Werberichtlinien
Amtliche Bekanntmachung Nr. 4598
Werberichtlinien
Gemäß 2.2.1.2 Ruderwettkampfregeln (RWR) legt der Vorstand für den Geltungsbereich der RWR fest:
Werbung für Alkohol und alkoholische Getränke sowie nikotinhaltige Genussmittel (z. B. Zigaretten, Zigarren, Tabak) ist verboten. Im Übrigen gilt RWR 2.6.7.2 (vom Verein bestimmte, einheitliche Rennkleidung)!
Hannover, den 10.02.2010
Dr. Dag Danzglock
Ressortvorsitzender Öffentlichkeitsarbeit und Wettkampfwesen