Fahrtenabzeichen für Erwachsene
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4590
Fahrtenabzeichen für Erwachsene
Einführung: 1950
Form der Auszeichnung: Nadel / Urkunde entsprechend dieser Ausschreibung
Antrag durch: Verbandsmitglieder
Ort der Vergabe: Verein
Vergaberichtlinien:
Ruderinnen und Ruderer erhalten das Fahrtenabzeichen unter folgender Bedingung:
1. Teilnahmeberechtigt sind Ruderinnen und Ruderer, die am 1. Januar des Jahres, für das sie sich bewerben, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch für die übrigen Altersangaben gilt stets der 1. Januar des laufenden Jahres als Stichtag. Die Bewerber müssen Mitglied eines Vereins des Deutschen Ruderverbandes oder eines Ruderverbandes sein, der der FISA angehört.
2. Gefordert werden in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember für
Alter |
Jahrgang |
Ges. Ruderleistung |
davon auf Wanderfahrt |
Ruderer |
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19-30 |
1991/80 |
1000 |
200 |
Ruderinnen |
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19-30 |
1991/80 |
800 |
160 |
für Behinderte ohne Altersbegrenzung, die eine Versehrtheit von 50 % und mehr nachweisen |
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500 |
100 |
Es zählen nur geruderte oder gesteuerte Kilometer, nicht aber Kielschwein-Kilometer; Landdienst-Kilometer werden ebenfalls nicht gewertet.
Für Wanderfahrten ist es zulässig, die Gesamtkilometer pro Teilnehmer nach der Formel
(Streckenkilometer x Zahl der besetzten Bootsplätze)
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Zahl der Teilnehmer
zu ermitteln. Ruderinnen und Ruderer, die ausschließlich Landdienst machen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Als Wanderfahrten gelten eintägige Fahrten mit mindestens 30 km bzw. Fahrten mit mindestens zwei aufeinander folgenden Rudertagen (ohne zwischenzeitliche Rückkehr des Bootes zum Bootshaus) und einer Gesamtstrecke von mindestens 40 km.
Langstreckenregatten, die keine DRV- oder FISA-Regatten sind, zählen ebenfalls als Wanderfahrten.
Zusammengefasste Trainingskilometer, Trainingslager und Regatten sind keine Wanderfahrten.
In Barken und Kirchbooten werden für die Wertung bis zu drei Steuerleute berücksichtigt.
3. Die Leistungen sind durch Eintragung jeder Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch und durch ein von der Geschäftsstelle des DRV zu beziehendes Fahrtenheft nachzuweisen. Der Vereinsvorsitzende bzw. ein hierzu verbindlich Bevollmächtigter übernimmt durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Wird über das elektronische Fahrtenbuch (Efa) gemeldet, ist das/die Fahrtenheft/Fahrtenhefte nur bei der 1. Meldung mit einzureichen.
Wird per Efa gemeldet, ist dem DRV ein Begleitbeleg zu übermitteln, auf dem der Vereinsbevollmächtigte mit Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigt.
Bei Meldung mit Fahrtenheft bestätigt der Teilnehmer mit seiner Unterschrift, dass er seine Kilometerleistung ausschließlich einem Verein, nämlich dem bestätigenden Verein zuweist; bei Mehrfachmitgliedschaften besteht für die weiteren Vereine keine Berechtigung zur Geltendmachung der Kilometerleistung im DRV-Wanderruderpreiswettbewerb.
4. Das Fahrtenabzeichen erwirbt, wer die unter 2. aufgeführten Bedingungen erstmalig erfüllt. Jede Wiederholung ist dem DRV durch Einsendung des Fahrtenheftes oder der Meldung über das elektronische Fahrtenbuch nachzuweisen.
5. Nach fünfmaligem Erfüllen und nach jeder weiteren durch 5 teilbaren Zahl (10, 15, 20 usw.) wird ein Fahrtenabzeichen in Gold mit der jeweiligen Zahl (5, 10, 15 usw.) ausgegeben. In diese Zählung werden auch die bereits erworbenen Jugendfahrtenabzeichen mit einbezogen. Die Richtigkeit der Bewerbung um ein Goldenes Fahrtenabzeichen ist vom Vereinsbevollmächtigten ausdrücklich zu bestätigen.
6. Nach 25-, 40-, 45-, 50-, 55- und 60-maligem Erwerb des Fahrtenabzeichens wird vom Deutschen Ruderverband eine Urkunde verliehen.
7. Die Fahrtenhefte bzw. die Efa-Meldung sind bis zum 15. Februar 2011 an die Geschäftsstelle des DRV, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover einzureichen.
Gleichzeitig ist das Meldegeld in Höhe von € 2,00 je Bewerber, von € 3,60 für jedes Fahrtenabzeichen und € 4,75 für jedes Fahrtenabzeichen in Gold auf das Konto des DRV Sparkasse Hannover, Konto-Nr. 123 862, BLZ 250 501 80 einzuzahlen.
Für das Einreichen der Stoffabzeichen ist der Vordruck zu verwenden, welcher den Vereinen im Dezember 2010 mit dem „Informationsrundschreiben für Wanderrudern“ zugesandt wird.
8. Die gemeldeten Daten unterliegen einer Tiefenkontrolle. Mit der Abgabe der Wander-rudermeldung sind die Vereine einverstanden, dass die Auswerter Einsicht in die Unterlagen nehmen können.
Grundlage der Kontrolle sind:
- Mitgliedermeldung (Ermittlung der „aktiven Ruderer“)
- Wanderrudermeldung
- Fahrtenabzeichenmeldung
- Fahrtenbuch bzw. Efa-Datei
- Vereinskilometerliste
Folgende Schwerpunkte werden kontrolliert:
- Wurde die Wanderrudermeldung termingerecht eingereicht?
- Sind die Unterlagen korrekt ausgefüllt?
- Enthält die Meldung zusammengefasste Trainingsfahrten, Trainingslager oder Regatten?
- Sind auswärtige Wanderfahrten zeitnah und plausibel eingetragen?
- Sind die Wanderfahrten ab/an Bootshaus plausibel nach Vereinskilometertabelle?
Definition „plausible Fahrt“:
Eine plausible Fahrt enthält die direkte Entfernung von Start und Ziel. Alle Abweichungen von diesem Kurs müssen verzeichnet sein. Die Angabe „Plus Diverse“ ist nicht zulässig.
Schweinfurt/Berlin, den 10.02.2010
Siegfried Kaidel
Vorsitzender
Prof. Dr. Arnim Nethe
Ressortvorsitzender Wanderrudern und Breitensport, Ruderreviere und Umwelt