Kaderrichtlinien für die Bundeskader 2011/2012 - Amtliche Bekanntmachung Nr. 4637
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4637
Kaderrichtlinien für die Bundeskader 2011/2012
1. Vorbemerkung
Die Richtlinien für die Bundeskader des Deutschen Ruderverbandes (DRV) leiten sich von der Spitzensportkonzeption des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der DOSB-Förderkonzeption 2012 sowie der Bundesstützpunktkonzeption ab.
2. Ziel
Durch die Aufnahme in einen Bundeskader werden die Voraussetzungen geschaffen, durch qualitativ hochwertiges Leistungssporttraining in Verbindung mit einer qualitativ hochwertigen Ausbildung Spitzenleistungen im internationalen Vergleich zu erbringen.
3. Kaderkommission
Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes
ein stellvertretender Vorsitzender
Sportdirektor
Cheftrainer
Aktivensprecher
Die Berufung in einen Bundeskader erfolgt auf Vorschlag des Cheftrainers und der Bundestrainerin U19 und ist erst nach Abstimmung mit dem DOSB gültig.
4. Bundeskader
4.1. Bundeskader A
Der A-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die aufgrund ihrer erbrachten Leistungen bei Olympischen Spielen / Weltmeisterschaften entsprechende Platzierungen erreicht haben.
4.1.1. Kriterien
OS / WM: Platz 1 – 8 in den olympische Bootsklassen
4.1.2. Olympische Bootsklassen:
M 8+ / M 4- / LM 4- / M 2- / M 4x / M 2x / LM 2x / M 1x (28 Sportler)
W 8+ / W 2- / W 4x / W 2x / LW 2x / W 1x (20 Sportlerinnen)
4.2. Bundeskader B
Der B-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer mit erkennbarer Perspektive (nachvollziehbare Leistungsentwicklung) zum mittelfristigen Erreichen des A-Kader-Status des Verbandes.
Die grundsätzliche Verweildauer im B-Kader beträgt maximal 3 Jahre nach Verlassen des U23-Bereiches. Diese kann nur auf schriftlichen Antrag des BSP Trainers hin, in Abstimmung mit dem Cheftrainer, verlängert werden.
4.3. Bundeskader C (19 – 22 Jahre)
Der C-Kader umfasst erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Juniorenweltmeisterschaften und U23-Weltmeisterschaften mit der höchsten mittel- bzw. langfristigen Erfolgsperspektive im internationalen Rudersport.
In begründeten Einzelfällen können darüber hinaus Athletinnen und Athleten in den C-Kader aufgenommen werden bzw. verbleiben, wenn die leistungssportliche Entwicklung einen Aufstieg in den A-Kader erwarten lässt.
4.4. Bundeskader CJ (16 – 18 Jahre)
Der CJ-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die an Juniorenweltmeisterschaften bzw. dem Baltic-Cup teilgenommen haben und deren individuelle Voraussetzungen, Talent und sportliche Leistungsentwicklung eine planmäßige Heranführung an die Bundeskader C bis A erwarten lassen.
4.5. Bundeskader D/C (15 – 18 Jahre / bis zu 95 Athleten/innen)
Der DC-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die aufgrund der unten angegebenen Kriterien eine besondere langfristige Erfolgsperspektive im Spitzensport erwarten lassen.
4.5.1. Auswahlkriterien
Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U17
Juniorinnen
1x Platz 1 – 6 = 6
2x Platz 1 – 3 = 6
4x+ Platz 1 = 4
gesamt = 16
Junioren
1x Platz 1 – 5 = 5
2x Platz 1 – 3 = 6
4x+ Platz 1 = 4
2- Platz 1 – 3 = 6
4- Platz 1 = 4
4+ Platz 1 = 4
gesamt = 29
Deutsche Juniorenmeisterschaften U 19
Juniorinnen
1x Platz 1 – 3 = 3
2x Platz 1 – 2 = 4
2- Platz 1 – 2 = 4
4- Platz 1 – 2 = 8
gesamt = 19
Junioren
1x Platz 1 – 3 = 3
2x Platz 1 – 2 = 4
2- Platz 1 – 2 = 4
4- Platz 1 – 2 = 8
gesamt = 19
Unter der Leitung der Bundestrainerin U19 legt das Landestrainerteam Kriterien zur Berufung der DC- Kader fest, die keinen der aufgeführten Qualifikationsplätze erreicht haben, so dass insgesamt die Anzahl von 95 Kaderplätzen nicht überschritten wird.
Den Nachweis einer Bootsleistung im Kleinboot voraussichtlich zur zentralen Langstrecke des DRV am 26./27.11.2011 (Datum unter Vorbehalt) in Dortmund und die Abgabe der Parameter der Testbatterie (Herbst) haben diese berufenen Kader (AK17/18) verpflichtend zu erbringen.
4.6. Zusätzliche Rahmenbedingungen
Die räumliche Anbindung aller Bundeskaderangehörigen (A bis DC einschl. S) an das bestehende Stützpunktsystem des DRV und einen Olympiastützpunkt ist grundsätzlich vorgesehen. Die Zuordnung zu jeweils nur einem Bundesstützpunkt muss dabei gewährleistet sein. (Ausnahmen können nur auf Antrag durch den BSP Trainer beim Cheftrainer genehmigt werden)
Die Berufung und der Verbleib in einem DRV-Bundeskader ist mit der (Pflicht-)Teilnahme an festgelegten zentralen oder dezentralen DRV-Trainings-, -Test- und Wettkampfmaßnahmen sowie an der Trainingsprotokollierung verbunden. Die dazu notwendigen Regelungen und Absprachen erfolgen gesondert und sind durch den Cheftrainer und die Funktionstrainerin U19 schriftlich festzulegen.
Für die Berufung und den Verbleib von Leichtgewichten in einem Bundeskader gelten die Vorgaben des Verbandes. Die ab 01.04. eines jeden Jahres geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 24 „Leichtgewichte“ ist bis zum Ende des jeweiligen Zielwettkampfes (Weltmeisterschaften in Bled/SLO 04.09.2011, U23-Weltmeisterschaften in Amsterdam/NED 24.07.2011, Europameisterschaften in Plovdiv/BUL 18.09.2011) verbindlich.
Die Zugehörigkeit zu einem Bundeskader (A bis DC einschl. S) ist Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe. Ein Förderungsanspruch besteht nicht.
Neben der sportlichen Leistungsentwicklung wird verstärkt das schulische, berufliche und private Umfeld mit einbezogen (duale Karriereplanung). An diesem Prozess sind Sportler, Heimtrainer, Landes- und Funktionstrainer beteiligt.
Der Abschluss einer dualen Karriereplanung ist grundsätzliche Voraussetzung zur Aufnahme in einen Bundeskader. Dies gilt für die Kader A, B, C und S. Gespräche über die Karriereplanung müssen in diesen Kaderbereichen vom jeweiligen Bundesstützpunktleiter schriftlich festgehalten werden.
In den Nachwuchskaderbereichen D, DC und CJ sollen zur Vorbereitung auf eine zukünftige duale Karriereplanung frühzeitig Informationsgespräche mit den Athleten und ihren Eltern durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind vom jeweils zuständigen Trainer schriftlich festzuhalten.
Besondere Umstände können zum sofortigen Ausschluss aus dem Bundeskader führen. Dazu gehören zum Beispiel: Anwendung, Aufforderung und Tolerieren von Dopingpraktiken, Verweigerung von Dopingkontrollen, verbands- oder mannschaftsschädigendes Verhalten, Kommunikationsstörungen, unsportliches Verhalten, Verweigerung der Trainingsprotokollierung.
Schweinfurt/Hannover, den 03.03.2011
Siegfried Kaidel Mario Woldt
Vorsitzender Sportdirektor