Rudersportfertigkeitsabzeichen
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4594
Rudersportfertigkeitsabzeichen
Einführung: 1981. Mit Beginn des 01. Januar 1981 hat die DEUTSCHE RUDERJUGEND ein Rudersportfertigkeitsabzeichen für die 10 bis 16-jährigen Ruderinnen und Ruderer ausgeschrieben.
Form der Auszeichnung: Stoffabzeichen in Bronze, Silber und Gold sowie Urkunde. Das Rudersportfertigkeitsabzeichen gibt es in den Ausführungen Bronze, Silber und Gold. Die Abnahme der Prüfung wird vom Vereinsjugendwart/Übungsleiter vorgenommen. Die geforderten Übungsbedingungen sind für Jungen und Mädchen gleichermaßen zu erfüllen.
Antrag durch: Verbandsmitglieder
Vergabe durch: DRV
Vergabe: Verein
Vergaberichtlinien:
I. Rudersportfertigkeitsabzeichen in B r o n z e
Übungsbedingungen:
1. Beherrschung des Kunststoff-Einers (Slalom). Gefordert wird eine Fahrt mit dem Kunststoff-Einer über eine Slalomstrecke. In dieser Slalomstrecke muß enthalten sein:
a) Einsteigen und Ablegen
b) Je eine Wende über Backbord und Steuerbord
c) Ansteuern und Durchfahren eines Tores
d) Anlegen und Aussteigen.
2. Gewässerkunde
Es sind die Gefahrenstellen im örtlichen Übungsbereich zu benennen. Die interne Fahrtenordnung des Vereins muß gekonnt werden.
3. Steuern eines Mannschaftsbootes
Als Steuermann sind folgende Rudermanöver zu befehlen und mit der Mannschaft durchzuführen:
a) das Boot anhalten
b) das Boot backbord- und steuerbordseitig zu wenden
c) mit dem Boot rückwärts zu rudern
d) vom Steg ab-/an den Steg anlegen.
Das Rudersportfertigkeitsabzeichen in Bronze kann im Altersbereich 10 bis 15 Jahre erworben werden.
II. Rudersportfertigkeitsabzeichen in S i l b e r
Übungsbedingungen:
1. Nachweis des Abzeichens in Bronze.
2. Fahrt im Kunststoff-Einer oder Zweier o. St.
a) Boot und Bootszubehör transportieren
b) Zubehör einlegen und herausnehmen
c) Einsteigen und Aussteigen
d) Ablegen und Anlegen
e) den Ruderplatz herrichten.
Auf Anweisung des Prüfers sind folgende Manöver zu fahren:
- das Boot aus der Fahrt anhalten
- Fahrtrichtungsänderung durch Rudern
- Rückwärtsrudern
f) Verhaltensweise beim Kentern kennen.
3. Fahrt im Skull-Mannschaftsboot
- Ablegen und anlegen vom Steg (ohne Hilfe)
- Durchrudern einer kurzen Strecke mit zwei Wenden
- das Boot anhalten
- das Boot rückwärtsrudern.
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4. Steuern eines Mannschaftsbootes (II)
Der Nachweis einer verantwortlich als Steuermann geleiteten Ausfahrt im Mannschaftsboot ist zu erbringen. Dazu gehören Anleitung der Mannschaft beim Bootstransport zum und vom Wasser, Vorbereitung des Bootes zur Fahrt, säubern des Gerätes.
Nachweis der praktischen Kenntnisse eines Steuermanns. – Der Nachweis sollte möglichst im Rahmen eines Steuermanns-Lehrganges für die Übungsstunden erbracht werden.
Altersbereich für das Rudersportfertigkeitsabzeichen in Silber: 12 bis 16 Jahre.
III. Rudersportfertigkeitsabzeichen in G o l d
Übungsbedingungen:
1. Nachweis des Abzeichens in Silber. Zwischen dem Erwerb des Abzeichen in Gold und Silber muß eine Saison liegen.
2. Fahrt im Mannschaftsriemenboot
Gefordert werden:
- Ablegen und Anlegen vom Steg (ohne Hilfe)
- Durchrudern einer kurzen Strecke mit zwei Wenden
- Boot anhalten
- Rückwärtsrudern.
3. Kenntnis der wichtigsten Schifffahrtsregeln/-zeichen. Hier sind die auf allen örtlichen Schifffahrtsstrecken angebrachten Schiffahrtszeichen sowie die Schifffahrtsregeln auf den Binnengewässern der Bundesrepublik Deutschland über einen Fragebogen abzufragen. Die Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen der Landesruderverbände wird empfohlen.
4. Tages- oder Wanderfahrt im örtlichen Bereich. Mitarbeit bei der Vorbereitung und Teilnahme an einer Tagesausfahrt oder Wanderfahrt mit Übernahme kleinerer eigenverantwortlicher Aufgaben.
5. Teilnahme an Junioren-Rennen, Rennen der zweiten Wettkampfebene bzw. Wettbewerben im Rahmen der JuM-Regatten.
Altersbereich für das Rudersportfertigkeitsabzeichen in Gold: 14 bis 16 Jahre
Die Durchführung der Rudersportfertigkeitsprüfung ist der
Deutschen Ruderjugend - Jugendsekretariat-,
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover
Tel.: 0511 / 9 80 94 30, Fax: 0511 / 9 80 94 25
e-mail: annegret.gabriel@rudern.de
www.rudern.de
www.ruderjugend.org.
anzuzeigen.
Benötigt werden dabei: Name, Vorname, Geburtsjahr und Vereinszughörigkeit des Abzeichenempfängers. Es wird pro Teilnehmer eine Meldegebühr in Höhe von € 6,00 erhoben. Die Anweisung ist wie folgt vorzunehmen: Kontoinhaber Deutscher Ruderverband, Verwendungszweck Deutsche Ruderjugend, Kontonummer 900214244 bei Sparkasse Hannover, BLZ 250 501 80.
Nach Eingang des Meldegeldes erhält der Verein die Urkunde und ein Abzeichen übermittelt. Eine Einzelabgabe der genannten Auszeichnungen ist nicht möglich.
Viersen, den 10.02.2010
Deutsche Ruderjugend
Lothar Drnec - Vorsitzender