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Kaderrichtlinien für die Bundeskader 2014/2015 - AB4745

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4745

Kaderrichtlinien für die Bundeskader 2014/2015

1.    Vorbemerkung
Die Richtlinien für die Bundeskader des Deutschen Ruderverbandes (DRV) leiten sich von der Spitzensportkonzeption des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der DOSB-Förder-konzeption 2012, sowie der Bundesstützpunktkonzeption ab.

2.    Ziel
Durch die Aufnahme in einen Bundeskader werden die Voraussetzungen geschaffen, durch qualitativ hochwertiges Leistungssporttraining in Verbindung mit der dualen Karriereplanung, Spitzenleistungen im internationalen Vergleich zu erbringen.

3.    Kaderkommission

    Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes
    Sportdirektor
    Cheftrainer
    Aktivensprecher

Die Berufung in einen Bundeskader erfolgt auf Vorschlag des Cheftrainers
und ist erst nach Abstimmung mit dem DOSB gültig.

4.    Bundeskader

4.1.    Bundeskader A

Der A-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die aufgrund ihrer erbrachten Leistungen bei Weltmeisterschaften entsprechende Platzierungen erreicht haben.

4.1.1.    Kriterien

WM : Platz 1 – 8   in den Klein- und Mittelbooten
         Platz 1 – 6   in den Großbooten

4.1.2.    Olympische Bootsklassen:

M 8+ / M 4- / LM 4- / M 2- / M 4x / M 2x / LM 2x  / M 1x (28 Sportler)
W 8+ / W 2- / W 4x / W 2x / LW 2x / W 1x (20 Sportlerinnen)

4.2.    Bundeskader B

Der B-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer mit erkennbarer Perspektive (nachvollziehbare Leistungsentwicklung) zum mittelfristigen Erreichen des A-Kader-Status des Verbandes.

Für die Beurteilung der Perspektive werden folgende Kriterien herangezogen
-    Platzierung  Deutsche Kleinbootmeisterschaft
-    Platzierung Internationale Wettkampfhöhepunkte
-    Platzierung Kader-Langstrecke Dortmund (Herbst)
-    physische Leistungsfähigkeit.

Die grundsätzliche Verweildauer im B-Kader beträgt 3 Jahre nach Verlassen des U23-Bereiches. Diese kann nur auf sportfachlich begründeten Antrag des BSP Trainers hin, in Abstimmung mit dem Cheftrainer, verlängert werden.

4.3.    Bundeskader C (19 – 22 Jahre)

Der C-Kader umfasst erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Juniorenweltmeisterschaften und U23-Weltmeisterschaften mit der größten mittel- bzw. langfristigen Erfolgsperspektive im internationalen Rudersport.

In begründeten Einzelfällen können darüber hinaus Athletinnen und Athleten in den C-Kader auf-genommen werden bzw. verbleiben, wenn die leistungssportliche Entwicklung einen Aufstieg in den A-Kader erwarten lässt.

Für die Beurteilung der Entwicklung werden folgende Kriterien herangezogen
-    Platzierung  Deutsche Kleinbootmeisterschaft
-    Platzierung Internationale Wettkampfhöhepunkte
-    Platzierung Kader-Langstrecke Dortmund (Herbst)
-    physische Leistungsfähigkeit.

4.4.    Bundeskader CJ (16 – 18 Jahre)

Der CJ-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die erfolgreich an Juniorenweltmeister¬schaften bzw. dem Baltic-Cup teilgenommen haben und deren individuelle Voraussetzungen, Talent und sportliche Leistungsentwicklung eine planmäßige Heranfüh¬rung an die Bundeskader C bis A erwarten lassen.

4.5.    Bundeskader D/C (15 – 18 Jahre / bis zu 95 Athleten/innen)

Der DC-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die aufgrund der unten angegebenen Kriterien eine besondere langfristige Erfolgsperspektive im Spitzensport erwarten lassen.

4.5.1.    Auswahlkriterien

Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U17

Juniorinnen
1x      Platz 1 – 6    =     6
2x      Platz 1 – 3   =      6
4x+    Platz 1         =      4
4-       Platz 1        =       4
Gesamt                 =      20

Junioren
1x     Platz 1 – 5    =      5
2x     Platz 1 – 3    =      6
4x+   Platz 1        =       4
2-     Platz 1 – 3    =      6
4-     Platz 1        =       4
4+    Platz 1        =       4
Gesamt               =      29

Deutsche Juniorenmeisterschaften U 19

Juniorinnen
1x    Platz 1 – 3    =      3
2x    Platz 1 – 2    =      4
2-    Platz 1 – 2    =      4
4-    Platz 1 – 2    =      8
Gesamt                =    19

Junioren
1x    Platz 1 – 3    =      3
2x    Platz 1 – 2    =      4
2-    Platz 1 – 2    =      4
4-    Platz 1 – 2    =      8
Gesamt                =    19

Insgesamt 87 Plätze aus den Ergebnissen der DJM, abzüglich der zur JWM nominierten Kader, werden vergeben. Für den Rest der Plätze (bis 95) erfolgt eine freie Vergabe, unter der Leitung der Bundestrainerin Nachwuchs, durch das Juniorentrainerteam an Perspektivkader (mit Auflagen für die benannten Kader: JM/JF >190/176 KH; Start zu den regionalen LS (Riemen) und LS Dortmund (Skull); WKT: 6:30/7:37)

Voraussetzung: Vorlage einer regionalen Rangfolge der Perspektivkader (AK 17/18)  durch die Landestrainer bis zum 01.09. des laufenden Jahres. Die Entscheidung über die Aufnahme der Kader durch die Bundestrainerin Nachwuchs erfolgt nach der Langstrecke Dortmund.

4.6.    Zusätzliche Rahmenbedingungen

Die räumliche Anbindung aller Bundeskaderangehörigen (A bis DC einschl. S) an das bestehende Stützpunktsystem des DRV und einen Olympiastützpunkt ist grundsätzlich vorgesehen. Die Zuord-nung zu jeweils nur einem Bundesstützpunkt muss dabei gewährleistet sein. (Ausnahmen können nur auf Antrag durch den BSP Trainer beim Cheftrainer genehmigt werden)

Die Berufung und der Verbleib in einem DRV-Bundeskader ist mit der (Pflicht-)Teilnahme an festgelegten zentralen oder dezentralen DRV-Trainings-, -Test- und Wettkampfmaßnahmen sowie an der Trainingsprotokollierung verbunden. Die dazu notwendigen Regelungen und Absprachen erfolgen gesondert und sind durch den Cheftrainer und der Bundestrainerin Nachwuchs schriftlich festzulegen.

Für die Berufung und den Verbleib von Leichtgewichten in einem Bundeskader gelten die Vorgaben des Verbandes. Die ab 01.04. eines jeden Jahres geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 26 „Leichtgewichte“ ist bis zum Ende des jeweiligen Zielwettkampfes (Europameisterschaften in Belgrad/Serbien 01.06.2014, U23-Weltmeisterschaften in Varese/ITA 27.07.2014, A- und NOB-Weltmeisterschaften in Amsterdam/NED  31.08.2014) verbindlich.

Die Zugehörigkeit zu einem Bundeskader (A bis DC einschl. S) ist Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe. Ein Förderungsanspruch besteht nicht.

Duale Karriereplanung:

Neben der sportlichen Leistungsentwicklung wird verstärkt das schulische, berufliche und private Umfeld mit einbezogen (duale Karriereplanung). An diesem Prozess sind Sportler, Heimtrainer, Landes- und Funktionstrainer beteiligt.

Der Abschluss einer dualen Karriereplanung ist grundsätzliche Voraussetzung zur Aufnahme in einen Bundeskader. Dies gilt für die Kader A, B, C und S. Gespräche über die Karriereplanung müssen in diesen Kaderbereichen vom jeweiligen Bundesstützpunktleiter schriftlich festgehalten werden.

In den Nachwuchskaderbereichen D, DC und CJ sollen zur Vorbereitung auf eine zukünf¬tige duale Karriereplanung frühzeitig Informa¬tionsgespräche mit den Athleten und ihren Eltern durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind vom jeweils zuständigen Trainer des Athleten schriftlich festzuhalten.

Ausschluss:

Besondere Umstände können zum sofortigen Ausschluss aus dem Bundeskader führen. Dazu gehören zum Beispiel: Anwendung, Aufforderung und Tolerieren von Doping¬praktiken, Verweige-rung von Dopingkontrollen, verbands- oder mannschaftsschädigendes Verhalten, Kommuni-kations¬störungen, unsportliches Verhalten, Verweigerung der Trainingsprotokollierung, unbegründete Nicht-Teilnahme an Verbandsmaßnahmen.

Schweinfurt/Hannover, den 24.02.2014

Siegfried Kaidel            
Vorsitzender

Mario Woldt
Sportdirektor         

Marcus Schwarzrock
Cheftrainer