Nominierungsrichtlinien für die internationalen Zielwettkämpfe 2013 - AB4702
1. Vorbemerkung
Der Deutsche Ruderverband (DRV) nominiert Mannschaften zu Weltmeisterschaften und Europa-meisterschaften. Zur Finanzierung stehen ihm dazu Mittel des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und eigene Mittel zur Verfügung. Mit der Nominierung erkennen die Teilnehmer das Regle-ment der FISA und das Regelwerk des DRV an. Ein Anspruch auf Nominierung und Finanzierung besteht nicht.
2. Nominierungskommission
- Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes
- Sportdirektor
- Cheftrainer
2.1 zusätzlich zu den Weltmeisterschaften Chungju (KOR), U23-Weltmeisterschaften in Linz (AUT), Europameisterschaften in Sevilla (ESP), Universiade in Kazan (RUS)
- Aktivensprecher des Deutschen Ruderverbandes
2.2 zusätzlich für die Weltmeisterschaften Chungju - Handicap (KOR)
- Sportfachlicher Betreuer (Disziplintrainer) Handicaprudern
2.3 zusätzlich zu den Junioren-Weltmeisterschaften in Trakai (LIT)
- Vorsitzender der Deutschen Ruderjugend
- Bundestrainerin U23/U19
2.4 zusätzlich zu den U23-Weltmeisterschaften in Linz (AUT)
- Bundestrainerin U23/U19
- Aktivensprecher des Deutschen Ruderverbandes
3. Zielwettkämpfe
3.1 Weltmeisterschaften - Chungju 2013 vom 24.08. - 01.09.2013
Die An- und Abreise der nominierten Athleten/innen in den olympischen Bootsklassen wird vom DRV organisiert. Die Abreise erfolgt am 18.08.2013 via Hamburg. Die Rückreise erfolgt geschlossen zurück nach Deutschland.
Die An- und Abreise der Athleten/innen in den nichtolympischen Bootsklassen kann gesondert erfolgen und wird mit dem Sportdirektor abgestimmt.
3.1.1 Bootsklassen
Olympische Bootsklassen einschließlich Ersatz:
M 8+ / M 4- / LM 4- / M 2- / M 4x / M 2x / M 2xE / LM 2x / M 1x
W 2- / W 4x / W 2x / W 2xE / LW 2 x / W 1x
Olympische Ersatzbootsklassen:
M 2+ / LM 2- / LM 1x / W 4- / LW 1x
Nichtolympische Bootsklassen:
LM 4x / LM 8+ / LW 4x / M 4+
Paralympische Bootsklassen:
LTAMix 4+ / TAMix 2x / ASM 1x / ASW 1x
LTA- ID Mix 4+ (nicht Paralympisch, daher zu finanzieren wie nichtolympische Bootsklassen bzw. nach gesonderter Vereinbarung aus 12/ 2010)
3.1.2 Nominierungswettkämpfe
Olympische Bootsklassen: M8+, M4-, LM4-, M2-, M4x, M2x, LM2x, M1x, W8+, W2-, W4x, W2x, W1x, LW2x:
- Deutsche Kleinboot - Meisterschaften Duisburg (19. -21.04.2013)
- EM Sevilla (31.05.-02.06.2013)
- WC II Eton (21.-23.06.2013)
- WC III Luzern (12.-14.07.2013)
- zentrale DRV-Leistungsüberprüfungen
Bei Krankheitsausfällen entscheidet die Nominierungskommission über den weiteren Qualifikationsweg der betroffenen Athletinnen und Athleten.
Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.
3.1.3 Weltmeisterschaften NOB in Chungju (KOR) vom 24.08. bis 01.09.2013
Nominierungswettkämpfe Weltmeisterschaft NOB
- Rowing World Cup Luzern/SUI (12.07. bis 14.07.2013)
Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungs-kommission vorbehalten. Bei Krankheitsausfällen entscheidet die Nominierungskommission über den weiteren Qualifikationsweg der betroffenen Athletinnen und Athleten.
Nichtolympische Bootsklassen (WM)
LM 1x / LM 4x / LM 2- / LM 8+ / M 2+ / LW 4x / LW 1x / W 4- werden durch das BMI nicht gefördert. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten werden nach dem bisherigen Kenntnisstand voraussichtlich ca. € 5.700 pro Ruderer/in betragen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Minderausgaben werden den Vereinen zurückgezahlt. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch ein gewähltes/ bestimmtes Mannschaftsmitglied (Aktivensprecher/in) sowie einen Vertreter des Länderrates.
Die An- und Abreise zum/ vom DRV-Hotel in Chungju (KOR) erfolgt für alle Teilnehmer/innen in den nicht-olympischen Bootsklassen individuell und auf eigene Kosten in Absprache mit dem Sportdirektor.
Nominierungsvoraussetzung der nichtolympischen Bootsklassen ist die Vorlage einer Konzeption für die Unmittelbare Wettkampfvorbereitung vom 15.07.2013 bis zur Abreise zur WM, in der grundsätzlich die Finanzierung und Organisation der gesamten Vorbereitungsphase sichergestellt sein muss und der der Cheftrainer zugestimmt hat.
Paralympische Bootsklassen:
- Rowing World Cup Eton
- Stabile Saisonleistungen / WK- Leistung für die Paralympischen und Nicht Paralympischen Bootsklassen
3.1.4 Nominierungskriterien
Olympische Bootsklassen:
Saisonleistung und berechtigte Chance,
- eine Medaille in den Groß- und Mittelbooten (Achter, Vierer, Doppelvierer, Doppel-zweier) oder
- das A-Finale in den Kleinbooten (Zweier, Einer) zu erreichen.
Olympische Ersatzbootsklassen / Ersatzkader:
Sie unterliegen nicht dem Nominierungsverfahren und werden vom Cheftrainer mit Ersatz-Ruderinnen und -Ruderern besetzt. Weitere Ersatzkader können je nach begründeter Notwendigkeit durch den Cheftrainer berufen werden.
Als Ersatzbootsklassen, für olympische Bootsklassen, können folgende Bootsklassen teilfinanziert (W4-) oder finanziert werden: M 2+, LM 1x, LM 2-, LW 1x. Eine Finanzierung bedeutet, dass im Falle eines notwendigen Einsatzes in einer olympischen Bootsklasse die betroffene Ersatzbootsklasse abgemeldet wird. Die UWV wird selbstfinanziert durchgeführt.
Nichtolympische Bootsklassen:
Erkennbare Siegleistung bei der WM.
Paralympische Bootsklassen:
- mindestens 1 mal Platz 1 - 6 beim World Cup Eton oder bei der Internationalen Adaptive- Regatta in Gavirate/ ITA
- Klassifizierung
- Berechtigte Medaillenchance für den LTA- Mix 4+ / Erreichen einer Finalplatzierung im TAMix2x + ASM 1x + ASW 1x
3.1.5 Pflichtwettkämpfe
- Langstrecke Leipzig einschl. 2-km-Ergometerwettkampftest (06. bis 07.04.2013)
- Deutsche Kleinboot -Meisterschaften Duisburg (19. bis 21.04.2013)
- Internationale Hügelregatta Essen (11. bis 12.05.2013)
zusätzlich für eingeladene Kader:
- Rowing World Cup Eton/ ENG (21. bis 23.06.2013)
- EM Sevilla/ ESP (31.05. bis 02.06.2013)
- Rowing World Cup Luzern/ SUI (12. bis 14.07.2013)
- Alle zentralen DRV-Tests (wie Stufentest, Rampentest, 2 km- und 6km-Test oder Messboot)
3.1.6 Leichtgewichte
Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.04.2011 geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 26 "Leichtgewichte". Diese max. Einzel-gewichte sind bis zum Ende der Weltmeisterschaft (01.09.2013) verbindlich.
3.1.7 Finanzierung der vom DRV nominierten Bootsklassen
3.1.7.1 Olympische Bootsklassen/olympische Ersatzbootsklassen:
Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich aus-schließlich auf die olympischen Bootsklassen und die olympischen Ersatzbootsklassen.
3.2 U23-Weltmeisterschaften in Linz (AUT) vom 25. bis 28.07.2013
Als Termin für die Anreise ist der 22.07.2013, für die Abreise der 29.07.2013 festgelegt.
3.2.1 Olympische Bootsklassen:
BM 8+ / BM 4- / BLM 4- / BM 2- / BM 4x / BM 2x / BLM 2x / BM 1x
BW 8+ / BW 2- / BW 4x / BW 2x / BLW 2 x / BW 1x
(internationale Bezeichnung)
Nichtolympische Bootsklassen
BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x / BLW 4x
3.2.2 Nominierungswettkampf
Deutsche Jahrgangsmeisterschaften in Köln (20. bis 23.06.2013)
Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungs-kommission vorbehalten.
3.2.3 Nominierungskriterium
- Saisonleistung und
- berechtigte Chance,
- eine Medaille in den Groß- und Mittelbooten (Achter, Vierer, Doppelvierer, Doppel-zweier) oder
- das A-Finale in den Kleinbooten (Zweier, Einer) zu erreichen.
Nominiert werden grundsätzlich die nationalen Sieger aller oben genannten olympischen und Nicht Olympischen Bootsklassen der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften.
Mannschaftsbildung BM 8+ / BW 8+ / BM 4x / BW 4x (olympisch) und BLM 4x / BLW 4x (nicht olympisch):
Die jeweils siegreiche Mannschaft der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U23 wird ergänzt durch Ruderer/innen, die aufgrund ihrer Saisonleistung zur Mannschaftsbildung eingeladen werden.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Finanzierung der olympischen Bootsklassen. Nach der Besetzung der olympischen Bootsklassen und der Benennung der Ersatzleute durch den Cheftrainer und die verantwortlichen Bootsklassentrainer werden aus dem berufenen Kader (jeweils 6 Athleten/inkl. der Ersatzleute) der BM 4+ und BW 4- gebildet.
Als Ersatzleute für die olympischen Leichtgewichtsklassen können die nationalen Sieger der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften im BLW 1x, BLM 1x und BLM 2- finanziert werden. Grundlage für die Nominierung ist zudem, dass der Einsatz als Ersatzruderer geklärt ist und akzeptiert wird, dass bei notwendigem Einsatz in einer olympischen Bootsklasse die jeweilige Kleinbootsklasse abgemeldet werden muss.
Nominierungsvoraussetzung der nichtolympischen Bootsklassen ist die Vorlage einer Konzeption für die Unmittelbare Wettkampfvorbereitung vom 01.07.2013 bis zur Abreise zur WM, in der grundsätzlich die Finanzierung und Organisation der gesamten Vorbereitungsphase sichergestellt sein muss und welcher der Cheftrainer zugestimmt hat.
3.2.4 Pflichtwettkämpfe
- Langstrecke Leipzig einschl. 2-km-Ergometerwettkampftest (06. bis 07.04.2013)
- Deutsche Kleinboot -Meisterschaften Duisburg (19. bis 21.04.2013)
- Internationale Hügelregatta Essen (11. bis 12.05.13)
- 2. Kleinbootüberprüfung Brandenburg (25. bis 26.05.2013)
- Internationale Ratzeburger Ruderregatta (08. bis 09.06.2013)
- Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U23 in Köln (20. bis 23.06.2013)
- Alle zentralen DRV-Tests (wie z.B. Stufentest, Rampentest, 2 km- und 6km-Test oder Messboot)
Studenten, die im Ausland studieren, können bezüglich der Pflichtwettkämpfe Sondervereinba-rungen mit dem Cheftrainer treffen. Für U 23-Kader besteht nur die Möglichkeit, sich über die Internationale Regatta Ratzeburg, sowie den Deutschen Jahrgangsmeisterschaften in Köln direkt über das KB/ MB zu qualifizieren (KB 1x/2-).
3.2.5 Leichtgewichte
Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.04.2011 geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 26 "Leichtgewichte". Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (28.07.2013) verbindlich.
3.2.6 Finanzierung
3.2.6.1 Olympische Bootsklassen:
Die Finanzierung erfolgt über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die olympischen Bootsklassen und ist leistungsbezogen.
3.2.6.2 Nichtolympische Bootsklassen:
BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x / BLW 4x werden durch das BMI nicht gefördert. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten werden nach dem bisherigen Kenntnisstand voraussichtlich ca. € 2.000 pro Ruderer/in betragen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Minderausgaben werden den Vereinen zurückgezahlt. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch ein gewähltes/ bestimmtes Mannschaftsmitglied (Aktivensprecher/in) sowie einen Vertreter des Länderrates.
Die An- und Abreise zum/vom DRV-Hotel in Linz (AUT) erfolgt für alle Teilnehmer/innen in den nichtolympischen Bootsklassen individuell und auf eigene Kosten in Absprache mit dem Sportdirektor.
3.2.6.3 Kosten für Trainer der nichtolympischen Bootsklassen:
Die Kosten von maximal € 1.200 für Trainer in den Bootsklassen BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x / BLW 4x sind von den jeweiligen Vereinen der nominierten Mannschaften zu übernehmen. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag).
3.2.6.4 Unmittelbare Wettkampfvorbereitung:
Aufgrund der zurzeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.
3.2.6.5 Ausrüstung / Trikot:
In Abstimmung mit der Aktivenvertretung wird für die Nationalmannschaftsausrüstung der U23-Mannschaft ein Nutzungsentgelt erhoben. Der Betrag hierfür wird zu einem späteren Zeitpunkt, aber nicht später als am 01.04.2013, veröffentlicht.
3.2.7 Abschließende Regelungen
Im begründeten Einzelfall (Ausfall/Krankheit des bis zum Nominierungswettkampf schnellsten Bootes bzw. Nichtteilnahme an den Pflichtwettkämpfen) kann die Nominie¬rungskommission auf Antrag des für die U23-WM verantwortlichen Trainers und des Cheftrainers ein weiteres Aus-scheidungsrennen am Ende der ersten UWV-Woche ansetzen.
Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft entweder zurückgezogen, oder dafür die Nachnominie¬rung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.
3.3 Juniorenweltmeisterschaften in Trakai (LIT) vom 08. bis 11.08.2013
Als Termin für die Anreise ist der 04.08.2013, für die Abreise der 12.08.2013 festgelegt.
3.3.1 Mögliche Teilnahme in folgenden Bootsklassen:
JM 8+ / JM 4+ / JM 4- / JM 2- / JM 4x- / JM 2x / JM 1x
JW 8+ / JW 4- / JW 2- / JW 4x- / JW 2x / JW 1x
(internationale Bezeichnung)
3.3.2 Nominierungswettkämpfe
- Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U19 in Köln (20. bis 23.06.2013)
Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.
3.3.3 Nominierungskriterium
Saisonleistung mit internationalem Niveau und berechtigte Chance, das A-Finale der Junioren-weltmeisterschaften zu erreichen.
Nominiert werden grundsätzlich die Sieger der Rennen der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U19 (Einzelruderer/innen), mit Ausnahme der Achter und der Doppelvierer, sofern sie internatio-nales Niveau haben. Die Sieger der Rennen des JM 4+ und JW 4- sowie des JM 2x und JW 2x werden als Einzelpersonen für die National¬mannschaft der Junioren/innen nominiert. Die Entscheidung über ihren Bootsklasseneinsatz erfolgt im Ergebnis der Mannschaftsbildung (Beschluss von Vorstand / Länderrat 2003).
3.3.4 Pflichtwettkämpfe
- Deutsche Kleinboot-Meisterschaften Duisburg (19. bis 21.04.2013)
- 1. Internationale DRV-Junioren-Regatta in München (03. bis 05.05.2013)
- 2. Internationale DRV-Junioren-Regatta + 2. KBÜ in Hamburg (30.05. bis 02.06.2013)
- Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U19 in Köln (20. bis 23.06.2013)
- 2-km-Ergometertest (Februar/März 2013)
- Langstrecken entsprechend der Vorgaben des Bundestrainers
Darüber hinaus gelten die Festlegungen des BT U19 Teams und des Landestrainerteams über die Grundvoraussetzungen einer Nominierung. (Anschluss an eine Regionalgruppe; Nachweis der Großbootfähigkeit im Training + Wettkampf).
Schüler, die im Ausland lernen, können bezüglich der Pflichtwettkämpfe Sondervereinbarungen mit dem Cheftrainer, bzw. BT U19 treffen. Für U 19-Kader besteht nur die Möglichkeit, sich über die 2. Kleinbootüberprüfung in Hamburg (31.05. bis 02.06.2013) direkt für die Mannschaftsbildung zu qualifizieren (1x / 2- ). Dabei verpflichtend ist eine regelmäßige Protokollierung und eine Absolvierung aller geforderten Leistungstest (2.000m-WKT; 6000m-Test; Werte für die Testbatterie).
3.3.5 Finanzierung
3.3.5.1 Zielwettkampf:
Der DRV übernimmt grundsätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der An- und Abreise.
3.3.5.2 Unmittelbare Wettkampfvorbereitung:
Aufgrund der zurzeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.
3.3.5.3 Ausrüstung / Trikot:
In Abstimmung mit der Aktivenvertretung wird für die Nationalmannschaftsausrüstung der Junioren/Juniorinnen ein Nutzungsentgelt erhoben. Der Betrag hierfür wird zu einem späteren Zeitpunkt, aber nicht später als am 01.04.2013, veröffentlicht.
3.3.6 Abschließende Regelungen
Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft entweder zurückgezogen werden, oder dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden.
Bei erkennbar unmotiviertem Verhalten bei den Leistungsüberprüfungen können in Abstimmung mit dem Cheftrainer und der Bundestrainerin U19 vorher festgelegte Ersatz¬ruderer/innen nach-nominiert werden, und der/die bereits Nominierte scheidet aus.
3.4 Europameisterschaften in Sevilla (ESP) vom 31.05. - 02.06.2013
Als Termin für die Anreise ist der 28.05.2013, für die Abreise der 02.06.2013 festgelegt.
3.4.1 Vorgesehene Bootsklassen
M8+ / M 4- / LM 4- / M 2- / M 4x / M 2x / LM 2x / M 1x / LM 1x / LM 2-
W8+ / W 2- / W 4x / W 2x / LW 2 x / W 1x / LW 1x
(internationale Bezeichnung)
3.4.2 Nominierungswettkämpfe
- Langstrecke Leipzig einschl. 2-km-Ergometerwettkampftest (06. bis 07.04.2013)
- Deutsche Kleinboot - Meisterschaften Duisburg (19. bis 21.04.2013)
- Internationale Hügelregatta Essen (11. bis 12.05.2013)
3.4.3 Nominierungskriterien
Olympische Bootsklassen:
- Saisonleistung und
- berechtigte Chance,
- eine Medaille in den Groß- und Mittelbooten (Achter, Vierer, Doppelvierer, Doppel-zweier) oder
- das A-Finale in den Kleinbooten (Zweier, Einer) zu erreichen.
Olympische Ersatzbootsklassen / Ersatzkader:
Sie unterliegen nicht dem Nominierungsverfahren und werden vom Cheftrainer mit Ersatz-Ruderinnen und -Ruderern besetzt. Weitere Ersatzkader können je nach begründeter Notwendigkeit durch den Cheftrainer berufen werden.
Als Ersatzbootsklassen, für olympische Bootsklassen, können folgende Bootsklassen finanziert werden: LM 1x, LM 2-, LW 1x. Eine Finanzierung bedeutet, dass im Falle eines notwendigen Einsatzes in einer olympischen Bootsklasse die betroffene Ersatzbootsklasse abgemeldet wird.
Nichtolympische Bootsklassen:
Erkennbare Siegleistung bei der EM.
3.4.4 Leichtgewichte
Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.04.2011 geltende Körper¬gewichtsregelung gemäß FISA-Regel 26 "Leichtgewichte". Diese maximalen Einzel¬gewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (02.06.2013) verbindlich.
3.4.5 Finanzierung der vom DRV nominierten Bootsklassen
3.4.5.1 Olympische Bootsklassen/olympische Ersatzbootsklassen:
Die Finanzierung erfolgt über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Grundförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich aus¬schließlich auf die olympischen Bootsklassen und die olympischen Ersatzbootsklassen.
3.4.6 Abschließende Regelung
Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit ein oder mehrerer Ruderer/innen gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft entweder zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.
3.5 Universiade - Kazan 2013 vom 05.07. - 08.07.2013
Die An- und Abreise der nominierten Athleten/innen in den ausgeschriebenen Bootsklassen wird vom ADH organisiert. Die Anreise erfolgt voraussichtlich am 03.07.2013 zentral. Die zeitnahe Rückreise erfolgt grundsätzlich zentral zurück.
3.5.1 Bootsklassen
Bootsklassen ohne Ersatz:
M 4- / LM 4- / M 2- / M 2x / LM 2x / M 1x / LM 1x
W 4- / W 2x / LW 2 x / W 1x / LM 1x
3.5.2 Nominierungswettkämpfe
- Deutsche Kleinboot-Meisterschaften Duisburg (19. bis 21.04.2013)
- Internationale Hügelregatta Essen (11. bis 12.05.2013)
- Internationale Regatta Ratzeburg (08. bis 09.06.2013)
Bei Krankheitsausfällen entscheidet die Nominierungskommission über den weiteren Qualifikationsweg der betroffenen Athletinnen und Athleten.
Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungs-kommission in Absprache mit den ADH Vertretern vorbehalten.
3.5.3 Nominierungskriterien
- Perspektivkader für die Olympischen Spiele 2016
- Student/ in mit Jahrgang 01.01.1985 - 31.12.1995 (siehe Zusatz "Voraussetzungen ADH") oder Examensabschluss nach dem 01.01.2012
- Saisonleistung und
- berechtigte Chance, eine Medaille zu erreichen.
3.5.4 Pflichtwettkämpfe
- Langstrecke Leipzig einschl. 2-km-Ergometerwettkampftest (06. bis 07.04.2013)
- Deutsche Kleinboot-Meisterschaften Duisburg (19. bis 21.04.2013)
- Internationale Hügelregatta Essen (11. bis 12.05.2013)
- Deutsche Hochschulmeisterschaften (28.-30.05.2013)
- Internationale Regatta Ratzeburg (08. bis 09.06.2013)
3.5.5 Leichtgewichte
Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.04.2011 geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 26 "Leichtgewichte".
3.5.6 Finanzierung der vom DRV vorgeschlagenen und dem ADH nominierten Bootsklassen
Die Finanzierung der Teilnahme erfolgt über den ADH. Sie bezieht sich grundsätzlich auf die Finanzierung der Sportler. Trainer können unter Vorbehalt nominiert werden. Grundsätzlich stellt der ADH ein Trainer-/ Betreuerteam vor Ort.
3.5.7 Nominierungsrichtlinien des ADH
Grundsätzlich gelten die Nominierungsrichtlinien des ADH.
Schweinfurt/Hannover, den 11.03.2013
Siegfried Kaidel
Vorsitzender
Mario Woldt
Sportdirektor
Marcus Schwarzrock
Cheftrainer