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Rowing World Cups 2014 (RWC) - AB4747

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4747

Rowing World Cups 2014 (RWC)

1.    Meldeverfahren

Die Meldung zu den Regatten der Rowing World Cups 2014 erfolgt in seiner Zuständigkeit zentral durch den Deutschen Ruderverband.

1.1.    Regattatermine

RWC Sydney              28.03. bis 30.03.2014
RWC Aiguebelette     20.06. bis 22.06.2014
RWC Luzern              11.07. bis 13.07.2014

1.2.    Interner Meldeschluss des Verbandes

RWC Sydney             10.03.2014, 10.00 Uhr
RWC Aiguebelette    02.06.2014, 10.00 Uhr
RWC Luzern             26.05.2014, 10.00 Uhr

1.3.    Meldeanschrift

Deutscher Ruderverband
Mario Woldt
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Tel.:    0511/9 80 94 – 11
Fax:    0511/9 80 94 – 25
E-Mail:    mario.woldt@rudern.de

Die Koordination aller Maßnahmen erfolgt über den Sportdirektor und die Geschäftsstelle des DRV.

2.    Finanzierung

2.1.    Olympische Bootsklassen und olympische Ersatzbootsklassen

Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über die Jahresplanung und wird vom Bun-desministerium des Inneren (BMI) dem Deutschen Ruderverband (DRV) als Projekt-förderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Dies gilt jedoch nur für ein Boot je olympische Bootsklasse.  Um die gesamten Kosten zu decken, wird ein Eigenanteil pro Athlet von jeweils 150,00 € für die Rowing World Cups in Aiguebelette und Luzern, sowie 150,00 € für den Rowing World Cup Penrith, erhoben.

Zusätzliche Boote können grundsätzlich auf Selbstkostenbasis und nach Zustimmung des Cheftrainers gemeldet werden. Die Meldung erfolgt ausschließlich über den DRV.

2.2.    Nichtolympische Bootsklassen

Diese Bootsklassen werden durch das BMI nicht gefördert. Die Finanzierung erfolgt in eigener Zuständigkeit der Vereine der Teilnehmer/innen. Die Meldung und Organisation sind in Abstimmung mit dem Cheftrainer und der DRV-Geschäftsstelle vorzunehmen. Für Fragen stehen die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle des Verbandes zur Verfügung.

3.    Teilnahmevoraussetzungen

3.1.    Bootsmaterial

Der Einsatz des Bootsmaterials ist grundsätzlich vorher mit dem Cheftrainer abzustimmen. Hier gelten die vertraglichen Bindungen des DRV.
Die Blätter von Riemen/Skulls müssen in den Nationalfarben gestrichen sein.

3.2.    Bekleidung

Die Mitglieder der Nationalmannschaft und deren Betreuer sind gehalten, durch das Tragen der offiziellen Ausrüstung (New Wave) das äußere Erscheinungsbild des Verbandes positiv zu repräsentieren.

Zu den Wettkämpfen tragen die Teilnehmer das offizielle World-Cup-Trikot des Deutschen Ruderverbandes. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Verbandes und sind schriftlich zu beantragen.

3.3.    Werberichtlinien

Es gelten die jeweils gültigen Werberichtlinien der FISA und des DRV. Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen seitens der FISA oder des DRV auch im Laufe des Jahres erfolgen können, die ab dem Zeitpunkt ebenfalls zu beachten und einzuhalten sind.


Schweinfurt / Hannover, den 24.02.2014

Siegfried Kaidel
Vorsitzender

Mario Woldt
Sportdirektor

Marcus Schwarzrock
Cheftrainer