18. Juni 2024 | Wettkampfsport | von Deutscher Ruderverband

Bekanntmachung Nr. 5056 - Entscheidung nach 2.1.3 RWR

Nachmeldungen auf der DJM 2024

Nach 3.10.2 RWR sind Nachmeldungen bei Meisterschaften nicht zulässig. Der Vorsitzende des DRV kann jedoch gemäß 2.1.3 RWR eine von den RWR abweichende Entscheidung treffen.

Nachstehende Meldungen zu den Deutschen Junioren- und Jahrgangsmeisterschaften 2024 in Essen wurden von den zuständigen Trainern nicht fristgerecht eingereicht.:

  • Rennen 208 (JM 2x B LG): Felix Scharf und Hennes Krohn (Ruderverband Schleswig-Holstein)
  • Rennen 11 (JM 1x A): Konrad Heinrich (Münchener Ruder-Club von 1880)

Im Sinne der Sportlerinnen und Sportler erfolgt eine Ausnahmegenehmigung der Nachmeldung zu den oben genannten Rennen.

Diese Zulassung durch den Vorsitzenden erfolgt gemäß 2.1.3 RWR, da weder eine taktische Meldung noch Implikationen auf Vorläufe und den weiteren Qualifikationsweg zu erkennen sind.

Zur Bekanntmachung des DRV gelangen Sie hier.