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Nominierungsrichtlinien für die internationalen Zielwettkämpfe 2014 -AB4744

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4744

Nominierungsrichtlinien für die internationalen Zielwettkämpfe 2014

1.     Vorbemerkung

Der Deutsche Ruderverband (DRV) nominiert Mannschaften zu Weltmeisterschaften und Europa-meisterschaften. Zur Finanzierung stehen ihm dazu Mittel des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und eigene Mittel zur Verfügung. Mit der Nominierung erkennen die Teilnehmer das Reglement der FISA und das Regelwerk des DRV an. Ein Anspruch auf Nominierung und Finanzierung besteht nicht.

2.     Nominierungskommission

  • Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes
  • Sportdirektor
  • Cheftrainer
  • Vorsitzender Fachressort Leistungssport


2.1    zusätzlich zu den

  • Weltmeisterschaften Amsterdam (NED)
  • U23-Weltmeisterschaften in Varese (ITA)
  • Europameisterschaften in Belgrad (SRB)
  • Aktivensprecher des Deutschen Ruderverbandes


2.2     zusätzlich für die Weltmeisterschaften Amsterdam - Handicap (NED)

  •     sportfachlicher Betreuer (Disziplintrainer) Handicap Rudern


2.3     zusätzlich zu den Junioren-Weltmeisterschaften in Hamburg (GER)

  •  Vorsitzender der Deutschen Ruderjugend
  •  Bundestrainerin U23/U19


2.4     zusätzlich zu den U23-Weltmeisterschaften in Varese (ITA)

  • Bundestrainerin U23/U19
  • Aktivensprecher des Deutschen Ruderverbandes


3.     Zielwettkämpfe

3.1     Weltmeisterschaften - Amsterdam vom 24.08. - 31.08.2014

Die An- und Abreise der nominierten Athleten/innen in den olympischen Bootsklassen wird vom DRV organisiert. Die Abreise erfolgt am 20.08.2014 via Hamburg. Die Rückreise erfolgt geschlossen zurück nach Deutschland. Die An- und Abreise der Athleten/innen in den nichtolympischen Bootsklassen kann gesondert erfolgen und wird mit dem Sportdirektor abgestimmt.

3.1.1     Bootsklassen

Olympische Bootsklassen einschließlich Ersatz:
M 8+ / M 4- / LM 4- / M 2- / M 4x / M 2x / LM 2x / M 1x
W 2- / W 4x / W 2x / W 8+ / LW 2x / W 1x

Olympische Ersatzbootsklassen:
M 2+ / LM 2- / LM 1x / W 4- / LW 1x

Nichtolympische Bootsklassen:
LM 4x / LM 8+ / LW 4x / M 4+

Paralympische Bootsklassen:
LTAMix 4+ / TAMix 2x / ASM 1x / ASW 1x
LTA- ID Mix 4+ (nicht Paralympisch, daher zu finanzieren wie nichtolympische Bootsklassen bzw. nach gesonderter Vereinbarung aus 12/ 2010)

3.1.2     Nominierungswettkämpfe

Olympische Bootsklassen:
M8+, M4-, LM4-, M2-, M4x, M2x, LM2x, M1x, W8+, W2-, W4x, W2x, W1x, LW2x

•    Deutsche Kleinboot - Meisterschaften Köln (26. -27.04.2014)
•    EM Belgrad (30.05.-01.06.2014)
•    WC II Aiguebelette (20. - 22.06.2014)
•    WC III Luzern (11.-13.07.2014)
•    zentrale DRV-Leistungsüberprüfungen

Bei Krankheitsausfällen entscheidet die Nominierungskommission über den weiteren Qualifikationsweg der betroffenen Athletinnen und Athleten.
Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.

3.1.3     Nominierungswettkämpfe Weltmeisterschaft NOB

•    Deutsche Kleinboot - Meisterschaften Köln (26. -27.04.2014)
•    Rowing World Cup Luzern/SUI (11.07. bis 13.07.2014)
•    zentrale DRV-Leistungsüberprüfungen

Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungs-kommission vorbehalten. Bei Krankheitsausfällen entscheidet die Nominierungskommission über den weiteren Qualifikationsweg der betroffenen Athletinnen und Athleten.

Nichtolympische Bootsklassen (WM) LM 1x / LM 4x / LM 2- / LM 8+ / M 2+ / LW 4x / LW 1x / W 4- werden durch das BMI nicht gefördert. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten werden nach dem bisherigen Kenntnisstand voraussichtlich ca. €3.500 pro Ruderer/in betragen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Minderausgaben werden den Vereinen zurückgezahlt. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch ein gewähltes/ bestimmtes Mannschaftsmitglied (Aktivensprecher/in) sowie einen Vertreter des Länderrates. Die An- und Abreise zum/ vom DRV-Hotel in Amsterdam erfolgt für alle Teilnehmer/innen in den nicht-olympischen Bootsklassen individuell und auf eigene Kosten in Absprache mit dem Sportdirektor.

Nominierungsvoraussetzung der nichtolympischen Bootsklassen ist die Vorlage einer Konzeption für die Unmittelbare Wettkampfvorbereitung vom 14.07.2014 bis zur Abreise zur WM, in der grundsätzlich die Finanzierung und Organisation der gesamten Vorbereitungsphase sichergestellt sein muss und der der Cheftrainer zugestimmt hat.


3.1.4     Nominierungswettkämpfe Paralympische Bootsklassen:

•    Rowing World Cup Aiguebellete
•    stabile Saisonleistungen / WK- Leistung für die Paralympischen und Nicht Paralympischen Bootsklassen

3.1.5     Nominierungskriterien

Olympische Bootsklassen

•    Saisonleistung und berechtigte Chance:

  • eine Medaille in den Groß- und Mittelbooten (Achter, Vierer, Doppelvierer, Doppelzweier) oder
  • das A-Finale in den Kleinbooten (Zweier, Einer) zu erreichen.


Olympische Ersatzbootsklassen / Ersatzkader:

Sie unterliegen nicht dem Nominierungsverfahren und werden vom Cheftrainer mit Ersatz-Ruderinnen und -Ruderern besetzt. Weitere Ersatzkader können je nach begründeter Notwendigkeit durch den Cheftrainer berufen werden.
Als Ersatzbootsklassen, für olympische Bootsklassen, können folgende Bootsklassen teilfinanziert (W4-) oder finanziert werden: M 2+, LM 1x, LM 2-, LW 1x. Eine Finanzierung bedeutet, dass im Falle eines notwendigen Einsatzes in einer olympischen Bootsklasse die betroffene Ersatzbootsklasse abgemeldet wird. Die UWV wird selbstfinanziert durchgeführt.

Nichtolympische Bootsklassen

•    erkennbare Siegleistung bei der WM

Paralympische Bootsklassen

•    mindestens 1 mal Platz 1 - 6 beim World Cup Aiguebelette oder bei der Internationalen Adaptive- Regatta in Varese/ ITA
•    Klassifizierung
•    Berechtigte Medaillenchance für den LTA- Mix 4+ / Erreichen einer Finalplatzierung im TAMix2x + ASM 1x + ASW 1x

3.1.6     Pflichtwettkämpfe

•    Langstrecke Leipzig einschl. 2-km-Ergometerwettkampftest (05. bis 06.04.2014)
•    Deutsche Kleinboot -Meisterschaften Köln (26. bis 27.04.2014)
•    Internationale Wedau Regatta Duisburg (17. bis 18.05.2014)

zusätzlich für eingeladene Kader:

•    EM Belgrad/SRB (30.05. bis 01.06.2014)
•    Rowing World Cup Aiguebelette/FRA (20. bis 22.06.2014)
•    Rowing World Cup Luzern/ SUI (11. bis 13.07.2014)
•    alle zentralen DRV-Tests (wie Stufentest, Rampentest, 2 km- und 6km-Test oder Messboot)

3.1.7     Leichtgewichte

Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.04.2011 geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 26 "Leichtgewichte". Diese max. Einzelgewichte sind bis zum Ende der Weltmeisterschaft (31.08.2014) verbindlich.

3.1.8     Finanzierung der vom DRV nominierten Bootsklassen

3.1.8.1     Olympische Bootsklassen/olympische Ersatzbootsklassen:

Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich aus-schließlich auf die olympischen Bootsklassen und die olympischen Ersatzbootsklassen.

3.2        U23-Weltmeisterschaften in Varese (ITA) vom 23. bis 27.07.2014

Die An- und Abreise der nominierten Athleten/innen in den olympischen Bootsklassen wird
vom DRV organisiert. Die Abreise erfolgt am 20.08.2014 via Hamburg. Die Rückreise erfolgt
am 28.07.2014 geschlossen zurück nach Deutschland.
Die An- und Abreise der Athleten/innen in den nichtolympischen Bootsklassen kann gesondert erfolgen und wird mit dem Sportdirektor abgestimmt.

3.2.1     Bootsklassen

Olympische Bootsklassen:
BM 8+ / BM 4- / BLM 4- / BM 2- / BM 4x / BM 2x / BLM 2x / BM 1x
BW 8+ / BW 2- / BW 4x / BW 2x / BLW 2 x / BW 1x
(internationale Bezeichnung)

Nichtolympische Bootsklassen:
BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x / BLW 4x

3.2.2     Nominierungswettkampf

•    Deutsche Jahrgangsmeisterschaften in Köln (26. bis 29.06.2014)

Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungs-kommission vorbehalten.

3.2.3    Nominierungskriterium

•    Saisonleistung und berechtigte Chance

  • eine Medaille in den Groß- und Mittelbooten (Achter, Vierer, Doppelvierer, Doppel-zweier) oder
  • das A-Finale in den Kleinbooten (Zweier, Einer) zu erreichen


Nominiert werden grundsätzlich die nationalen Sieger aller oben genannten olympischen und Nicht Olympischen Bootsklassen der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften. Mannschaftsbildung BM 8+ / BW 8+ / BM 4x / BW 4x (olympisch) und BLM 4x / BLW 4x (nicht olympisch):
Die jeweils siegreiche Mannschaft der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U23 kann ergänzt werden durch Ruderer/innen, die aufgrund ihrer Saisonleistungen oder ihrer individuellen Leistungsfähigkeiten zur Mannschaftsbildung eingeladen werden. Die Benennung erfolgt in Absprache des Cheftrainers mit dem Bundestrainer Nachwuchs.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Finanzierung der olympischen Bootsklassen. Nach der Besetzung der olympischen Bootsklassen und der Benennung der Ersatzleute durch den Cheftrainer und die verantwortlichen Bootsklassentrainer werden aus dem berufenen Kader (jeweils 6 Athleten/inkl. der Ersatzleute) der BM 4+ und BW 4- gebildet. Als Ersatzleute für die olympischen Leichtgewichtsklassen können die nationalen Sieger der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften im BLW 1x, BLM 1x und BLM 2- finanziert werden. Grundlage für die Nominierung ist zudem, dass der Einsatz als Ersatzruderer geklärt ist und akzeptiert wird, dass bei notwendigem Einsatz in einer olympischen Bootsklasse die jeweilige Kleinbootsklasse abgemeldet werden muss.

Nominierungsvoraussetzung der nichtolympischen Bootsklassen ist die Vorlage einer Konzeption für die Unmittelbare Wettkampfvorbereitung vom 01.07.2014 bis zur Abreise zur WM, in der grundsätzlich die Finanzierung und Organisation der gesamten Vorbereitungsphase sichergestellt sein muss und welcher der Cheftrainer zugestimmt hat.

3.2.4     Pflichtwettkämpfe

•    Langstrecke Leipzig einschl. 2-km-Ergometerwettkampftest (05. bis 06.04.2014)
•    Deutsche Kleinboot - Meisterschaften Köln (26. bis 27.04.2014)
•    Internationale Wedau Regatta Duisburg (17. bis 18.05.2014)
•    2. Kleinbootüberprüfung Köln (23.05.2014)
•    Internationale Ratzeburger Ruderregatta (14. bis 15.06.2014)
•    Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U23 in Brandenburg (26. bis 29.06.2014)
•    alle zentralen DRV-Tests (wie z.B. Stufentest, Rampentest, 2 km- und 6km-Test, Messboot)

Studenten die im Ausland studieren können bezüglich der Pflichtwettkämpfe Sondervereinbarungen mit dem Cheftrainer treffen. Für U23-Kader besteht nur die Möglichkeit, über einen Start bei der Internationalen Regatta Ratzeburg, sowie bei den Deutschen Jahrgangsmeisterschaften sich direkt im Kleinboot oder Mittelboot zu qualifizieren. Für die Großboote gelten  die entsprechenden Mannschaftsbildungsregelungen.

3.2.5     Leichtgewichte

Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.04.2011 geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 26 "Leichtgewichte". Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (28.07.2014) verbindlich.

3.2.6     Finanzierung

3.2.6.1     Olympische Bootsklassen:

Die Finanzierung erfolgt über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die olympischen Bootsklassen und ist leistungsbezogen.

3.2.6.2     Nichtolympische Bootsklassen:

BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x / BLW 4x werden durch das BMI nicht gefördert. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten werden nach dem bisherigen Kenntnisstand voraussichtlich ca. € 2.000 pro Ruderer/in betragen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Minderausgaben werden den Vereinen zurückgezahlt. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch ein gewähltes/ bestimmtes Mannschaftsmitglied (Aktivensprecher/in) sowie einen Vertreter des Länderrates. Die An- und Abreise zum/vom DRV-Hotel in Varese (ITA) erfolgt für alle Teilnehmer/innen in den nichtolympischen Bootsklassen individuell und auf eigene Kosten in Absprache mit dem Sportdirektor.

3.2.6.3     Kosten für Trainer der nichtolympischen Bootsklassen

Die Kosten von maximal € 2.500 für Trainer in den Bootsklassen BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x / BLW 4x sind von den jeweiligen Vereinen der nominierten Mannschaften zu übernehmen. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag).

3.2.6.4     unmittelbare Wettkampfvorbereitung

Aufgrund der zurzeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.

3.2.6.5     Ausrüstung / Trikot

In Abstimmung mit der Aktivenvertretung wird für die Nationalmannschaftsausrüstung der U23-Mannschaft ein Nutzungsentgelt erhoben. Der Betrag hierfür wird zu einem späteren Zeitpunkt, aber nicht später als am 01.04.2014, veröffentlicht.

3.2.7     abschließende Regelungen

Im begründeten Einzelfall (Ausfall/Krankheit des bis zum Nominierungswettkampf schnellsten Bootes bzw. Nichtteilnahme an den Pflichtwettkämpfen) kann die Nominierungskommission auf Antrag des für die U23-WM verantwortlichen Trainers und des Cheftrainers ein weiteres Ausscheidungsrennen am Ende der ersten UWV-Woche ansetzen. Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft entweder zurückgezogen, oder dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.

3.3     Juniorenweltmeisterschaften in Hamburg (GER) vom 06. bis 10.08.2014

Als Termin für die Anreise ist der 03.08.2014, für die Abreise der 11.08.2014 festgelegt.

3.3.1     Bootsklassen

JM 8+ / JM 4+ / JM 4- / JM 2- / JM 4x- / JM 2x / JM 1x
JW 8+ / JW 4- / JW 2- / JW 4x- / JW 2x / JW 1x (internationale Bezeichnung)
3.3.2     Nominierungswettkämpfe

•    Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U19 in Brandenburg (26. bis 29.06.2014)

Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.

3.3.3     Nominierungskriterium

Saisonleistung mit internationalem Niveau und berechtigte Chance, das A-Finale der Junioren-weltmeisterschaften zu erreichen. Nominiert werden grundsätzlich die Sieger der Rennen der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U19 (Einzelruderer/innen), mit Ausnahme der Achter und der Doppelvierer, sofern sie internationales Niveau haben. Die Sieger der Rennen des JM 4+ und JW 4- sowie des JM 2x und JW 2x werden als Einzelpersonen für die Nationalmannschaft der Junioren/innen nominiert. Die Entscheidung über ihren Bootsklasseneinsatz erfolgt im Ergebnis der Mannschaftsbildung (Beschluss von Vorstand / Länderrat 2003).

3.3.4     Pflichtwettkämpfe

•    Frühtest Junioren Klein- und Mittelboot Köln (26. bis 27.04.2014)
•    1. Internationale DRV-Junioren-Regatta in München (10. bis 11.05.2014)
•    2. Internationale DRV-Junioren-Regatta + 2. KBÜ in Hamburg (06.06. bis 08.06.2014)
•    Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U19 in Brandenburg (26. bis 29.06.2014)
•    2-km-Ergometertest (Februar/März 2014)
•    Langstrecken entsprechend der Vorgaben des Bundestrainers

Darüber hinaus gelten die Festlegungen des BT U19 Teams und des Landestrainerteams über die Grundvoraussetzungen einer Nominierung. (Anschluss an eine Regionalgruppe; Nachweis der Großbootfähigkeit im Training + Wettkampf). Schüler, die im Ausland lernen, können bezüglich der Pflichtwettkämpfe Sondervereinbarungen mit dem Cheftrainer, bzw. BT U19 treffen. Für U 19-Kader besteht nur die Möglichkeit, sich über die 2. Kleinbootüberprüfung in Hamburg (06.06. bis 08.06.2014) direkt für die Mannschaftsbildung zu qualifizieren (1x / 2- ). Dabei verpflichtend ist eine regelmäßige Protokollierung und eine Absolvierung aller geforderten Leistungstest (2.000m-WKT; Werte für die Testbatterie).

3.3.5     Finanzierung

3.3.5.1     Zielwettkampf

Der DRV übernimmt grundsätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der An- und Abreise.

3.3.5.2     unmittelbare Wettkampfvorbereitung:

Aufgrund der zurzeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.

3.3.5.3     Ausrüstung / Trikot:

In Abstimmung mit der Aktivenvertretung wird für die Nationalmannschaftsausrüstung der Junioren/Juniorinnen ein Nutzungsentgelt erhoben. Der Betrag hierfür wird zu einem späteren Zeitpunkt, aber nicht später als am 01.04.2014, veröffentlicht.

3.3.6     Abschließende Regelungen

Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft entweder zurückgezogen werden, oder dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Bei erkennbar unmotiviertem Verhalten bei den Leistungsüberprüfungen können in Abstimmung mit dem Cheftrainer und der Bundestrainerin U19/U23 vorher festgelegte Ersatzruderer/innen nach-nominiert werden, und der/die bereits Nominierte scheidet aus.

3.4     Europameisterschaften in Belgrad (SRB) vom 30.05. - 01.06.2014

Als Termin für die Anreise ist der 28.05.2014, für die Abreise der 02.06.2014 festgelegt.

3.4.1     vorgesehene Bootsklassen

M8+ / M 4- / LM 4- / M 2- / M 4x / M 2x / LM 2x / M 1x / LM 1x / LM 2-
W8+ / W 2- / W 4x / W 2x / LW 2 x / W 1x / LW 1x
(internationale Bezeichnung)

3.4.2     Nominierungswettkämpfe

•    Langstrecke Leipzig einschl. 2-km-Ergometerwettkampftest (05. bis 06.04.2014)
•    Deutsche Kleinboot - Meisterschaften Köln (26. bis 27.04.2014)
•    Internationale Wedau Regatta Duisburg (17. bis 18.05.2014)

3.4.3     Nominierungskriterien

Olympische Bootsklassen

•    Saisonleistung und berechtigte Chance,

  • eine Medaille in den Groß- und Mittelbooten (Achter, Vierer, Doppelvierer, Doppel-zweier) oder
  • das A-Finale in den Kleinbooten (Zweier, Einer) zu erreichen


Olympische Ersatzbootsklassen / Ersatzkader:

Sie unterliegen nicht dem Nominierungsverfahren und werden vom Cheftrainer mit Ersatz-Ruderinnen und -Ruderern besetzt. Weitere Ersatzkader können je nach begründeter Notwendigkeit durch den Cheftrainer berufen werden.
Als Ersatzbootsklassen, für olympische Bootsklassen, können folgende Bootsklassen finanziert werden: LM 1x, LM 2-, LW 1x. Eine Finanzierung bedeutet, dass im Falle eines notwendigen Einsatzes in einer olympischen Bootsklasse die betroffene Ersatzbootsklasse abgemeldet wird.

3.4.4     Leichtgewichte

Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab 01.04.2011 geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 26 "Leichtgewichte". Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (01.06.2014) verbindlich.

3.4.5     Finanzierung der vom DRV nominierten Bootsklassen

3.4.5.1     Olympische Bootsklassen/olympische Ersatzbootsklassen:

Die Finanzierung erfolgt über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Grundförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die olympischen Bootsklassen und die olympischen Ersatzbootsklassen.

3.4.6     abschließende Regelung

Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit ein oder mehrerer Ruderer/innen gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft entweder zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.

Schweinfurt/Hannover, den 24.02.2014


Siegfried Kaidel
Vorsitzender

Mario Woldt
Sportdirektor

Marcus Schwarzrock
Cheftrainer