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Nominierungsrichtlinien für die internationalen Zielwettkämpfe 2011 - Amtliche Bekanntmachung Nr. 4636

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4636

Nominierungsrichtlinien für die internationalen Zielwettkämpfe 2011

1. Vorbemerkung
Der Deutsche Ruderverband (DRV) nominiert Mannschaften zu Weltmeisterschaften und Europameisterschaften. Zur Finanzierung stehen ihm dazu Mittel des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und eigene Mittel zur Verfügung. Mit der Nominierung erkennen die Teilnehmer das Reglement der FISA und das Regelwerk des DRV an.

2. Nominierungskommission
 Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes
 ein Stellvertretender Vorsitzender
 Sportdirektor
 Cheftrainer

2.1 zusätzlich zu den
 Weltmeisterschaften in Bled (SLO)
 U23-Weltmeisterschaften in Amsterdam (NED)
 Europameisterschaften in Plovdiv (BUL)
 Aktivensprecher des Deutschen Ruderverbandes

2.2  zusätzlich für die
 Handicap-Bootsklassen der Weltmeisterschaften in Bled (SLO)
 Sportfachlicher Betreuer (Disziplintrainer) Handicaprudern

2.3 zusätzlich zu den
 Junioren-Weltmeisterschaften in Eton (GBR)
 Vorsitzender der Deutschen Ruderjugend
 Bundestrainerin U19

3. Zielwettkämpfe

3.1 Weltmeisterschaften in Bled (SLO) vom 28.08. bis 04.09.2011
Die An- und Abreise der vom DRV nominierten Athleten/innen in den olympischen/ Paralympische Bootsklassen wird vom DRV organisiert, und die Termine werden bis zum 8.08.2011 bekanntgegeben.

Die An- und Abreise der Athleten/innen in den nichtolympischen Bootsklassen kann gesondert erfolgen und wird mit dem Cheftrainer abgestimmt.

3.1.1 Bootsklassen
 Olympische Bootsklassen einschließlich Ersatz:
M 8+ / M 4- / LM 4- / M 2- / M 4x / M 2x / M 2xE / LM 2x / M 1x
W 8+ / W 2- / W 4x / W 2x / W 2xE / LW 2 x / W 1

Olympische Ersatzbootsklassen:
M 2+ / ML 2- / ML 1x / W 4- / WL 1x

Nichtolympische Bootsklassen:
ML 4x / ML 8+ / WL 4x

Paralympische Bootsklassen:
LTAMix 4+ / TAMix 2x / ASM 1x / ASW 1x
LTA- ID Mix 4+ (nicht Paralympsich, daher zu finanzieren wie nichtolympische Bootsklassen bzw. nach gesonderter Vereinbarung  aus 12/ 2010 )

3.1.2 Nominierungswettkämpfe
Olympische Bootsklassen:
Rowing World Cup Luzern/SUI (08.07. bis 10.07.2011)
Zentrale DRV-Leistungsüberprüfung aller WM-Kader

Bei Krankheitsausfällen entscheidet die Nominierungskommission über den weiteren Qualifikationsweg der betroffenen Athletinnen und Athleten.

Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.

Nichtolympische Bootsklassen:
Rowing World Cup Luzern/SUI (08.07. bis 10.07.2011)

Bei Krankheitsausfällen entscheidet die Nominierungskommission über den weiteren Qualifikationsweg der betroffenen Athletinnen und Athleten.

Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.

 Nominierungsvoraussetzung der nichtolympischen Bootsklassen ist die Vorlage einer Konzeption für die Wettkampfvorbereitung vom 15.07.2011 bis zur Abreise zur WM, in der grundsätzlich die Finanzierung und Organisation der gesamten Vorbereitungsphase sichergestellt sein muss und der der Cheftrainer zugestimmt hat.

Paralympische Bootsklassen:
 Internationale Adaptive Regatta Varese (ITA)
 Rowing World Cup München (GER)
 Stabile Saisonleistungen / WK- Leistung für die Paralympischen und Nicht Paralympischen Bootsklassen

3.1.3 Nominierungskriterien
Olympische Bootsklassen:
 Saisonleistung und
 berechtigte Chance,
o eine Medaille in den Groß- und Mittelbooten (Achter, Vierer, Doppelvierer, Doppelzweier) oder
o das A-Finale in den Kleinbooten (Zweier, Einer)
 zu erreichen.

Olympische Ersatzbootsklassen / Ersatzkader:
Sie unterliegen nicht dem Nominierungsverfahren und werden vom Cheftrainer mit Ersatz-Ruderinnen und -Ruderern besetzt. Weitere Ersatzkader können je nach begründeter Notwendigkeit durch den Cheftrainer berufen werden.
Als Ersatzbootsklassen, für olympische Bootsklassen, können folgende Bootsklassen finanziert werden: M2+, F4-, ML1x, ML2-, FL1x. Eine Finanzierung bedeutet, dass im Falle eines notwendigen Einsatzes in einer olympischen Bootsklasse die betroffene Ersatzbootsklasse abgemeldet wird.

Nichtolympische Bootsklassen:
Erkennbare Siegleistung bei der WM.

Paralympische Bootsklassen:
 mindestens 1 mal Platz 1 - 6 beim World Cup München oder bei der Internationalen Adaptive- Regatta in Varese
 Klassifizierung
 Berechtigte Medaillenchance für den LTA- Mix 4+ / Erreichen der Qualifikationsplatzierung für die Paralympics 2012 für TA2x + AM1x + AW1x

3.1.4 Pflichtwettkämpfe
 Langstrecke Leipzig einschl. 2-km-Ergometerwettkampftest (26./27.03.2011)
 1. Kleinbootüberprüfung in Köln-Fühlingen (16. bis 17.04.2011)
 2. Kleinbootüberprüfung in Brandenburg (20.05. bis 22.05.2011)
• zusätzlich für eingeladene Kader:
o Rowing World Cup München (27.05. bis 29.05.2011) oder
o Rowing World Cup Hamburg (17.06. bis 19.06.2011)
 Rowing World Cup Luzern/SUI (08.07. bis 10.07.2011)
 Alle zentralen DRV-Tests (wie Stufentest, Rampentest, 2 km- und 6km-Test oder Meßboot)
 Deutsches Meisterschaftsrudern (mind. ein Pflichtstart)

Studenten, die im Ausland studieren, können bezüglich der Pflichtwettkämpfe Sondervereinbarungen mit dem Cheftrainer treffen. Generell ist allerdings festzustellen, dass Athleten, die im Ausland studieren, sich nur direkt für die Nationalmannschaft qualifizieren können, wenn sie mindestens an der 2. Kleinbootüberprüfung sowie an allen verpflichtenden Leistungsüberprüfungen wie 6-km-Test, 2-km-Test, Stufentest und Leistungsüberprüfungen teilnehmen (dezentrale Lösung in Absprache mit dem Cheftrainer und der Nominierungskommission möglich).

3.1.5 Leichtgewichte
Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.04.2011 geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 24 „Leichtgewichte“. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende der Weltmeisterschaften (04.09.2011) verbindlich.

3.1.6 Finanzierung der vom DRV bestätigten Bootsklassen
3.1.6.1 Olympische Bootsklassen/olympische Ersatzbootsklassen:
Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die olympischen Bootsklassen und die olympischen Ersatzbootsklassen.

3.1.6.2 Nichtolympische Bootsklassen:
M 4x L / M 8+ L / W 4xL werden durch das BMI nicht gefördert. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten werden nach dem bisherigen Kenntnisstand ca. € 3.000 pro Ruderer/in betragen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Minderausgaben werden den Vereinen zurückgezahlt. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch ein gewähltes/bestimmtes Mannschaftsmitglied (Aktivensprecher/in) sowie einen Vertreter des Länderrates

Die An- und Abreise zum/vom DRV-Hotel in Bled für die nichtolympischen Bootsklassen erfolgt nach Absprache mit dem Cheftrainer in eigener Zuständigkeit. Die Kosten der An- und Abreise sind im Eigenanteil nicht enthalten.

3.1.6.3 Unmittelbare Wettkampfvorbereitung:
Aufgrund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.

3.1.6.4 Ausrüstung / Trikot:
In Abstimmung mit der Aktivenvertretung wird für die Nationalmannschaftsausrüstung der A -Mannschaft kein Nutzungsentgelt erhoben.

3.1.7 Abschließende Regelung
 Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit eines oder mehrerer Ruderer/innen gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft entweder zurückgezogen werden, oder dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission auf Grundlage eines schriftlichen Antrags des Cheftrainers.

3.2  U23-Weltmeisterschaften in Amsterdam (NED) vom 21. bis 24.07.2011

3.2.1 Olympische Bootsklassen:
BM 8+ / BM 4- / BLM 4- / BM 2- / BM 4x / BM 2x / BLM 2x / BM 1x
BW 8+ / BW 2- / BW 4x / BW 2x / BLW 2 x / BW 1x
(internationale Bezeichnung)

Nichtolympische Bootsklassen
BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x / BLW 4x

3.2.2 Nominierungswettkampf
Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U23 in Brandenburg an der Havel (23. bis 26.06.2011)

Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.

3.2.3 Nominierungskriterium
 Saisonleistung und
 berechtigte Chance,
o eine Medaille in den Groß- und Mittelbooten (Achter, Vierer, Doppelvierer, Doppelzweier) oder
o das A-Finale in den Kleinbooten (Zweier, Einer)
zu erreichen.

 Nominiert werden grundsätzlich die Sieger der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U23 mit Ausnahme des BM 8+ / BW 8+ / BM 4x / BW 4x / BW 4- / BM 4+ / BLM 4x / BLW 4x.

 Mannschaftsbildung BM 8+ / BW 8+ (olympisch) und BW 4- / BM 4+ (nichtolympisch):
 Die jeweils siegreiche Mannschaft der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U23 wird ergänzt durch Ruderer/innen, die aufgrund ihrer Saisonleistung zur Mannschaftsbildung eingeladen werden.

 Finanziert werden die olympischen Bootsklassen und je 2 Ruderer/innen im SMR/SFR als Ersatzleute. Nach der Besetzung der olympischen Bootsklassen und der Benennung der Ersatzleute durch den Cheftrainer und die verantwortlichen Bootsklassentrainer werden aus dem berufenen Kader (6 Athleten/inkl. der Ersatzleute) der BM 4+ und BW 4- gebildet.

 Mannschaftsbildung BM 4x / BW 4x (olympisch) und BLM 4x BLW 4x (nichtolympisch):

Ruderer/innen, die aufgrund ihrer Saisonleistung, insbesondere der Kleinbootüberprüfung in Köln, auf Empfehlung des Cheftrainers und des Bootsklassentrainers zur Mannschaftsbildung eingeladen werden. Nach der Besetzung der olympischen Bootsklassen werden durch den Cheftrainer und die verantwortlichen Bootsklassentrainer die Ersatzleute benannt.

Finanziert werden die olympischen Bootsklassen und je 1 Ersatz-Ruderer/in.

Finanziert als Ersatzleute für die olympischen Leichtgewichtsklassen werden die Sieger der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U23 im BLW 1x, BLM 1x und BLM 2-, wenn mit der Nominierung der Einsatz als Ersatzruderer geklärt ist und akzeptiert wird, dass bei notwendigem Einsatz in einer olympischen Klasse die jeweilige Kleinbootsklasse abgemeldet werden muss.

 Nominierungsvoraussetzung der nichtolympischen Bootsklassen ist die Vorlage einer Konzeption für die unmittelbare Wettkampfvorbereitung vom 27.06.2011 bis 19.07.2011, in der ein mindestens 16tägiges Trainingslager enthalten sein muss sowie deren Finanzierung und Organisation sichergestellt ist. Vorgespräche zur Konzeption der verantwortlichen Trainer mit dem Cheftrainer erfolgen nach den Ergebnissen der Internationalen Regatta in Essen (07.05. bis 08.05.2011).

3.2.4 Pflichtwettkämpfe
 Langstrecke Leipzig einschl. 2-km-Ergometerwettkampftest (26./27.03.2011)
 1. Kleinbootüberprüfung  in Köln-Fühlingen (16. bis 17.04.2011)
 2. Kleinbootüberprüfung / Deutsche Meisterschaft in Brandenburg (20.05. bis 22.05.2011)
 Internationale Regatten in Ratzeburg und Essen - U23 (07./08.05.11 und 11./12.06.2011)
 Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U23 in Brandenburg an der Havel (23. bis 26.06.2011)
 Alle zentralen DRV-Tests (wie Stufentest, Rampentest, 2 km- und 6km-Test oder Meßboot)

Studenten, die im Ausland studieren, können bezüglich der Pflichtwettkämpfe Sondervereinbarungen mit dem Cheftrainer treffen. Für U 23-Kader besteht nur die Möglichkeit, sich über die Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U23 in Brandenburg an der Havel (23. bis 26.06.2011) direkt über das KB/MB zu qualifizieren (KB 1x/2x/2-/4-).

3.2.5 Leichtgewichte
Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.04.2011 geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 24 „Leichtgewichte“. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (24.07.2011) verbindlich.

3.2.6 Finanzierung
3.2.6.1 Olympische Bootsklassen:
 Die Finanzierung erfolgt über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Bestandteil der Grundförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die olympischen Bootsklassen.

3.2.6.2 Nichtolympische Bootsklassen:
BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x / BLW 4x werden durch das BMI nicht gefördert. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten werden nach dem bisherigen Kenntnisstand ca € 1.500 pro Ruderer/in betragen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Minderausgaben werden den Vereinen zurückgezahlt. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch ein gewähltes/ bestimmtes Mannschaftsmitglied (Aktivensprecher/in) sowie einen Vertreter des Länderrates.

 Die An- und Abreise zum/vom DRV-Hotel in Amsterdam (NED) für alle Teilnehmer/innen in den nichtolympischen Bootsklassen erfolgt individuell und auf eigene Kosten in Absprache mit dem Cheftrainer.

3.2.6.3 Kosten für Trainer der nichtolympischen Bootsklassen:
 Die Kosten von maximal € 1.200 für Trainer in den Bootsklassen BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x / BLW 4x sind von den jeweiligen Vereinen der nominierten Mannschaften zu übernehmen. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag).

3.2.6.4 Unmittelbare Wettkampfvorbereitung:
 Aufgrund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.

3.2.6.5 Ausrüstung / Trikot:
In Abstimmung mit der Aktivenvertretung wird für die Nationalmannschaftsausrüstung der U23-Mannschaft ein Nutzungsentgelt erhoben. Der Betrag hierfür wird zu einem späteren Zeitpunkt, aber nicht später als am 01.04.2011, veröffentlicht.

3.2.7 Abschließende Regelungen
Im begründeten Einzelfall (Ausfall/Krankheit des bis zum Nominierungswettkampf schnellsten Bootes bzw. Nichtteilnahme an den Pflichtwettkämpfen) kann die Nominierungskommission auf Antrag des für die U23-WM verantwortlichen Trainers und des Cheftrainers ein weiteres Ausscheidungsrennen am Ende der ersten UWV-Woche ansetzen.

Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft entweder zurückgezogen werden, oder dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.

3.3 Juniorenweltmeisterschaften in Eton (GBR) vom 04. bis 07.08.2011
 
Als Termin für die Anreise ist der 30.07.2011, für die Abreise der 08.08.2011 festgelegt.

3.3.1 Grundsätzliche Teilnahme in folgenden Bootsklassen:
JM 8+ / JM 4+ / JM 4- / JM 2- / JM 4x- / JM 2x / JM 1x
JW 8+ / JW 4- / JW 2- / JWF 4x- / JW 2x / JW 1x
(internationale Bezeichnung)

3.3.2 Nominierungswettkampf
Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U19 in Brandenburg an der Havel (23. bis 26.06.2011)

Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.

3.3.3 Nominierungskriterium
Saisonleistung mit internationalem Niveau und berechtigte Chance, das A-Finale der Juniorenweltmeisterschaften zu erreichen.

Nominiert werden grundsätzlich die Sieger der Rennen der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U19 (Einzelruderer/innen), mit Ausnahme der Achter und der Doppelvierer, sofern sie internationales Niveau haben. Die Sieger der Rennen des JM 4+ und JW 4- sowie des JM 2x und JW 2x werden als Einzelpersonen für die Nationalmannschaft der Junioren/innen nominiert. Die Entscheidung über ihren Bootsklasseneinsatz erfolgt im Ergebnis der Mannschaftsbildung (Beschluss von Vorstand / Länderrat 2003).

3.3.4 Pflichtwettkämpfe
 2. Internationale DRV-Junioren-Regatta in Hamburg (03. bis 05.06.2011) – 2. Kleinbootüberprüfung
Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U19 in Brandenburg an der Havel (23. bis 26.06.2011)
2-km-Ergometertest (Februar/März 2011)
6-km-Ergometertest (Feb. 2011)
Langstrecken entsprechend der Vorgaben des Bundestrainers

Schüler, die im Ausland lernen, können bezüglich der Pflichtwettkämpfe Sondervereinbarungen mit dem Cheftrainer, bzw. BT U19 treffen. Für U 19-Kader besteht nur die Möglichkeit, sich über die 2. Kleinbootüberprüfung in Hamburg (03.-05.07.11) direkt für die Mannschaftsbildung zu qualifizieren (1x / 2- ). Dabei verpflichtend ist eine regelmäßige Protokollierung und eine Absolvierung aller geforderten Leistungstest ( 2.000m-WKT; 6000m-Test; Werte für die Testbatterie).

3.3.5 Finanzierung
3.3.5.1 Zielwettkampf:
 Der DRV übernimmt grundsätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der An- und Abreise.

3.3.5.2 Unmittelbare Wettkampfvorbereitung:
 Aufgrund der zur Zeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.

3.3.5.3 Ausrüstung / Trikot:
In Abstimmung mit der Aktivenvertretung wird für die Nationalmannschaftsausrüstung der Junioren/Juniorinnen ein Nutzungsentgelt erhoben. Der Betrag hierfür wird zu einem späteren Zeitpunkt, aber nicht später als am 01.04.2011, veröffentlicht.

3.3.6 Abschließende Regelungen
 Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft entweder zurückgezogen werden, oder dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden.

Bei erkennbar unmotiviertem Verhalten bei den Leistungsüberprüfungen können in Abstimmung mit dem Cheftrainer und der Bundestrainerin U19 vorher festgelegte Ersatzruderer/innen nachnominiert werden, und der/die bereits Nominierte scheidet aus.


3.4  Europameisterschaften in Plovdiv (BUL) vom 16. bis 18.09.2011

3.5.1 Vorgesehene Bootsklassen
M 8+ / LM 4- / M 2- / M 4x / LM 2x / M 1x
W 8+ / W 2- / W 4x / LW 2 x / W 1x
(internationale Bezeichnung)

Die endgültige Entscheidung über den jeweiligen Bootsklasseneinsatz wird im Laufe der Saison aufgrund der Leistung vom Cheftrainer getroffen.

3.5.2 Nominierungswettkämpfe
Saisonleistung
2. Kleinbootüberprüfung
U23-Weltmeisterschaften in Amsterdam (21. bis 24.07.2011)

Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.

3.5.3 Nominierungskriterium
Zur Nominierung können grundsätzlich die Sieger in den Klein- und Mittelbooten der U23-Weltmeisterschaften in Amsterdam (NED) eingeladen werden. Darüber hinaus können herausragende Einzelpersonen oder Mannschaften durch den Cheftrainer für die Bildung der Großbootsklassen (8+/4x-) nominiert werden, auch wenn sie nicht an den U23-Weltmeisterschaften teilgenommen haben. Entsprechende Leistungsnachweise sind auf Anforderung des Cheftrainers zu erbringen.

 Nach Entscheidung über den jeweiligen Bootsklasseneinsatz werden die notwendigen Maßnahmen zur UWV durch den Cheftrainer festgelegt und bekanntgegeben. Auf die besonderen Bestimmungen der Finanzierung wird ausdrücklich hingewiesen.

3.5.4 Leichtgewichte
 Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.04.2011 geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 24 „Leichtgewichte“. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (18.09.2011) verbindlich.

3.5.5 Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Finanzierung und Teilnahme wird bis zum 01.06.2011 geprüft. Die genannten Kriterien gelten vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierungen. Im Falle einer Nichtfinanzierung kann eine Teilnahme durch Vereine vollfinanziert werden.

3.5.6 Abschließende Regelung
 Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit ein oder mehrerer Ruderer/innen gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft entweder zurückgezogen werden und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.

Schweinfurt/Hannover, den 03.03.2011

Siegfried Kaidel 
Vorsitzender

Mario Woldt
Sportdirektor