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Nominierungsrichtlinien für die internationalen Zielwettkämpfe 2016 - AB Nr. 4815

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4815

Nominierungsrichtlinien für die internationalen Zielwettkämpfe 2016

1.      Vorbemerkung

Der Deutsche Ruderverband schlägt dem DOSB für die Olympischen Spiele zu nominierende Mannschaften vor. Der Deutsche Ruderverband (DRV) nominiert Mannschaften zu Weltmeisterschaften und Europameisterschaften. Zur Finanzierung stehen ihm dazu Mittel des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und eigene Mittel zur Verfügung. Mit der Nominierung erkennen die Teilnehmer das Reglement der FISA und das Regelwerk des DRV an. Ein Anspruch auf Nominierung und Finanzierung besteht nicht.

2.      Nominierungskommission

  • Vorsitzender des Deutschen Ruderverbandes
  • Sportdirektor
  • Cheftrainer
  • Vorsitzender Fachressort Leistungssport

2.1    zusätzlich zu den

  • Olympischen Spielen Rio de Janeiro (BRA)
  • Nicht-Olympischen WM Rotterdam (NED)
  • U23-Weltmeisterschaften Rotterdam (NED)
  • Europameisterschaften Brandenburg (GER)
  • Aktivensprecher des Deutschen Ruderverbandes

2.2   zusätzlich für die Paralympischen Spiele

  • sportfachlicher Betreuer (Disziplintrainer) Handicap Rudern

2.3  zusätzlich zu den Junioren-Weltmeisterschaften Rotterdam (NED)

  • Vorsitzender der Deutschen Ruderjugend
  • Bundestrainerin U23/U19

2.4  zusätzlich zu den U23-Weltmeisterschaften Rotterdam (NED)

  • Bundestrainerin U23/U19
  • Aktivensprecher des Deutschen Ruderverbandes

3.      Zielwettkämpfe

3.1    Europameisterschaften in Brandenburg (GER) vom 06. – 08.05.2016

3.1.1     Bootsklassen

M 8+ / M 4- / LM 4- / M2- / M4x / M2x / LM2x / M1x / LM1x / LM2-

W 8+ / W2- / W4x / W2x / W1x/ LW2x / LW1x

(internationale Bezeichnung)

3.1.2     Nominierungswettkämpfe

  •  Langstrecke Leipzig einschl. 2km-Ergometerwettkampftest (03.-04.04.2016)

          (Ausnahme Olympiakader: Männer-Riemen, LM Riemen, Frauen-Riemen)

  • Deutsche Kleinbootmeisterschaft Köln (15.-17.04.2016)
  • WC I Varese (15.-17.04.2016)

3.1.3     Nominierungskriterium

Olympische Bootsklassen

1.       Saisonleistung und berechtige Chance,

  • eine Medaille in den Groß-und Mittelbooten (Achter, Vierer, Doppelvierer, Doppelzweier) oder
  • das A-Finale in den Kleinbooten (Zweier, Einer) zu erreichen

Olympische Ersatzbootsklassen / Ersatzkader

Sie unterliegen nicht dem Nominierungsverfahren und werden vom Cheftrainer mit Ersatz-Ruderinnen und -Ruderern besetzt. Weitere Ersatzkader können je nach begründeter Notwendigkeit durch den Cheftrainer berufen werden.

Als Ersatzbootsklassen, für olympische Bootsklassen, können folgende Bootsklassen finanziert werden: LM 1x, LM 2-, LW 1x. Eine Finanzierung bedeutet, dass im Falle eines notwendigen Einsatzes in einer olympischen Bootsklasse die betroffene Ersatzbootsklasse abgemeldet wird.

3.1.4     Pflichtwettkämpfe + Pflichtmaßnahmen

  • Langstrecke Leipzig einschl. 2-km-Ergometerwettkampftest (03.-04.04.2016)

          (Ausnahme Olympiakader: Männer-Riemen, LM Riemen, Frauen-Riemen)

  • Deutsche Kleinboot -Meisterschaften Köln (15.-17.04.2016)

          (Ausnahme Olympiakader: Frauen Riemen, LM Riemen)

  • Teilnahme an zentralen Trainingsmaßnahmen  (TWE + TL ) auf Einladung

3.1.5     Leichtgewichte

Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab Februar 2013 geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 31 "Leichtgewichte". Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes (31.05.2015) verbindlich.

3.1.6     Finanzierung

3.1.6.1 Olympische Bootsklassen/olympische Ersatzbootsklassen

Die Finanzierung erfolgt über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV als Grundförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die olympischen Bootsklassen und die olympischen Ersatzbootsklassen.

3.1.6.2 Abschließende Regelung

Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit ein oder mehrerer Ruderer/innen gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft entweder zurückgezogen und dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission

3.2      Olympischen Spiele – Rio de Janeiro (BRA) vom 06.-13.08.2016

Die An- und Abreise der vom DOSB nominierten Athleten/innen in den olympischen Bootsklassen wird vom DRV in Kooperation mit dem DOSB organisiert. Die Anreise erfolgt am 28.07.2016 via Frankfurt. Die Rückreise erfolgt gesondert und muss mit dem DRV und DOSB abgestimmt sein.

3.2.1    Bootsklassen

Olympische Bootsklassen

bislang qualifiziert: M 8+ / M 4- / M4x / M2x / LM2x / W4x / W2x / LW2x / W2-

Nachqualifikation notwendig:   W 8+ / W1x / LM4- / M1x / M2-

3.2.2     Nominierungswettkämpfe

Nicht-qualifizierte Olympische Bootsklassen: W8+ / W1x / LM4- / M1x / M2-

  • durch den DRV angesetzte Maßnahmen
  • Olympische Qualifikationsregatta Luzern / SUI (22.-25.05.2016)

Bei der Nachqualifikation handelt es sich um eine direkte / namentliche Qualifikation der Athleten für die qualifizierte Bootsklasse.

3.2.3      Nominierungswettkämpfe

Olympische Bootsklassen:  M8+, M4-, M4x, M2x, LM2x, W8+, W2-, W4x, W2x, LW2x

  • WC II Luzern (27.-29.05.2016)
  • durch den DRV angesetzte Maßnahmen

3.2.4     Nominierungskriterien

Olympische Bootsklassen

  • Nominierungskriterien DOSB / DRV (siehe zusätzliche Veröffentlichung)

3.2.5     Leichtgewichte

Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab Februar 2013 geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regeln 31 „Leichtgewichte“. Diese max. Einzelgewichte sind bis zum Ende der Olympischen Spiele (14.08.2016) verbindlich.

3.2.6   Finanzierung der vom DRV vorgeschlagenen und durch den DOSB bestätigten Bootsklassen

Die Finanzierung erfolgt über den DOSB.

3.2.7    Ausrüstung / Trikot

Es gelten die Bestimmungen des IOC. Eigene Ausrüstungswerbung, ist mit Ausnahme eines   Herstellerlogos auf der Wettkampfkleidung (nur auf dem Wasser!) gänzlich untersagt. Außerhalb des Wettkampfes ist die zur Verfügung gestellte Einkleidung der Deutschen Olympiamannschaft zu tragen.

3.2.8      Material / Boote

Auf den Olympischen Spielen werden in allen Bootsklassen grundsätzlich nur Boote der Bootswerft Empacher eingesetzt. Diese Boote werden über die Olympiaflotte des DRV bereitgestellt.

3.3        Paralympischen Spiele – Rio de Janeiro (BRA) vom 09.-11.09.2016

Die An- und Abreise der vom DBS nominierten Athleten/innen in den olympischen Bootsklassen wird vom DRV in Kooperation mit dem DBS organisiert. Die Anreise erfolgt voraussichtlich am 31.08.2016 via Frankfurt. Die Rückreise erfolgt gesondert und muss mit dem DRV und DOSB abgestimmt sein.

3.3.1    Bootsklassen

Olympische Bootsklassen

Bislang qualifiziert:                   TAMix2 / LTAMix4+

Nachqualifikation notwendig:   ASM1x / ASW1x

3.4     Weltmeisterschaften NOB in Rotterdam (NED) vom 21. – 28.08.2016

               

3.4.1      Bootsklassen

LM1x / LM4x / LM2- / M2+ / LW4x/ LW1x / W4-

               

3.4.2      Nominierungswettkämpfe

  • Deutsche Kleinboot -Meisterschaften Köln (15.-17.04.2016)
  • WC III Poznan / Polen
  • Zentrale DRV-Leistungsüberprüfunge

Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.

3.4.3     Nominierungskriterien

  1. Saisonleistung und berechtigte Chance,
  • eine Medaille in den Großbooten (Doppelvierer)  und M2+ oder
  • das A-Finale in den Kleinbooten (Zweier, Einer) zu erreichen

Nominierungsvoraussetzung der nichtolympischen Bootsklassen ist die Vorlage einer Konzeption für die Unmittelbare Wettkampfvorbereitung vom 27.06.2016 bis zur Abreise zur WM, in der grundsätzlich die Finanzierung und Organisation der gesamten Vorbereitungsphase sichergestellt sein muss und welcher der Cheftrainer zugestimmt hat.

3.4.4      Nichtolympische Bootsklassen (WM)

LM1x / LM4x / LM2- / M2+ / LW4x/ LW1x / W4- werden durch das BMI nicht gefördert. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten werden nach dem bisherigen Kenntnisstand ca. 2.500 € pro Ruderer/in betragen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Minderausgaben werden den Vereinen zurückgezahlt.

Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch ein gewähltes/ bestimmtes Mannschaftsmitglied (Aktiven­sprecher/in) sowie einen Vertreter des Länderrates.

Die An- und Abreise zum/vom DRV-Hotel in Rotterdam  für alle Teilnehmer/innen in den nicht­olympischen Bootsklassen erfolgt individuell und auf eigene Kosten in Absprache mit dem Cheftrainer.

3.4.5      Kosten für Trainer der nichtolympischen Bootsklassen

Die Kosten von maximal 1.900 € für Trainer in den Bootsklassen sind von den jeweiligen Vereinen der nominierten Mannschaften zu übernehmen. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag).

3.4.6      Material / Boote

Auf den Weltmeisterschaften der NO-Bootsklassen werden in allen Bootsklassen nur Boote der Bootswerft Empacher eingesetzt. Diese Boote werden vom DRV bzw. der Bootswerft Empacher zur Verfügung gestellt.

3.5    U23-Weltmeisterschaften in Rotterdam (NED)  vom 21. – 28.08.2016

Als Termin für die Anreise nach Rotterdam ist der 17.08.2016, für die Abreise der 28.08.2016  festgelegt.

3.5.1      Olympische Bootsklassen

BM 8+ / BM 4- / BLM 4- / BM 2- / BM 4x / BM 2x / BLM 2x / BM 1x
BW 8+ / BW 2- / BW 4x / BW 2x / BLW 2 x / BW 1x
(internationale Bezeichnung)

Nichtolympische Bootsklassen
BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x / BLW 4x

3.5.2      Nominierungswettkampf

  •     Deutsche Jahrgangsmeisterschaft Essen (23.-25.06.2016)

Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.

3.5.3      Nominierungskriterien

  1.   Saisonleistung und berechtigte Chance,
  • eine Medaille in den Groß- und Mittelbooten (Achter, Vierer, Doppelvierer, Doppelzweier) oder
  • das A-Finale in den Kleinbooten (Zweier, Einer) zu erreichen.

Nominiert werden grundsätzlich die nationalen Sieger aller oben genannten olympischen und nichtolympischen Bootsklassen der gekennzeichneten Rennen der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften.

Mannschaftsbildung  BM 8+ / BW 8+ / BM 4x / BW 4x (olympisch) und BLM 4x / BLW 4x (nichtolympisch):

Um im Vorfeld für die Mannschaftsbildung im Großboot berücksichtigt zu werden, müssen    folgende Ergomindestwerte beim zentralen 2000m C2-Wettkampftest in Leipzig (03.04.2016) erreicht werden: 

BM8+:          Zielwerte:  < 6:00     Mindestwert: 6:10

BM4x:           Zielwerte:  < 6:00     Mindestwert: 6:10

BW8+:          Zielwerte:  < 7:00     Mindestwert: 7:10

BW4x:           Zielwerte:  < 7:00    Mindestwert: 7:10

BLM4x:          Zielwerte:  < 6:18     Mindestwert: 6:30

BLW4x:         Zielwerte:  < 7:18     Mindestwert: 7:30

BLMR4-:        Zielwerte:  < 6:18     Mindestwert: 6:30

Die jeweils siegreiche Mannschaft der Deutschen Jahrgangsmeisterschaft in Essen kann durch Ruderer/innen, die sich aufgrund ihrer Saisonleistungen oder ihrer individuellen Leistungsfähigkeiten  auszeichnen, ergänzt werden. Die Benennung erfolgt in Absprache des Cheftrainers mit der Bundestrainerin Nachwuchs.

Die Ersatzleute für BW-Riemen und BM-Riemen können für die Verstärkung des BM4+ bzw. BW4-  mit eingebunden werden.

Als Ersatzleute für die olympischen Leichtgewichtsklassen können die Sieger der Deutschen Jahrgangsmeisterschaft im BLW 1x, BLM 1x und BLM 2- finanziert werden.  Grundlage für die Nominierung ist zudem, dass der Einsatz als Ersatzruderer geklärt ist und akzeptiert wird, dass bei notwendigem Einsatz in einer olympischen Bootsklasse die jeweilige Kleinbootsklasse abgemeldet werden muss.

Nominierungsvoraussetzung der nichtolympischen Bootsklassen ist die Vorlage einer Konzeption für die Unmittelbare Wettkampfvorbereitung vom 27.06.2016 bis zur Abreise zur WM, in der grundsätzlich die Finanzierung und Organisation der gesamten Vorbereitungsphase sichergestellt sein muss und welcher der Cheftrainer/ BT-NW zugestimmt hat.


3.5.4      Pflichtwettkämpfe und Pflichtmaßnahmen

  • Langstrecke Leipzig einschl. 2-km-Ergometerwettkampftest (02.-03.04.2016)
  • Deutsche Kleinboot - Meisterschaften Köln (15.-17.04.2016)
  • 2. Kleinbootüberprüfung Hamburg (21.-22.05.2016)
  • Internationale Ratzeburger Ruderregatta (04.-05.06.2016)
  • Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U23 in Essen (23.-26.06.2016)
  • alle zentralen DRV-Tests (wie z.B. Stufentest, 2 km-Test, Messboot)
  • Teilnahme an zentralen Trainingsmaßnahmen  (TWE + TL ) auf Einladung

Studenten die im Ausland studieren, können bezüglich der Pflichtwettkämpfe Sondervereinba­rungen mit dem Cheftrainer/ BT Nachwuchs treffen. FürU 23-Kader besteht nur die Möglichkeit, über einen Start bei der Internationalen Regatta Ratzeburg und durch die Qualifikation auf den Deutschen Jahrgangsmeisterschaften sich direkt im Kleinboot oder Mittelboot zu qualifizieren

3.5.5      Leichtgewichte

Grundsätzliche Nominierungsvoraussetzung für Leichtgewichtsruderer/innen ist die ab Februar 2013 geltende Körpergewichtsregelung gemäß FISA-Regel 31 "Leichtgewichte“. Diese maximalen Einzelgewichte sind bis zum Ende des Zielwettkampfes verbindlich.

3.5.6.     Finanzierung

3.5.6.1  Olympische Bootsklassen

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Finanzierung der olympischen Bootsklassen. Es   können aber auch noch Eigenanteile zur Finanzierung der UWV erhoben werden.

Die Finanzierung erfolgt über die Jahresplanung und wird vom BMI dem DRV in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sie bezieht sich ausschließlich auf die olympischen Bootsklassen und ist leistungsbezogen.

3.5.6.2  Nichtolympische Bootsklassen

BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x / BLM 1x / BW 4- / BLW 1x / BLW 4x werden durch das BMI nicht gefördert. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag). Diese Kosten werden nach dem bisherigen Kenntnisstand voraussichtlich 2.500 € pro Ruderer/in betragen. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Minderausgaben werden den Vereinen            zurückgezahlt. Die Prüfung der Abrechnung erfolgt durch ein gewähltes/ bestimmtes Mannschaftsmitglied (Aktivensprecher/in) sowie einen Vertreter des Länderrates.


Die An- und Abreise zum/vom DRV-Hotel erfolgt für alle Teilnehmer/innen in den nichtolympischen Bootsklassen individuell und auf eigene Kosten in Absprache mit dem Sportdirektor.

3.5.6.3  Kosten für Trainer der nichtolympischen Bootsklassen

Die Kosten von maximal 1.900 € für Trainer in den Bootsklassen BM 4+ / BLM 2- / BLM 4x /       BLM 1x / BW 4- / BLW 1x / BLW 4x sind von den jeweiligen Vereinen der nominierten Mannschaften zu übernehmen. Voraussetzung für die Nominierung ist daher die   rechtsverbindliche Erklärung der Vereine zur Kostenübernahme (Vorlage am Nominierungstag).

3.5.6.4  Unmittelbare Wettkampfvorbereitung

Aufgrund der zurzeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in   allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.

3.5.6.5 Ausrüstung / Trikot

In Abstimmung mit der Aktivenvertretung wird für die Nationalmannschaftsausrüstung der U23-Mannschaft ein Nutzungsentgelt erhoben. Der Betrag hierfür wird zu einem späteren Zeitpunkt, aber nicht später als am 01.04.2016, veröffentlicht.

3.5.6.6  Material / Boote

Auf den U23 Weltmeisterschaften werden in allen Bootsklassen nur Boote der Bootswerft Empacher eingesetzt. Diese Boote werden vom DRV bzw. der Bootswerft Empacher zu Verfügung gestellt.

3.5.7      Abschließende Regelungen

Im begründeten Einzelfall (Ausfall/Krankheit) des bis zum Nominierungswettkampf    schnellsten Bootes bzw. Nichtteilnahme an den Pflichtwettkämpfen kann die   Nominierungskommission auf Antrag des für die U23-WM verantwortlichen Trainers, des Cheftrainers und des BT-Nachwuchs ein weiteres Ausscheidungsrennen zu Beginn der UWV ansetzen.

Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft entweder zurückgezogen, oder dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Nominierungskommission.

3.6   Juniorenweltmeisterschaften in Rotterdam (NED) vom 21.-28.08.2016

Als Termin für die Anreise ist der 20.08.2016 und  für die Abreise der 29.08.2016 festgelegt.

3.6.1      Bootsklassen

JM8+ / JM4+ / JM4- / JM2- / JM4x / JM2x / JM1x

JW8+ / JW4- / JW2- / JW4x / JW2x / JW1x

(internationale Bezeichnung)

3.6.2      Nominierungswettkampf

  •     Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U19 in Essen (25. – 26.06.2016)

Zur Verstärkung von Mannschaften bleiben Um- und Neubildungen durch die Nominierungskommission vorbehalten.

3.6.3      Nominierungskriterium

Saisonleistung mit internationalem Niveau und berechtigte Chance, das A-Finale der Junioren-weltmeisterschaften zu erreichen. Nominiert werden grundsätzlich die Sieger der Rennen der Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U19 (Einzelruderer/innen), mit Ausnahme der Achter und der Doppelvierer, sofern sie internationales Niveau haben. Die Sieger der Rennen des JM 4+ und JW 4- sowie des JM 2x und JW 2x werden als Einzelpersonen für die                 Nationalmannschaft der Junioren/innen nominiert.

Die Entscheidung über ihren Bootsklasseneinsatz erfolgt im Ergebnis der Mannschaftsbildung (Beschluss von Vorstand / Länderrat 2003).

3.6.4      Pflichtwettkämpfe

  • Frühtest Junioren Klein- und Mittelboot Köln (15.-17.04.2016)
  • 1. Internationale DRV-Junioren-Regatta in München (07.-08.05.2016)
  • 2. Internationale DRV-Junioren-Regatta + 2. KBÜ in Hamburg (03.-05.06.2016)
  • Deutsche Jahrgangsmeisterschaften U19 in Essen (23.-26.06.2016)
  • 2-km-Ergometertest (Februar/März 2016)
  • Langstrecken entsprechend der Vorgaben des Bundestrainers

Darüber hinaus gelten die Festlegungen des BT U19 Teams und des Landestrainerteams über die Grundvoraussetzungen einer Nominierung (Anschluss an eine Regionalgruppe; Nachweis der Großbootfähigkeit im Training + Wettkampf). Schüler, die im Ausland lernen, können bezüglich der Pflichtwettkämpfe Sondervereinbarungen mit dem Cheftrainer, bzw. BT-Nachwuchs treffen. Für U19-Kader besteht nur die Möglichkeit, sich über die 2. Kleinbootüberprüfung in Hamburg (06.-05.06.2016) direkt für die Mannschaftsbildung zu qualifizieren (1x / 2-). Dabei verpflichtend ist eine regelmäßige Protokollierung und eine Absolvierung aller geforderten Leistungstests (2.000m-WKT; Werte für die Testbatterie).

3.6.5      Finanzierung

3.6.5.1   Zielwettkampf

Der DRV übernimmt grundsätzlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der An-und Abreise.

3.6.5.2   unmittelbare Wettkampfvorbereitung

Aufgrund der zurzeit noch nicht eindeutig abgeklärten Haushalts- und Finanzlage können in   allen Kaderbereichen Selbstbeteiligungen zur Finanzierung der unmittelbaren Wettkampfvorbereitung (UWV) erhoben werden.

3.6.5.3   Ausrüstung / Trikot

In Abstimmung mit der Aktivenvertretung wird für die Nationalmannschaftsausrüstung der Junioren/Juniorinnen ein Nutzungsentgelt erhoben. Der Betrag hierfür wird zu einem späteren Zeitpunkt, aber nicht später als am 01.04.2015, veröffentlicht.

3.6.5.4  Material / Boote

Auf den U19 Weltmeisterschaften werden in allen Bootsklassen nur Boote der Bootswerft Empacher eingesetzt. Diese Boote werden vom DRV bzw. der Bootswerft Empacher zur Verfügung gestellt.

3.6.6      Abschließende Regelungen

Sofern die Zielstellung einer Bootsklasse durch Krankheit mehrerer Ruderinnen oder Ruderer gefährdet ist, kann die Nominierung dieser Mannschaft entweder zurückgezogen werden, oder dafür die Nachnominierung einer ganz neuen Mannschaft vorgenommen werden. Bei erkennbar unmotiviertem Verhalten bei den Leistungsüberprüfungen können in Abstimmung mit dem Cheftrainer und der BT-Nachwuchs vorher festgelegte Ersatzruderer/innen nach-nominiert werden, und der/die bereits Nominierte scheidet aus.

Hannover, den 22.02.2016

Siegfried Kaidel

Vorsitzender

Uwe Graf

Fachressortvorsitzender Leistungssport

Mario Woldt

Sportdirektor

Marcus Schwarzrock

Cheftrainer