31. März 2017 | Verband | von Deutscher Ruderverband

Vereinbarung des NWRV mit ARAG schließt Lücken

Mit der neuen Vereinbarung, die von der ARAG für allgemeinverbindlich erklärt wurde, werden geliehene und nicht von gewerbsmäßig tätigen Verleihern gemietete Booten – in der Praxis meistens Vereinsboote gegen Rollsitzgeld – wie eigene behandelt.

Wichtig für den Versicherungsschutz durch die ARAG-Sportversicherung bleibt die Delegation durch den Verein, die durch Eintragung ins Fahrtenbuch nachgewiesen wird. Es kommt dabei auf die Eintragungsfähigkeit an, sodass Fahrten auch nachträglich eingetragen werden können – z.B. nach Wanderfahrten.

Ein herzlicher Dank geht an den neuen Co-Sprecher des NWRV Wilhelm Hummels, der nach 15 Monaten als Verhandlungsführer auf dem Verbandstag des NWRV am 26.03.2017 diese Vereinbarung vorstellte.

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