# 4742  | 

Jugendfahrtenabzeichen - AB4742

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4742

Jugendfahrtenabzeichen

Einführung:    1950

Form der Auszeichnung:    Nadel

Antrag durch:    Verbandsmitglieder

Vergabe durch:    DRV

Ort der Vergabe:    Verein

Vergaberichtlinien:    


Jungen und Mädchen, Juniorinnen und Junioren erhalten das Jugendfahrtenabzeichen unter folgenden Bedingungen:

1.    Teilnahmeberechtigt sind die Jahrgänge 1996 – 2006. Die Bewerber müssen Mitglied einer Mitgliedsorganisation des DEUTSCHEN RUDERVERBANDES sein.

2.    Gefordert werden in der Zeit vom 01.01. bis 31.12.2014 folgende Kilometerleistungen:

a)    Jahrgang 2004 – 2006    200 km
b)    Jahrgang 2002 – 2003    300 km
c)    Jahrgang 2000 – 2001    400 km
d)    Jahrgang 1998 – 1999    700 km
e)    Jahrgang 1996 – 1997    800 km.
f) für Behinderte ohne Altersbegrenzung mit einer Versehrtheit von 50 % und mehr = 100 km.

In diesen Kilometerleistungen müssen mindestens eine dreitägige Wanderfahrt oder zwei Wochenendfahrten (Fahrten, bei denen zwei Tage ohne zwischenzeitliche Rückkehr zum Bootshaus gerudert wurde) enthalten sein. In den Gruppen a) und b) kann die Teilnahme an je einer Wochenendfahrt durch die Teilnahme an jeweils zwei Jungen- und Mädchen Regatten ersetzt werden.

3.    Die Leistungen sind durch Eintragung jeder Fahrt in das Vereinsfahrtenbuch nachzuweisen. In das von der Geschäftsstelle des DRV zu beziehende Fahrtenheft sind lediglich die zurückgelegten Gesamtkilometer einzutragen. Nur der Nachweis über Wander- und Wochenendfahrten bzw. der Besuch von JuM-Regatten ist im Fahrtenheft gesondert zu führen.

Der Vereinsvorsitzende, bei SRV und SRR der verantwortliche Protektor, übernehmen durch die Abstempelung und Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit der Eintragungen. Die Fahrten müssen nach der Ruderordnung des Vereins durchgeführt worden sein.

Wird der Verein das erste Mal über das elektronische Fahrtenbuch (Efa) gemeldet, ist/sind das/die Fahrtenheft/Fahrtenhefte aus Gründen des Übergangs mit einzureichen.
    Der Efa-Meldung ist ein Begleitbeleg beizufügen, auf dem der Vereinsbevollmächtigte und der Teilnehmer mit Unterschrift die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigen. Sowohl bei Meldung mit Fahrtenheft wie bei Efa-Meldung bestätigt der Teilnehmer mit seiner Unterschrift, dass er seine Kilometerleistung ausschließlich einem Verein, nämlich dem bestätigenden Verein zuweist; bei Mehrfachmitgliedschaften besteht für die weiteren Vereine keine Berechtigung zur Geltendmachung der Kilometerleistung im DRV Wanderruderpreiswettbewerb.

4.    Das Jugendfahrtenabzeichen kann in jedem Jahr neu erworben werden. Jede Wiederholung ist dem DRV durch Einsendung des Fahrtenheftes oder der Meldung über das elektronische Fahrtenheft nachzuweisen.

Nach fünfmaligem bzw. zehnmaligem Erfüllen wird ein Fahrtenabzeichen in Gold mit der jeweiligen Zahl (5, 10) ausgegeben. Die Richtigkeit der Bewerbung um ein Goldenes Fahrtenabzeichen ist vom Vereinsbevollmächtigten ausdrücklich zu bestätigen.

5.    Die Fahrtenhefte sind bis zum

15. Februar 2015

an die Geschäftsstelle des Deutschen Ruderverbandes, Ferdinand-Wilhelm-Fricke Weg 10, 30169 Hannover, einzusenden.

Das Meldegeld beträgt pro Teilnehmer/-in € 1,50 bei Papiermeldung und € 0,75 bei Meldung über Efa. Bei Abnahme des Jugendfahrtenabzeichens in Silber erhöht sich dieser Betrag auf € 4,50, bei Abnahme des Abzeichens für Erwachsende in Gold auf € 6,25. Diese Kosten sind gleichzeitig mit der Meldung auf das Konto des DRV IBAN: DE06 2505 0180 0000 1238 62 • SWIFT-BIC: SPKHDE2HXXX einzuzahlen.

Auf dem Begleitformular soll erklärt werden, ob eine Abnahme des Abzeichens gewünscht wird.

Zusätzlich zum Abzeichen ist ein Stoffabzeichen erhältlich. Der Preis beträgt pro Stück € 3,57 einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für das Einreichen der Stoffabzeichen ist der Vordruck zu verwenden, der ab Mitte Dezember 2014 auf der Homepage des DRV unter der Rubrik Nachrichten Wanderrudern abgerufen werden kann.

6.    Die gemeldeten Daten unterliegen einer Tiefenkontrolle. Mit der Abgabe der Wanderrudermeldung sind die Vereine einverstanden, dass die Auswerter Einsicht in die Unterlagen nehmen können.
 
Grundlage der Kontrolle sind:
Mitgliedermeldung (Ermittlung der „aktiven Ruderer“)
Wanderrudermeldung
Fahrtenabzeichenmeldung
Fahrtenbuch bzw. Efa-Datei
Vereinskilometerliste.

Folgende Schwerpunkte werden kontrolliert:
Wurde die Wanderrudermeldung termingerecht eingereicht?
Sind die Unterlagen korrekt ausgefüllt?
Enthält die Meldung zusammengefasste Trainingsfahrten, Trainingslager oder Regatten?
Sind auswärtige Wanderfahrten zeitnah und plausibel eingetragen?
Sind die Wanderfahrten ab/an Bootshaus plausibel nach Vereinskilometertabelle?

Definition „plausible Fahrt“:
Eine plausible Fahrt enthält die direkte Entfernung von Start und Ziel. Alle Abweichungen von diesem Kurs müssen verzeichnet sein. Die Angabe „Plus Diverse“ ist nicht zulässig.

München, den 10.01.2014

DEUTSCHE RUDERJUGEND Moritz Petri - Vorsitzender

Downloads