24. Mai 2018 | Verband | von Deutscher Ruderverband

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Etwas Neues bringt am Anfang immer Unsicherheiten mit sich. Das ist ganz normal. Doch im Fall der europäischen Datenschutzgrundverordnung ist vieles davon unbegründet. Das sieht aktuell auch die für das Thema zuständige Ministerin der Justiz und für Verbraucherschutz so.

Die Korrektur oder Löschung der Daten Ihrer Ansprechpartner und der Mitglieder mit Aktivenpass nehmen Sie auch weiterhin über das Verwaltungsportal des DRV vor. Zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Meldeportal des DRV wird Ihnen in Kürze ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zum Download zur Verfügung stehen. Ansonsten dürfen wir auf unsere überarbeitete und ständig aktualisierte Datenschutzerklärung hinweisen, in der wir umfassend über unsere Art mit Daten umzugehen informieren.

Hilfestellungen zu ggf. notwendigen Satzungsanpassungen bzgl. des Datenschutzes und für passende Einverständniserklärungen für Ihre Mitglieder bekommen Sie in gut aufbereiteter Form beim zuständigen Landessportbund.

Ansonsten ist die Teilnahme an Regatten, Wanderfahrten, Wettbewerben, Lehrgängen, etc. üblicherweise Satzungszweck eines Rudervereins und die Erhebung und Weitergabe der zur Meldung Ihrer Mitglieder erforderlichen Daten dazu notwendig. Die Darstellung von Vereinsveranstaltungen oder der sportlichen Leistungen der Mitglieder, inkl. der Dokumentation durch Fotos gehören zur Tradition der Sportvereine und sind damit ebenfalls Teil der Vereinsaufgaben. Sie sollten Ihre Mitglieder darüber informieren und auf die Möglichkeiten zu Korrektur oder Löschung hinweisen.