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Kaderrichtlinien für die Bundeskader 2016/2017 - AB Nr. 4814

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4814

Kaderrichtlinien für die Bundeskader 2016 / 2017

1.      Vorbemerkung

Die Richtlinien für die Bundeskader des Deutschen Ruderverbandes (DRV) leiten sich von der Spitzensportkonzeption des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der DOSB-Förder­konzeption 2012, sowie der Bundesstützpunktkonzeption ab.

2.      Ziel

Durch die Aufnahme in einen Bundeskader werden die Voraussetzungen geschaffen, durch qualitativ hochwertiges Leistungssporttraining in Verbindung mit der dualen Karriereplanung, Spitzenleistungen im internationalen Vergleich zu erbringen.

3.      Kaderkommission

  • Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes
  • Fachressortvorsitzender Leistungssport
  • Sportdirektor
  • Cheftrainer
  • Aktivensprecher

Die Berufung in einen Bundeskader erfolgt auf Vorschlag des Cheftrainers

und ist erst nach Abstimmung mit dem DOSB gültig.

4.       Bundeskader

4.1.    Bundeskader A

Der A-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die aufgrund ihrer erbrachten Leistungen bei den olympischen Spielen entsprechende Platzierungen erreicht haben.

4.1.1.  Kriterien

OS :    Platz 1 – 12 in den Klein- und Mittelbooten

           Platz 1 – 7   in den Großbooten

4.1.2.  Olympische Bootsklassen

M 8+ / M 4- / LM 4- / M 2- / M 4x / M 2x / LM 2x  / M 1x (28 Sportler)

W 8+ / W 2- / W 4x / W 2x / LW 2x / W 1x (20 Sportlerinnen)

4.2.     Bundeskader B

Der B-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer mit erkennbarer Perspektive (nachvollziehbare Leistungs­entwicklung) zum mittelfristigen Erreichen des A-Kader-Status des Ver­bandes.

Für die Beurteilung der Perspektive werden folgende Kriterien herangezogen

  • Platzierung  Deutsche Kleinbootmeisterschaft
  • Platzierung Internationale Wettkampfhöhepunkt
  • Platzierung Kader-Langstrecke Dortmund (Herbst)
  • physische Leistungsfähigkeit

Die grundsätzliche Verweildauer im B-Kader beträgt 3 Jahre nach Ver­lassen des U23-Bereiches. Diese kann nur auf sportfachlich begründeten Antrag des BSP Trainers hin, in Abstimmung mit dem Cheftrainer, verlängert werden.

4.3.    Bundeskader C (19 – 22 Jahre)

Der C-Kader umfasst erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Juniorenweltmeisterschaften und U23-Weltmeisterschaften mit der größten mittel- bzw. langfristigen Erfolgsperspektive im internationalen Rudersport.

In begründeten Einzelfällen können darüber hinaus Athletinnen und Athleten in den C-Kader auf­genommen werden bzw. verbleiben, wenn die leistungssportliche Entwicklung einen Aufstieg in den A-Kader erwarten lässt.

Für die Beurteilung der Entwicklung werden folgende Kriterien herangezogen

  • Platzierung  Deutsche Kleinbootmeisterschaft
  • Platzierung Internationale Wettkampfhöhepunkte
  • Platzierung Kader-Langstrecke Dortmund (Herbst)
  • physische Leistungsfähigkeit

4.4.     Bundeskader CJ (16 – 18 Jahre)

Der CJ-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die erfolgreich an Juniorenweltmeister­schaften bzw. dem Baltic-Cup teilgenommen haben und deren individuelle Voraus­setzungen, Talent und sportliche Leistungs­entwicklung eine planmäßige Heranfüh­rung an die Bundeskader C bis A erwarten lassen.

4.5.     Bundeskader D/CJ (15 – 18 Jahre / bis zu 95 Athleten/innen)

Der DC-Kader umfasst Ruderinnen und Ruderer, die aufgrund der unten angegebenen Kriterien eine besondere langfristige Erfolgsperspektive im Spitzensport erwarten lassen.

4.5.1.    Auswahlkriterien

Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U17

Juniorinnen

1x                      Platz 1 – 6           =               6

2x                      Platz 1 – 3           =               6

4x+                    Platz 1                 =               4

4-                       Platz 1                 =               4

                          gesamt                =             20

Junioren

1x                       Platz 1 – 5           =               5

2x                       Platz 1 – 3           =               6

4x+                     Platz 1                 =               4

2-                        Platz 1 – 3           =               6

4-                        Platz 1                  =              4

4+                       Platz 1                  =              4

                           gesamt                 =             29

Deutsche Juniorenmeisterschaften U 19

Juniorinnen

1x                        Platz 1 – 3           =               3

2x                        Platz 1 – 2           =               4

2-                        Platz 1 – 2           =               4

4-                        Platz 1 – 2           =               8

                           gesamt                =             19

Junioren

1x                       Platz 1 – 3           =               3

2x                       Platz 1 – 2           =               4

2-                       Platz 1 – 2           =               4

4-                       Platz 1 – 2           =               8

                          gesamt                =             19

Insgesamt 87 Plätze aus den Ergebnissen der DJM, abzüglich der zur JWM nominierten Kader, werden vergeben. Für den Rest der Plätze (bis 95) erfolgt eine freie Vergabe, unter der Leitung der Bundestrainerin Nachwuchs, durch das Juniorentrainerteam an Perspektivkader (mit Auflagen für die benannten Kader: JM/JF >190/176 KH; Start zu den regionalen LS (Riemen) und LS Dortmund (Skull); WKT: 6:30/7:37)

Voraussetzung: Vorlage einer regionalen Rangfolge der Perspektivkader (AK 17/18)  durch die Landestrainer bis zum 01.09. des laufenden Jahres. Die Entscheidung über die Aufnahme der Kader durch die Bundestrainerin Nachwuchs erfolgt nach der Langstrecke Dortmund.

4.6.      Zusätzliche Rahmenbedingungen

Die räumliche Anbindung aller Bundeskaderangehörigen (A bis DC einschl. S) an das bestehende Stützpunktsystem des DRV und einen Olympiastützpunkt ist grund­sätzlich vorgesehen. Die Zuord­nung zu jeweils nur einem Bundesstützpunkt muss dabei gewährleistet sein. (Ausnahmen können nur auf Antrag durch den BSP Trainer beim Cheftrainer genehmigt werden)

Die Berufung und der Verbleib in einem DRV-Bundeskader ist mit der (Pflicht-)Teilnahme an fest­gelegten zentralen oder dezentralen DRV-Trainings-, -Test- und Wettkampfmaßnahmen sowie an der Trainingsprotokollierung ver­bunden. Die dazu notwendigen Regelungen und Absprachen erfolgen gesondert und sind durch den Cheftrainer und der Bundestrainerin Nachwuchs schriftlich festzulegen.

Die Berufung und den Verbleib von Leichtgewichten in einem Bundeskader gelten die Vorgaben des Verbandes. Die ab 01.04. eines jeden Jahres geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 26 „Leichtgewichte“ ist bis zum Ende des jeweiligen Zielwettkampfes (Europameister­schaften in Brandenburg/GER 08.05.2016, U23-Weltmeisterschaften in Rotterdam/NDL 27.08.2016, NOB-Weltmeisterschaften in Rotterdam/NDL 27.08.2016) verbindlich.

Die Zugehörigkeit zu einem Bundeskader (A bis DC einschl. S) ist Voraussetzung für eine Förderung durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe. Ein Förderungsanspruch besteht nicht.

Duale Karriereplanung

Neben der sportlichen Leistungsentwicklung wird verstärkt das schulische, beruf­liche und private Umfeld mit einbezogen (duale Karriereplanung). An diesem Prozess sind Sportler, Heimtrainer, Landes- und Funktionstrainer beteiligt.

Der Abschluss einer dualen Karriereplanung ist grundsätzliche Voraussetzung zur Aufnahme in einen Bundeskader. Dies gilt für die Kader A, B, C und S. Gespräche über die Karriereplanung müssen in diesen Kaderbereichen vom jeweiligen Bundesstützpunktleiter schriftlich festgehalten werden.

In den Nachwuchskaderbereichen D, DC und CJ sollen zur Vorbereitung auf eine zukünf­tige duale Karriereplanung frühzeitig Informa­tionsgespräche mit den Athleten und ihren Eltern durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind vom jeweils zuständigen Trainer des Athleten schriftlich festzuhalten.

Ausschluss

Besondere Umstände können zum sofortigen Ausschluss aus dem Bundeskader führen. Dazu gehören zum Beispiel: Anwendung, Aufforderung und Tolerieren von Doping­praktiken, Verweige­rung von Dopingkontrollen, verbands- oder mannschaftsschädigendes Verhalten, Kommuni­kations­störungen, unsportliches Verhalten, Verweigerung der Trainingsprotokollierung, unbegründete Nicht-Teilnahme an Verbandsmaßnahmen.

Schweinfurt/Hannover, den 22.02.2016

Siegfried Kaidel                                              

Vorsitzender

Uwe Graf

Fachressortvorsitzender Leistungssport

Mario Woldt

Sportdirektor                                                  

Marcus Schwarzrock

Cheftrainer