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Werberichtlinien 2013 - AB4709

Gemäß 2.2.1.2 Ruderwettkampfregeln (RWR) legt der Vorstand für den Geltungsbereich der RWR fest:

Werbung für Alkohol und alkoholische Getränke sowie nikotinhaltige Genussmittel (z. B. Zigaretten, Zigarren, Tabak) ist verboten. Im Übrigen gilt RWR 2.6.7.2 (vom Verein bestimmte, einheitliche Rennkleidung)!

Saarbrücken, den 11.03.2013

Karsten Bach
stv. Vorsitzender