# 4783  | 

Nominierungsrichtlinien für die internationalen Zielwettkämpfe - AB Nr. 4783

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4783

Nominierungsrichtlinien für die internationalen Zielwettkämpfe 2015

1.     Vorbemerkung

Der Deutsche Ruderverband (DRV) nominiert Mannschaften zu Weltmeisterschaften und Europa-meisterschaften. Zur Finanzierung stehen ihm dazu Mittel des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und eigene Mittel zur Verfügung. Mit der Nominierung erkennen die Teilnehmer das Reglement der FISA und das Regelwerk des DRV an. Ein Anspruch auf Nominierung und Finanzierung besteht nicht.

2.     Nominierungskommission

  • Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes
  • Sportdirektor
  • Cheftrainer
  • Vorsitzender Fachressort Leistungssport


2.1    zusätzlich zu den

  • Weltmeisterschaften Aiguebelette (FRA)
  • U23-Weltmeisterschaften in Plovdiv (BUL)
  • Europameisterschaften in Poznan (POL)
  • Aktivensprecher des Deutschen Ruderverbandes


2.2     zusätzlich für die Weltmeisterschaften Aiguebelette - Handicap (FRA)

  • sportfachlicher Betreuer (Disziplintrainer) Handicap Rudern


2.3     zusätzlich zu den Junioren-Weltmeisterschaften in Rio de Janeiro (BRA)

  • Vorsitzender der Deutschen Ruderjugend
  • Bundestrainerin U23/U19


2.4     zusätzlich zu den U23-Weltmeisterschaften in Plovdiv (BUL)

  • Bundestrainerin U23/U19
  • Aktivensprecher des Deutschen Ruderverbandes



3.     Zielwettkämpfe

3.1     Weltmeisterschaften - Aiguebelette vom 29.08. - 06.09.2015

Die An- und Abreise der nominierten Athleten/innen in den olympischen Bootsklassen wird vom DRV organisiert. Die Anreise erfolgt am 26.08.2015 von den Heimatorten. Die Rückreise erfolgt am 07.09.2015 geschlossen zurück nach Deutschland. Die An- und Abreise der Athleten/innen in den nichtolympischen Bootsklassen kann gesondert erfolgen und wird mit dem Sportdirektor abgestimmt.

3.1.1     Bootsklassen

Olympische Bootsklassen einschließlich Ersatz:
M 8+ / M 4- / LM 4- / M 2- / M 4x / M 2x / LM 2x / M 1x
W 8+ / W 2- / W 4x / W 2x / LW 2x / W 1x

Olympische Ersatzbootsklassen:
M 2+ / LM 2- / LM 1x / LW 1x

Nichtolympische Bootsklassen:
LM 4x / LM 8+ / LW 4x / W4-

Paralympische Bootsklassen:
LTAMix 4+ / TAMix 2x / ASM 1x / ASW 1x
LTA- ID Mix 4+ (nicht Paralympisch, daher zu finanzieren wie nichtolympische Bootsklassen bzw. nach gesonderter Vereinbarung aus 12 / 2010)

3.1.2     Nominierungswettkämpfe

Olympische Bootsklassen:
M8+, M4-, LM4-, M2-, M4x, M2x, LM2x, M1x, W8+, W2-, W4x, W2x, W1x, LW2x

  • Deutsche Kleinboot - Meisterschaften Brandenburg (17. -19.04.2015)
  • WC II Varese (19. - 21.06.2015)
  • WC III Luzern (10. - 12.07.2015)
  • zentrale DRV-Leistungsüberprüfungen


Bei Krankheitsausfällen entscheidet die Nominierungskommission über den weiteren Qualifikationsweg der betroffenen Athletinnen und Athleten.
Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.

3.1.3     Nominierungswettkämpfe Weltmeisterschaft NOB

  • Deutsche Kleinboot - Meisterschaften Brandenburg (17. -19.04.2015)
  • Rowing World Cup Luzern/SUI (10. -  12.07.2015)
  • zentrale DRV-Leistungsüberprüfungen


Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungs-kommission vorbehalten. Bei Krankheitsausfällen entscheidet die Nominierungskommission über den weiteren Qualifikationsweg der betroffenen Athletinnen und Athleten.

Nichtolympische Bootsklassen (WM) LM 1x / LM 4x / LM 2- / LM 8+ / M 2+ / LW 4x / LW 1x / W 4- werden durch das BMI nicht gefördert. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten werden nach dem bisherigen Kenntnisstand voraussichtlich ca. € 2.500 pro Ruderer/in betragen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Minderausgaben werden den Vereinen zurückgezahlt. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch ein gewähltes / bestimmtes Mannschaftsmitglied (Aktivensprecher/in) sowie einen Vertreter des Länderrates. Die An- und Abreise zum / vom DRV-Hotel in Aiguebelette erfolgt für alle Teilnehmer/innen in den nicht-olympischen Bootsklassen individuell und auf eigene Kosten in Absprache mit dem Sportdirektor.

Nominierungsvoraussetzung der nichtolympischen Bootsklassen ist die Vorlage einer Konzeption für die Unmittelbare Wettkampfvorbereitung vom 13.07.2015 bis zur Abreise zur WM, in der grundsätzlich die Finanzierung und Organisation der gesamten Vorbereitungsphase sichergestellt sein muss und der der Cheftrainer zugestimmt hat.

3.1.4     Nominierungswettkämpfe Paralympische Bootsklassen:

  • Rowing World Cup Varese (19. - 21.06.2015)
  • stabile Saisonleistungen / WK- Leistung für die Paralympischen und Nicht-Paralympischen Bootsklassen


3.1.5     Nominierungskriterien

Olympische Bootsklassen

  • Saisonleistung und berechtigte Chance
  • eine Medaille in den Groß- und Mittelbooten (Achter, Vierer, Doppelvierer, Doppel-zweier) oder
  • das A-Finale in den Kleinbooten (Zweier, Einer) zu erreichen.


Olympische Ersatzbootsklassen / Ersatzkader:

Sie unterliegen nicht dem Nominierungsverfahren und werden vom Cheftrainer mit Ersatz-Ruderinnen und -Ruderern besetzt. Weitere Ersatzkader können je nach begründeter Notwendigkeit durch den Cheftrainer berufen werden.
Als Ersatzbootsklassen, für olympische Bootsklassen, können folgende Bootsklassen teilfinanziert (W4-) oder finanziert werden: M 2+, LM 1x, LM 2-, LW 1x. Eine Finanzierung bedeutet, dass im Falle eines notwendigen Einsatzes in einer olympischen Bootsklasse die betroffene Ersatzbootsklasse abgemeldet wird. Die UWV wird durch den DRV finanziert.

Nichtolympische Bootsklassen

  • erkennbare Siegleistung bei der WM


Paralympische Bootsklassen

  • mindestens 1 mal Platz 1 - 6 beim World Cup Varese oder bei der Internationalen Adaptive- Regatta in Gavirate/ ITA
  • Klassifizierung
  • Berechtigte Medaillenchance für den LTA- Mix 4+ / Erreichen einer Finalplatzierung im TAMix2x / ASM 1x / ASW 1x


3.1.6     Pflichtwettkämpfe + Pflichtmaßnahmen

  • Langstrecke Leipzig einschl. 2-km-Ergometerwettkampftest (28. - 29.03.2015)
  • Deutsche Kleinboot -Meisterschaften Brandenburg (17. - 19.04.2015)
  • WC Bled  (08. - 10.05.2015) oder Internationale Hügel Regatta Essen (16. - 17.05.2015)
  • alle zentralen DRV-Tests (wie Stufentest, Rampentest, 2 km Test oder Messboot)
  • Teilnahme an zentralen Trainingsmaßnahmen  (TWE + TL ) auf Einladung


zusätzlich für eingeladene Kader:

  • EM Poznan, POL        (29. - 31.05.2015)
  • WC II Varese, ITA      (19. - 21.06.2015)
  • WC III Luzern, SUI    (10. - 12.07.2015)


3.1.7     Leichtgewichte

Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab Februar 2013 geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 31 "Leichtgewichte". Diese max. Einzelgewichte sind bis zum Ende der Weltmeisterschaft (06.09.2015) verbindlich.

3.1.8     Finanzierung der vom DRV nominierten Bootsklassen

3.1.8.1     Olympische Bootsklassen/olympische Ersatzbootsklassen:

Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich aus-schließlich auf die olympischen Bootsklassen und die olympischen Ersatzbootsklassen.

3.2    U23-Weltmeisterschaften in Plovdiv (BUL) vom 22. bis 26.07.2015

Als Termin für die Anreise nach Plovdiv ist der 19.07.2015, für die Abreise  der 27.07.2015 festgelegt.

3.2.1 Olympische Bootsklassen:
BM 8+ / BM 4- / BLM 4- / BM 2- / BM 4x / BM 2x / BLM 2x / BM 1x
BW 8+ / BW 2- / BW 4x / BW 2x / BLW 2 x / BW 1x
(internationale Bezeichnung)

Nichtolympische Bootsklassen
BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x / BLW 4x

3.2.2 Nominierungswettkampf

  • Internationale Ratzeburger Ruderregatta (06. - 07. Juni 2015)


Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungs-kommission vorbehalten.

3.2.3 Nominierungskriterien

  • Saisonleistung und berechtigte Chance,
  • eine Medaille in den Groß- und Mittelbooten (Achter, Vierer, Doppelvierer, Doppelzweier) oder
  • das A-Finale in den Kleinbooten (Zweier, Einer) zu erreichen

Nominiert werden grundsätzlich die nationalen Sieger aller oben genannten olympischen und nichtolympischen Bootsklassen der gekennzeichneten Rennen der Ratzeburger Ruderregatta.

Mannschaftsbildung  BM 8+ / BW 8+ / BM 4x / BW 4x (olympisch) und BLM 4x / BLW 4x (nichtolympisch):

Um im Vorfeld für die Mannschaftsbildung im Großboot berücksichtigt zu werden, müssen folgende Ergomindestwerte beim zentralen 2000m C2-Wettkampftest in Leipzig (28.03.2015) erreicht werden:  (2015 )
BM8+:         Zielwerte:  < 6:00     Mindestwert: 6:10
BM4x:         Zielwerte:  < 6:00     Mindestwert: 6:10
BW8+:        Zielwerte:  < 7:00     Mindestwert: 7:10
BW4x:        Zielwerte:  < 7:00     Mindestwert: 7:10
BLM4x:       Zielwerte:  < 6:18     Mindestwert: 6:30
BLW4x:      Zielwerte:  < 7:18     Mindestwert: 7:30
BLMR4-:     Zielwerte:  < 6:18     Mindestwert: 6:30

Die jeweils siegreiche Mannschaft der Internationalen Regatta in Ratzeburg kann durch Ruderer/innen, die sich aufgrund ihrer Saisonleistungen oder ihrer individuellen Leistungsfähigkeiten  auszeichnen, ergänzt werden. Die Benennung erfolgt in Absprache des Cheftrainers mit der Bundestrainerin Nachwuchs.

Die Ersatzleute werden auf den Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U23 in den entsprechenden Kleinbootrennen ermittelt. Die Ergometer-Mindestwerte müssen erfüllt sein.
Die Ersatzleute für BW-Riemen und BM-Riemen können für die Verstärkung des BM4+ bzw. BW4-  mit eingebunden werden.

Als Ersatzleute für die olympischen Leichtgewichtsklassen können die nationalen Sieger der Ratzeburger Ruderregatta im BLW 1x, BLM 1x und BLM 2- finanziert werden.  Grundlage für die Nominierung ist zudem, dass der Einsatz als Ersatzruderer geklärt ist und akzeptiert wird, dass bei notwendigem Einsatz in einer olympischen Bootsklasse die jeweilige Kleinbootsklasse abgemeldet werden muss.

Nominierungsvoraussetzung der nichtolympischen Bootsklassen ist die Vorlage einer Konzeption für die Unmittelbare Wettkampfvorbereitung vom 29.06.2015 bis zur Abreise zur WM, in der grundsätzlich die Finanzierung und Organisation der gesamten Vorbereitungsphase sichergestellt sein muss und welcher der Cheftrainer/ BT-NW zugestimmt hat.

3.2.4 Pflichtwettkämpfe und Pflichtmaßnahmen

  • Langstrecke Leipzig einschl. 2-km-Ergometerwettkampftest (28. - 29.03.2015)
  • Deutsche Kleinboot - Meisterschaften Brandenburg (17. - 19.04.2015)
  • 2. Kleinbootüberprüfung Essen (14.05.2015)
  • Internationale Hügelregatta Essen (16. - 17.05.2015)
  • Internationale Ratzeburger Ruderregatta (05. - 07.06.2015)
  • Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U23 in Köln (25. - 27.06.2015)
  • alle zentralen DRV-Tests (wie z.B. Stufentest, 2 km-Test, Messboot)
  • Teilnahme an zentralen Trainingsmaßnahmen  (TWE + TL ) auf Einladung


Studenten die im Ausland studieren, können bezüglich der Pflichtwettkämpfe Sondervereinba-rungen mit dem Cheftrainer/ BT Nachwuchs treffen. Für U23-Kader besteht nur die Möglichkeit, über einen Start bei der Internationalen Regatta Ratzeburg sich direkt im Kleinboot oder Mittelboot zu qualifizieren, bzw. als nominierte Ersatzleute (Ergebnisse DJM) für den BW4- oder BM4+ anzubieten.

3.2.5 Leichtgewichte

Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab Februar 2013 geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 31 "Leichtgewichte". Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (26.07.2015) verbindlich.

3.2.6 Finanzierung

3.2.6.1 Olympische Bootsklassen

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Finanzierung der olympischen Bootsklassen. Es können aber auch noch Eigenanteile zur Finanzierung der UWV erhoben werden.
Die Finanzierung erfolgt über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die olympischen Bootsklassen und ist leistungsbezogen.

3.2.6.2 Nichtolympische Bootsklassen

BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x / BLW 4x werden durch das BMI nicht gefördert. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten werden nach dem bisherigen Kenntnisstand voraussichtlich 1.800€ pro Ruderer/in betragen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Minderausgaben werden den Vereinen zurückgezahlt. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch ein gewähltes/ bestimmtes Mannschaftsmitglied (Aktivensprecher/in) sowie einen Vertreter des Länderrates.

Die An- und Abreise zum/vom DRV-Hotel erfolgt für alle Teilnehmer/innen in den nichtolympischen Bootsklassen individuell und auf eigene Kosten in Absprache mit dem Sportdirektor.

3.2.6.3 Kosten für Trainer der nichtolympischen Bootsklassen

Die Kosten von maximal 1.100€ für Trainer in den Bootsklassen BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x / BLW 4x sind von den jeweiligen Vereinen der nominierten Mannschaften zu übernehmen. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag).

3.2.6.4 Unmittelbare Wettkampfvorbereitung

Aufgrund der zurzeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.

3.2.6.5 Ausrüstung / Trikot

In Abstimmung mit der Aktivenvertretung wird für die Nationalmannschaftsausrüstung der U23-Mannschaft ein Nutzungsentgelt erhoben. Der Betrag hierfür wird zu einem späteren Zeitpunkt, aber nicht später als am 01.04.2015, veröffentlicht.

3.2.7 Abschließende Regelungen

Im begründeten Einzelfall (Ausfall/Krankheit) des bis zum Nominierungswettkampf schnellsten Bootes bzw. Nichtteilnahme an den Pflichtwettkämpfen kann die Nominierungskommission auf Antrag des für die U23-WM verantwortlichen Trainers, des Cheftrainers und des BT-Nachwuchs ein weiteres Ausscheidungsrennen zu Beginn der UWV ansetzen.

Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft entweder zurückgezogen, oder dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.

3.3    Juniorenweltmeisterschaften in Rio de Janiero (BRA) vom 05. - 09.08.2015

Als Termin für die Anreise ist der 01.08.2015, für die Abreise der 10.08.2015 festgelegt.

3.3.1    Bootsklassen
JM 8+ / JM 4+ / JM 4- / JM 2- / JM 4x- / JM 2x / JM 1x
JW 8+ / JW 4- / JW 2- / JW 4x- / JW 2x / JW 1x (internationale Bezeichnung)

3.3.2     Nominierungswettkämpfe

  • Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U19 in Köln (25. - 28.06.2015)

Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.

3.3.3     Nominierungskriterium

Saisonleistung mit internationalem Niveau und berechtigte Chance, das A-Finale der Junioren-weltmeisterschaften zu erreichen. Nominiert werden grundsätzlich die Sieger der Rennen der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U19 (Einzelruderer/innen), mit Ausnahme der Achter und der Doppelvierer, sofern sie internationales Niveau haben. Die Sieger der Rennen des JM 4+ und JW 4- sowie des JM 2x und JW 2x werden als Einzelpersonen für die Nationalmannschaft der Junioren/innen nominiert. Die Entscheidung über ihren Bootsklasseneinsatz erfolgt im Ergebnis der Mannschaftsbildung (Beschluss von Vorstand / Länderrat 2003).

3.3.4     Pflichtwettkämpfe

  • Frühtest Junioren Klein- und Mittelboot Köln (17. - 15.04.2014)
  • 1. Internationale DRV-Junioren-Regatta in München (08. - 10.05.2015)
  • 2. Internationale DRV-Junioren-Regatta + 2. KBÜ in Hamburg (05.06. - 07.06.2015)
  • Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U19 in Brandenburg (25. - 28.06.2015)
  • 2-km-Ergometertest (Februar/März 2015)
  • Langstrecken entsprechend der Vorgaben des Bundestrainers


Darüber hinaus gelten die Festlegungen des BT U19 Teams und des Landestrainerteams über die Grundvoraussetzungen einer Nominierung (Anschluss an eine Regionalgruppe; Nachweis der Großbootfähigkeit im Training + Wettkampf). Schüler, die im Ausland lernen, können bezüglich der Pflichtwettkämpfe Sondervereinbarungen mit dem Cheftrainer, bzw. BT U19 treffen. Für U 19-Kader besteht nur die Möglichkeit, sich über die 2. Kleinbootüberprüfung in Hamburg (05.06. - 07.06.2015) direkt für die Mannschaftsbildung zu qualifizieren (1x / 2- ). Dabei verpflichtend ist eine regelmäßige Protokollierung und eine Absolvierung aller geforderten Leistungstests (2.000m-WKT; Werte für die Testbatterie).

3.3.5     Finanzierung

3.3.5.1     Zielwettkampf

Der DRV übernimmt grundsätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der An- und Abreise.

3.3.5.2     unmittelbare Wettkampfvorbereitung:

Aufgrund der zurzeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.

3.3.5.3     Ausrüstung / Trikot:

In Abstimmung mit der Aktivenvertretung wird für die Nationalmannschaftsausrüstung der Junioren/Juniorinnen ein Nutzungsentgelt erhoben. Der Betrag hierfür wird zu einem späteren Zeitpunkt, aber nicht später als am 01.04.2015, veröffentlicht.

3.3.6     Abschließende Regelungen

Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft entweder zurückgezogen werden, oder dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Bei erkennbar unmotiviertem Verhalten bei den Leistungsüberprüfungen können in Abstimmung mit dem Cheftrainer und der Bundestrainerin U19/U23 vorher festgelegte Ersatzruderer/innen nach-nominiert werden, und der/die bereits Nominierte scheidet aus.

3.4     Europameisterschaften in Poznan (POL) vom 29.05. - 31.05.2015

Als Termin für die Anreise ist der 27./28.05.2015, für die Abreise der 31.05.2015 festgelegt.

3.4.1     vorgesehene Bootsklassen

M8+ / M 4- / LM 4- / M 2- / M 4x / M 2x / LM 2x / M 1x / LM 1x / LM 2-
W8+ / W 2- / W 4x / W 2x / LW 2 x / W 1x / LW 1x
(internationale Bezeichnung)

3.4.2     Nominierungswettkämpfe

  • Langstrecke Leipzig einschl. 2-km-Ergometerwettkampftest (28. - 29.03.2015)
  • Deutsche Kleinboot -Meisterschaften Brandenburg (17. - 19.04.2015)
  • WC Bled  (08. - 10.05.2015) oder Internationale Hügel Regatta Essen (16. - 17.05.2015)

3.4.3     Nominierungskriterien

Olympische Bootsklassen

  • Saisonleistung und berechtigte Chance
  • eine Medaille in den Groß- und Mittelbooten (Achter, Vierer, Doppelvierer, Doppel-zweier) oder
  • das A-Finale in den Kleinbooten (Zweier, Einer) zu erreichen


Olympische Ersatzbootsklassen / Ersatzkader:

Sie unterliegen nicht dem Nominierungsverfahren und werden vom Cheftrainer mit Ersatz-Ruderinnen und -Ruderern besetzt. Weitere Ersatzkader können je nach begründeter Notwendigkeit durch den Cheftrainer berufen werden.
Als Ersatzbootsklassen, für olympische Bootsklassen, können folgende Bootsklassen finanziert werden: LM 1x, LM 2-, LW 1x. Eine Finanzierung bedeutet, dass im Falle eines notwendigen Einsatzes in einer olympischen Bootsklasse die betroffene Ersatzbootsklasse abgemeldet wird.

3.4.4 Pflichtwettkämpfe + Pflichtmaßnahmen

  • Langstrecke Leipzig einschl. 2-km-Ergometerwettkampftest (28. - 29.03.2015)
  • Deutsche Kleinboot -Meisterschaften Brandenburg (17. - 19.04.2015)
  • WC Bled  (08. Bis 10.05.2015) oder Internationale Hügel Regatta Essen (16. - 17.05.2015)
  • Teilnahme an zentralen Trainingsmaßnahmen  (TWE + TL ) auf Einladung

3.4.5     Leichtgewichte

Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab Februar 2013 geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 31 "Leichtgewichte". Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (31.05.2015) verbindlich.

3.4.6     Finanzierung der vom DRV nominierten Bootsklassen

3.4.5.1     Olympische Bootsklassen/olympische Ersatzbootsklassen:

Die Finanzierung erfolgt über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Grundförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die olympischen Bootsklassen und die olympischen Ersatzbootsklassen.

3.4.7     abschließende Regelung

Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit ein oder mehrerer Ruderer/innen gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft entweder zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.

Hannover, den 02.02.2015

Siegfried Kaidel
Vorsitzender

Uwe Graf
Fachressortvorsitzender Leistungssport

Mario Woldt
Sportdirektor

Marcus Schwarzrock
Cheftrainer