Rowing World Cups 2009 (RWC)
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4550
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Meldeverfahren
Die Meldung zu den Regatten der Rowing World Cups 2009 erfolgt in seiner Zuständigkeit zentral durch den Deutschen Ruderverband.
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Regattatermine
RWC Banyoles/ESP 29.05. bis 31.05.2009
RWC München 19.06. bis 21.06.2009
RWC Luzern/SUI 10.07. bis 12.07.2009
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Interner Meldeschluss des Verbandes
RWC Banyoles/ESP 18.05.2009, 10.00 Uhr
RWC München 08.06.2009, 10.00 Uhr
RWC Luzern/SUI 29.07.2009, 10.00 Uhr
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Meldeanschrift
Deutscher Ruderverband
Kathrin Seegers
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Tel.: 0511/9 80 94 – 21
Fax: 0511/9 80 94 – 25
E-Mail: kathrin.seegers@rudern.de
Die Koordination aller Maßnahmen erfolgt über den Cheftrainer und die Geschäftsstelle des DRV.
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Finanzierung
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Olympische Bootsklassen und olympische Ersatzbootsklassen
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Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über die Jahresplanung und wird vom Bundesministerium des Inneren (BMI) dem Deutschen Ruderverband (DRV) als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
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Nichtolympische Bootsklassen
Diese Bootsklassen werden durch das BMI nicht gefördert. Finanzierung und Organisation erfolgen in eigener Zuständigkeit der Vereine der Teilnehmer/innen. Für Fragen stehen die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle des Verbandes zur Verfügung.
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Teilnahmevoraussetzungen
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Bootsmaterial
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Der Einsatz des Bootsmaterials ist vorher mit dem Cheftrainer abzustimmen.
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Die Blätter von Riemen/Skulls müssen in den Nationalfarben gestrichen sein.
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Bekleidung
Die Mitglieder der Nationalmannschaft und deren Betreuer sind gehalten, durch das Tragen der offiziellen Ausrüstung das äußere Erscheinungsbild des Verbandes positiv zu beeinflussen.
Zu den Wettkämpfen tragen die Teilnehmer das offizielle World-Cup-Trikot des Deutschen Ruderverbandes. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Verbandes und sind schriftlich zu beantragen.
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Werberichtlinien
Auf die besonderen Werberichtlinien des RWC wird ausdrücklich hingewiesen.
a) Trikot
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Herstellerlogo bis zu 16 cm².
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Vereins-/Verbandssponsor: bis zu 100 cm².
(Das Aufbringen von Vereins-/Verbandssponsoren bedarf der Zustimmung des DRV.)
b) Hose
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Herstellerlogo bis zu 50 cm² je Hosenbein.
(Allgemeine Herstellerkennzeichnung wie z.B. Streifen sind grundsätzlich erlaubt.)
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Vereins-/Verbandssponsor: bis zu 100 cm².
(Das Aufbringen von Vereins-/Verbandssponsoren bedarf der Zustimmung des DRV.)
Diese Regelung gilt auch für die Aufwärmkleidung.
c) Boote
Vereins-/Verbandssponsor auf Bug und/oder Heck: jeweils einmal 800 cm².
(Maximal für zwei Sponsoren mit insgesamt 800 cm².)
Schweinfurt / Hannover, den 11.02.2009
Siegfried Kaidel Hartmut Buschbacher
Vorsitzender Cheftrainer