Kaderrichtlinien für die Bundeskader 2013/2014 - AB4706
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4706
Kaderrichtlinien für die Bundeskader 2013/2014
1. Vorbemerkung
Die Richtlinien für die Bundeskader des Deutschen Ruderverbandes (DRV) leiten sich von der Spitzensportkonzeption des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der DOSB-Förder-konzeption 2012, sowie der Bundesstützpunktkonzeption ab.
2. Ziel
Durch die Aufnahme in einen Bundeskader werden die Voraussetzungen geschaffen, durch qualitativ hochwertiges Leistungssporttraining in Verbindung mit einer qualitativ hochwertigen Ausbildung, Spitzenleistungen im internationalen Vergleich zu erbringen.
3. Kaderkommission
- Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes
- Sportdirektor
- Cheftrainer
- Aktivensprecher
Die Berufung in einen Bundeskader erfolgt auf Vorschlag des Cheftrainers und des Bundestrainers U19 und ist erst nach Abstimmung mit dem DOSB gültig.
4. Bundeskader
4.1. Bundeskader A
Der A-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die aufgrund ihrer erbrachten Leistungen bei Weltmeisterschaften entsprechende Platzierungen erreicht haben.
4.1.1. Kriterien
WM : Platz 1 - 10 in den Kleinbooten
Platz 1 - 7 in den Großbooten
4.1.2. Olympische Bootsklassen:
M 8+ / M 4- / LM 4- / M 2- / M 4x / M 2x / LM 2x / M 1x (28 Sportler)
W 8+ / W 2- / W 4x / W 2x / LW 2x / W 1x (20 Sportlerinnen)
4.2. Bundeskader B
Der B-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer mit erkennbarer Perspektive (nachvollziehbare Leistungsentwicklung) zum mittelfristigen Erreichen des A-Kader-Status des Verbandes.
Die grundsätzliche Verweildauer im B-Kader beträgt 3 Jahre nach Ver¬lassen des U23-Bereiches. Diese kann nur auf sportfachlich begründeten Antrag des BSP Trainers hin, in Abstimmung mit dem Cheftrainer, verlängert werden.
4.3. Bundeskader C (19 - 22 Jahre)
Der C-Kader umfasst erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Juniorenweltmeisterschaften und U23-Weltmeisterschaften mit der größten mittel- bzw. langfristigen Erfolgs¬perspektive im internationalen Rudersport.
In begründeten Einzelfällen können darüber hinaus Athletinnen und Athleten in den C-Kader auf-genommen werden bzw. verbleiben, wenn die leistungssportliche Entwicklung einen Aufstieg in den A-Kader erwarten lässt.
4.4. Bundeskader CJ (16 - 18 Jahre)
Der CJ-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die an Juniorenweltmeisterschaften bzw. dem Baltic-Cup teilgenommen haben und deren individuelle Voraussetzungen, Talent und sportliche Leistungsentwicklung eine planmäßige Heranführung an die Bundeskader C bis A erwarten lassen.
4.5. Bundeskader D/C (15 - 18 Jahre / bis zu 95 Athleten/innen)
Der DC-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die aufgrund der unten angegebenen Kriterien eine besondere langfristige Erfolgsperspektive im Spitzensport erwarten lassen.
4.5.1. Auswahlkriterien
Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U17
Juniorinnen
1x Platz 1 - 6 = 6
2x Platz 1 - 3 = 6
4x+ Platz 1 = 4
4- Platz 1 = 4
gesamt = 20
Junioren
1x Platz 1 - 5 = 5
2x Platz 1 - 3 = 6
4x+ Platz 1 = 4
2- Platz 1 - 3 = 6
4- Platz 1 = 4
4+ Platz 1 = 4
gesamt = 29
Deutsche Juniorenmeisterschaften U 19
Juniorinnen
1x Platz 1 - 3 = 3
2x Platz 1 - 2 = 4
2- Platz 1 - 2 = 4
4- Platz 1 - 2 = 8
gesamt = 19
Junioren
1x Platz 1 - 3 = 3
2x Platz 1 - 2 = 4
2- Platz 1 - 2 = 4
4- Platz 1 - 2 = 8
gesamt = 19
Insgesamt 87 Plätze aus den Ergebnissen der DJM, abzüglich der zur JWM nominierten Kader, werden vergeben. Für den Rest der Plätze (bis 95) erfolgt eine freie Vergabe, unter der Leitung des Bundestrainers U19, durch das Juniorentrainerteam an Perspektivkader (mit Auflagen für die benannten Kader: JM/JF >190/176 KH; Start LS Dortmund; WKT: 6:30/7:37)
Voraussetzung: Vorlage einer regionalen Rangfolge der Perspektivkader (AK 17/18) durch die Landestrainer bis zum 01.09. des laufenden Jahres. Die Entscheidung über die Aufnahme der Kader durch den Bundestrainer U19 erfolgt nach der Langstrecke Dortmund.
4.6. Zusätzliche Rahmenbedingungen
Die räumliche Anbindung aller Bundeskaderangehörigen (A bis DC einschl. S) an das bestehende Stützpunktsystem des DRV und einen Olympiastützpunkt ist grund¬sätzlich vorgesehen. Die Zuord-nung zu jeweils nur einem Bundesstützpunkt muss dabei gewährleistet sein. (Ausnahmen können nur auf Antrag durch den BSP Trainer beim Cheftrainer genehmigt werden)
Die Berufung und der Verbleib in einem DRV-Bundeskader ist mit der (Pflicht-)Teilnahme an fest-gelegten zentralen oder dezentralen DRV-Trainings-, -Test- und Wettkampfmaßnahmen sowie an der Trainingsprotokollierung ver¬bunden. Die dazu notwendigen Regelungen und Absprachen erfolgen gesondert und sind durch den Cheftrainer und den Bundestrainer U19 schriftlich festzulegen.
Für die Berufung und den Verbleib von Leichtgewichten in einem Bundeskader gelten die Vorgaben des Verbandes. Die ab 01.04. eines jeden Jahres geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 26 "Leichtgewichte" ist bis zum Ende des jeweiligen Zielwettkampfes (Europameisterschaften in Sevilla/ ESP 01.06.2013, U23-Weltmeisterschaften in Linz/ AUT 28.07.2013, U19-Weltmeisterschaften in Trakai/ LIT 11.08.2013, A- und NOB-Weltmeisterschaften in Chungju/ KOR 01.09.2013) verbindlich.
Die Zugehörigkeit zu einem Bundeskader (A bis DC einschl. S) ist Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe. Ein Förderungsanspruch besteht nicht.
Duale Karriereplanung:
Neben der sportlichen Leistungsentwicklung wird verstärkt das schulische, beruf¬liche und private Umfeld mit einbezogen (duale Karriereplanung). An diesem Prozess sind Sportler, Heimtrainer, Landes- und Funktionstrainer beteiligt.
Der Abschluss einer dualen Karriereplanung ist grundsätzliche Voraussetzung zur Aufnahme in einen Bundeskader. Dies gilt für die Kader A, B, C und S. Gespräche über die Karriereplanung müssen in diesen Kaderbereichen vom jeweiligen Bundesstützpunktleiter schriftlich festgehalten werden.
In den Nachwuchskaderbereichen D, DC und CJ sollen zur Vorbereitung auf eine zukünftige duale Karriereplanung frühzeitig Informationsgespräche mit den Athleten und ihren Eltern durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind vom jeweils zuständigen Trainer des Athleten schriftlich festzuhalten.
Ausschluss:
Besondere Umstände können zum sofortigen Ausschluss aus dem Bundeskader führen. Dazu gehören zum Beispiel: Anwendung, Aufforderung und Tolerieren von Dopingpraktiken, Verweigerung von Dopingkontrollen, verbands- oder mannschaftsschädigendes Verhalten, Kommunikationsstörungen, unsportliches Verhalten, Verweigerung der Trainingsprotokollierung, unbegründete Nicht-Teilnahme an Verbandsmaßnahmen.
Schweinfurt/Hannover, den 17.01.2013
Siegfried Kaidel
Vorsitzender
Marcus Schwarzrock
Cheftrainer