Vereinbarung des NWRV mit ARAG schließt Lücken
Mit der neuen Vereinbarung, die von der ARAG für allgemeinverbindlich erklärt wurde, werden geliehene und nicht von gewerbsmäßig tätigen Verleihern gemietete Booten – in der Praxis meistens Vereinsboote gegen Rollsitzgeld – wie eigene behandelt.
Wichtig für den Versicherungsschutz durch die ARAG-Sportversicherung bleibt die Delegation durch den Verein, die durch Eintragung ins Fahrtenbuch nachgewiesen wird. Es kommt dabei auf die Eintragungsfähigkeit an, sodass Fahrten auch nachträglich eingetragen werden können – z.B. nach Wanderfahrten.
Ein herzlicher Dank geht an den neuen Co-Sprecher des NWRV Wilhelm Hummels, der nach 15 Monaten als Verhandlungsführer auf dem Verbandstag des NWRV am 26.03.2017 diese Vereinbarung vorstellte.
Weitere Informationen finden Sie hier.