# 4819  | 

Rowing World Cups 2016 - AB Nr. 4819

Amtliche Bekanntmachung Nr. 4819

Rowing World Cups 2016 (RWC)

1.      Meldeverfahren

Die Meldung zu den Regatten der Rowing World Cups 2016 erfolgt in seiner Zuständigkeit zentral durch den Deutschen Ruderverband.

1.1.   Regattatermine

WC I Varese                      15. – 17.04.2016

WC II Luzern                     27. – 29.05.2016

WC III Poznan                   17. – 19.06.2016

1.2.    Interner Meldeschluss des Verbandes

WC I Varese                      29.03.2016, 10.00 Uhr

WC II Luzern                     09.05.2016, 10.00 Uhr

WC III Poznan                   30.05.2016, 10.00 Uhr

1.3.    Meldeanschrift

Deutscher Ruderverband

Mario Woldt

Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10

30169 Hannover

Tel.:       0511/9 80 94 – 11

Fax:       0511/9 80 94 – 25

E-Mail:  mario.woldt@rudern.de

Die Koordination aller Maßnahmen erfolgt über den Sportdirektor und die Geschäftsstelle des DRV.

2.       Finanzierung

2.1.    Olympische Bootsklassen und olympische Ersatzbootsklassen

Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich über die Jahresplanung und wird vom Bun­desministerium des Inneren (BMI) dem Deutschen Ruderverband (DRV) als Projekt­förderung des Bundes in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Dies gilt jedoch nur für ein Boot je olympische Bootsklasse.  Um die gesamten Kosten zu decken, wird ein Eigenanteil pro Athlet von jeweils 150,00 € für die Rowing World Cups in Varese, Luzern und Poznan erhoben.

Zusätzliche Boote können grundsätzlich auf Selbstkostenbasis und nach Zustimmung des Cheftrainers gemeldet werden. Die Meldung erfolgt ausschließlich über den DRV.

2.2.    Nichtolympische Bootsklassen

Diese Bootsklassen werden durch das BMI nicht gefördert. Die Finanzierung erfolgt in eigener Zuständigkeit der Vereine der Teilnehmer/innen. Die Meldung und Organisation sind in Abstimmung mit dem Cheftrainer und der DRV-Geschäftsstelle vorzunehmen. Für Fragen stehen die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle des Verbandes zur Verfügung.

3.      Teilnahmevoraussetzungen

3.1.    Bootsmaterial

Der Einsatz des Bootsmaterials ist grundsätzlich vorher mit dem Cheftrainer abzustimmen. Hier gelten die vertraglichen Bindungen des DRV.

Die Blätter von Riemen/Skulls müssen in den Nationalfarben gestrichen sein.

3.2.    Bekleidung

Die Mitglieder der Nationalmannschaft und deren Betreuer sind gehalten, durch das Tragen der offiziellen Ausrüstung (New Wave) das äußere Erscheinungsbild des Verbandes positiv zu repräsentieren.

Zu den Wettkämpfen tragen die Teilnehmer das offizielle World-Cup-Trikot des Deutschen Ruderverbandes. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Verbandes und sind schriftlich zu beantragen.

3.3.    Werberichtlinien

Es gelten die jeweils gültigen Werberichtlinien der FISA und des DRV. Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen seitens der FISA oder des DRV auch im Laufe des Jahres erfolgen können, die ab dem Zeitpunkt ebenfalls zu beachten und einzuhalten sind.

Schweinfurt / Hannover, den 22.02.2016

Siegfried Kaidel

Vorsitzender

Uwe Graf

Fachressortvorsitzender Leistungssport

Mario Woldt

Sportdirektor

Marcus Schwarzrock

Cheftrainer