# | 

Rowing World Cups 2009 (RWC)

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4550


  1. Meldeverfahren

Die Meldung zu den Regatten der Rowing World Cups 2009 erfolgt in seiner Zuständigkeit zentral durch den Deutschen Ruderverband.


    1. Regattatermine

RWC Banyoles/ESP 29.05. bis 31.05.2009

RWC München 19.06. bis 21.06.2009

RWC Luzern/SUI 10.07. bis 12.07.2009


    1. Interner Meldeschluss des Verbandes

RWC Banyoles/ESP 18.05.2009, 10.00 Uhr

RWC München 08.06.2009, 10.00 Uhr

RWC Luzern/SUI 29.07.2009, 10.00 Uhr


    1. Meldeanschrift

Deutscher Ruderverband

Kathrin Seegers

Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10

30169 Hannover

Tel.: 0511/9 80 94 – 21

Fax: 0511/9 80 94 – 25

E-Mail: kathrin.seegers@rudern.de


Die Koordination aller Maßnahmen erfolgt über den Cheftrainer und die Geschäftsstelle des DRV.


  1. Finanzierung

    1. Olympische Bootsklassen und olympische Ersatzbootsklassen

Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über die Jahresplanung und wird vom Bun­desministerium des Inneren (BMI) dem Deutschen Ruderverband (DRV) als Projekt­förderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.


    1. Nichtolympische Bootsklassen

Diese Bootsklassen werden durch das BMI nicht gefördert. Finanzierung und Organi­sation erfolgen in eigener Zuständigkeit der Vereine der Teilnehmer/innen. Für Fragen stehen die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle des Verbandes zur Verfü­gung.


  1. Teilnahmevoraussetzungen

    1. Bootsmaterial


  • Der Einsatz des Bootsmaterials ist vorher mit dem Cheftrainer abzustimmen.

  • Die Blätter von Riemen/Skulls müssen in den Nationalfarben gestrichen sein.


    1. Bekleidung

Die Mitglieder der Nationalmannschaft und deren Betreuer sind gehalten, durch das Tragen der offiziellen Ausrüstung das äußere Erscheinungsbild des Verbandes positiv zu beeinflussen.


Zu den Wettkämpfen tragen die Teilnehmer das offizielle World-Cup-Trikot des Deutschen Ruderverbandes. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Verban­des und sind schriftlich zu beantragen.


    1. Werberichtlinien

Auf die besonderen Werberichtlinien des RWC wird ausdrücklich hingewiesen.


a) Trikot

  • Herstellerlogo bis zu 16 cm².

  • Vereins-/Verbandssponsor: bis zu 100 cm².

(Das Aufbringen von Vereins-/Verbandssponsoren bedarf der Zustimmung des DRV.)


b) Hose

  • Herstellerlogo bis zu 50 cm² je Hosenbein.

(Allgemeine Herstellerkennzeichnung wie z.B. Streifen sind grundsätzlich erlaubt.)

  • Vereins-/Verbandssponsor: bis zu 100 cm².

(Das Aufbringen von Vereins-/Verbandssponsoren bedarf der Zustimmung des DRV.)


Diese Regelung gilt auch für die Aufwärmkleidung.


c) Boote

Vereins-/Verbandssponsor auf Bug und/oder Heck: jeweils einmal 800 cm².

(Maximal für zwei Sponsoren mit insgesamt 800 cm².)



Schweinfurt / Hannover, den 11.02.2009


Siegfried Kaidel Hartmut Buschbacher

Vorsitzender Cheftrainer