Bekanntmachung Nr. 5035 - Regeländerungsverfahren
Zum diesjährigen Regeländerungsverfahren wurden an die Regelkommission fristgerecht die unter Bekanntmachung Nr. 5024 veröffentlichten Anträge formuliert. Nach eingegangenen Stellungnahmen durch Verbandsmitglieder hat die Regelkommission hierzu wie folgt über die Anträge entschieden.
Die Antragsteller werden kurzfristig über die Entscheidungen informiert. Sowohl bei abgelehnten Anträgen als auch bei zugestimmten wird das weitere Verfahren durch das Grundgesetz §31 vorgegeben.
Sofern bei von Regelkommission zugestimmten Anträgen auch das Präsidium zustimmt, wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens gem. GG §31 (5) bestimmt, voraussichtlich erfolgt die Umsetzung in den RWR rechtzeitig vor Beginn der Saison 2024. Hierzu ist die jährliche Veröffentlichung der RWR zu beachten.
Antrag 1
Änderung des WKR-Prüfungsalters (AB RWR 2.4.1)
Antragsteller: Präsidium des Deutschen Ruderverbandes
Entscheidung der Regelkommission: Zustimmung
Antrag 2
Zulässigkeit eines ausschließlich digitalen Regattaprogramms (RWR 2.5.10)
Antragsteller: Präsidium des Deutschen Ruderverbandes
Entscheidung der Regelkommission: Zustimmung (modifiziert)
Antrag 3
Öffnung der Deutschen Ruderergometermeisterschaften (RWR 3.3.1)
Antragsteller: Präsidium des Deutschen Ruderverbandes
Entscheidung der Regelkommission: Ablehnung
Antrag 4
Einführung von Para-Rennen auf den Deutschen Juniorenmeisterschaften und Deutschen Jahrgangsmeisterschaften U17 / U23 (RWR 3.7.1 / 3.6.1 / 3.5.1)
Antragsteller: Präsidium des Deutschen Ruderverbandes
Entscheidung der Regelkommission: Zustimmung (modifiziert)
Antrag 5
Begrenzung der Laufzeit des Aktivenpasses auf 1 Jahr (RWR 2.2.6.2)
Antragsteller: Präsidium des Deutschen Ruderverbandes
Entscheidung der Regelkommission: Ablehnung
Antrag 6a (inhaltliche Teilung mit Antrag 6b)
Ergometerrudern Masters (RWR 3.11.6)
Antragsteller: Schweriner Rudergesellschaft v. 1874/75 e.V.
Entscheidung der Regelkommission: Zustimmung
Antrag 6b (formuliert mit Antrag 6a, inhaltliche Teilung)
Ergometerrudern Masters (RWR 3.11.1)
Antragsteller: Schweriner Rudergesellschaft v. 1874/75 e.V.
Entscheidung der Regelkommission: Ablehnung
Zu Antrag 5 wird es kurzfristig durch das Präsidium weitere Informationen zum Vorgehen für die Saison 2024 geben.
Uwe Gerstenmaier
Regelkommission Deutscher Ruderverband
Ulm, 08.12.2023
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