Rowing World Cups 2016 - AB Nr. 4819
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4819
Rowing World Cups 2016 (RWC)
1. Meldeverfahren
Die Meldung zu den Regatten der Rowing World Cups 2016 erfolgt in seiner Zuständigkeit zentral durch den Deutschen Ruderverband.
1.1. Regattatermine
WC I Varese 15. – 17.04.2016
WC II Luzern 27. – 29.05.2016
WC III Poznan 17. – 19.06.2016
1.2. Interner Meldeschluss des Verbandes
WC I Varese 29.03.2016, 10.00 Uhr
WC II Luzern 09.05.2016, 10.00 Uhr
WC III Poznan 30.05.2016, 10.00 Uhr
1.3. Meldeanschrift
Deutscher Ruderverband
Mario Woldt
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10
30169 Hannover
Tel.: 0511/9 80 94 – 11
Fax: 0511/9 80 94 – 25
E-Mail: mario.woldt@rudern.de
Die Koordination aller Maßnahmen erfolgt über den Sportdirektor und die Geschäftsstelle des DRV.
2. Finanzierung
2.1. Olympische Bootsklassen und olympische Ersatzbootsklassen
Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über die Jahresplanung und wird vom Bundesministerium des Inneren (BMI) dem Deutschen Ruderverband (DRV) als Projektförderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Dies gilt jedoch nur für ein Boot je olympische Bootsklasse. Um die gesamten Kosten zu decken, wird ein Eigenanteil pro Athlet von jeweils 150,00 € für die Rowing World Cups in Varese, Luzern und Poznan erhoben.
Zusätzliche Boote können grundsätzlich auf Selbstkostenbasis und nach Zustimmung des Cheftrainers gemeldet werden. Die Meldung erfolgt ausschließlich über den DRV.
2.2. Nichtolympische Bootsklassen
Diese Bootsklassen werden durch das BMI nicht gefördert. Die Finanzierung erfolgt in eigener Zuständigkeit der Vereine der Teilnehmer/innen. Die Meldung und Organisation sind in Abstimmung mit dem Cheftrainer und der DRV-Geschäftsstelle vorzunehmen. Für Fragen stehen die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle des Verbandes zur Verfügung.
3. Teilnahmevoraussetzungen
3.1. Bootsmaterial
Der Einsatz des Bootsmaterials ist grundsätzlich vorher mit dem Cheftrainer abzustimmen. Hier gelten die vertraglichen Bindungen des DRV.
Die Blätter von Riemen/Skulls müssen in den Nationalfarben gestrichen sein.
3.2. Bekleidung
Die Mitglieder der Nationalmannschaft und deren Betreuer sind gehalten, durch das Tragen der offiziellen Ausrüstung (New Wave) das äußere Erscheinungsbild des Verbandes positiv zu repräsentieren.
Zu den Wettkämpfen tragen die Teilnehmer das offizielle World-Cup-Trikot des Deutschen Ruderverbandes. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Verbandes und sind schriftlich zu beantragen.
3.3. Werberichtlinien
Es gelten die jeweils gültigen Werberichtlinien der FISA und des DRV. Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen seitens der FISA oder des DRV auch im Laufe des Jahres erfolgen können, die ab dem Zeitpunkt ebenfalls zu beachten und einzuhalten sind.
Schweinfurt / Hannover, den 22.02.2016
Siegfried Kaidel
Vorsitzender
Uwe Graf
Fachressortvorsitzender Leistungssport
Mario Woldt
Sportdirektor
Marcus Schwarzrock
Cheftrainer