18. Mai 2019 | Verband | von Deutscher Ruderverband

Protokoll des 64. Deutschen Rudertages gilt als genehmigt

Gegen das Protokoll des 64. Deutschen Rudertags haben uns binnen der satzungsgemäßen Frist keine Einsprüche erreicht. Das Protokoll gilt daher als genehmigt.

Nach einem redaktionellen Hinweis aus dem Präsidium haben wir auf S. 57 unter TOP 11.2.1 eine Korrektur vorgenommen. Richtig muss es gemäß der Tischvorlage und der AB4887 zur Wahl des Fachressortvorsitzenden Wanderrudern und Breitensport natürlich lauten: „Vorgeschlagen durch den Landesruderverband Berlin (Neuwahl)“

Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Die Eintragung der Satzungsänderungen, sowie die Eintragung des Sportdirektors Mario Woldt als Besonderer Vertreter nach §30BGB sind inzwischen durch das registerführende Amtsgericht Hannover erfolgt. Die geänderte Satzung, sowie die geänderten Ordnungen finden Sie auf https://www.rudern.de/verband/ordnungen.