze 1-4 erreichen jeweils das Viertelfinale der besten 24 usw.) Rest: Halbfinale und Finale F / G
Bis 48 Meldungen
8 VL (Plätze 1-3 erreichen jeweils das Viertelfinale der besten 24 usw.) Rest: Viertelfinale; Halbfinals, Finals F / G / H / I
Für die Dauer der Erprobungsmaßnahme wird die in den AB zu Ziffer 2.3.3 RWR enthaltene Startbeschränkung für Junioren nach dem Gewinn einer Deutschen Meisterschaft aufgehoben. Junioren sind auch nach dem Gewinn eines Rennens bei den DM noch in unbeschränkten Rennen der Junioren startberechtigt.
Setzen der Vorrennen des DMR –Kleinboot
Der kann die Einteilung der Vorrennen im Benehmen mit dem für den Leistungssport zuständigen Mitglied des DRV -Vorstandes oder einer von diesem beauftragten Person zum Meldeschluss setzen. Hierzu werden in der Regel die Leistungen der Frühjahreslangstrecke (Kaderüberprüfung) berücksichtigt. Die Setzung bezieht sich auf maximal zwei Boote je Vorrennen.
Schweinfurt/Ulm, den 11.02.2009
Siegfried Kaidel Uwe Gerstenmaier
DRV Vorsitzender Vorsitzender der Regelkommission