21. Nov. 2024 | Verband | von Deutscher Ruderverband

Rudertagsbeschlüsse zu den Finanzen

Plenum des 67. Deutschen Rudertages in Halle/Saale (Foto: Max Mendez).

Der 67. Deutsche Rudertag ist vorbei und das neu gewählte Präsidium hat seine Arbeit aufgenommen.

Im Februar 2025 werden wir einen neuen Bundestag wählen. Bis sich dieser nach Koalitionssondierungen und -verhandlungen gefunden hat, werden einige Wochen ins Land gehen. Erst dann kann der Bundestag seine Arbeit wieder regulär aufnehmen und so rechnen wir nicht damit, dass vor Mitte des Jahres ein Haushalt verabschiedet wird. Wie wir auf dem Rudertag in Halle bereits kommuniziert haben, erfolgt die Bereitstellung der öffentlichen Mittel, mit denen der Verband den Großteil der leistungssportlichen Maßnahmen finanziert, jedoch erst danach. Leistungssportliche Maßnahmen, die vor Bereitstellung der öffentlichen Mittel durchgeführt werden, müssen entsprechend aus dem ordentlichen Haushalt finanziert werden.
Dank des Beschlusses der Delegierten wird dies zu Beginn des Jahres nun etwas einfacher sein.

Gern kommen wir dem Wunsch einiger Vereine nach, die wesentlichen Beschlüsse, die rund um die Finanzen gefasst wurden, schon jetzt zusammenzufassen und zu veröffentlichen.

In ausführlicher Form erhalten Sie die Unterlagen dann mit dem Protokoll des Rudertages, das aktuell noch in Arbeit ist.

1.      Mitgliedsbeiträge

Was hat sich geändert?
Die Beiträge der Mitglieder ab dem vollendeten 15.Lebensjahr werden in zwei Schritten angehoben:
01.01.2025    Erhöhung um 4,10€ auf 18,30 Euro
01.01.2026    Erhöhung um weitere 1,70€ auf 20,00 Euro
 
2.      Beitragsverfahrensordnung 

Es bleibt beim Einzug des Beitrages in zwei Raten. 
Neu ist dabei folgendes Verfahren:

Zum 01.02.2025 wird eine Abschlagszahlung i. H. v. 30 % der Jahresbeitragszahlung des Vorjahres, die auf Grundlage der zum 01.01. des Vorjahres gemeldeten Bestandszahlen ermittelt wird, fällig.

Zum 15.05. des laufenden Jahres wird auf Grundlage der aktuellen Bestandsmeldung zum 01.01. des laufenden Jahres der Jahresmitgliedsbeitrag für das laufende Jahr unter Abzug der geleisteten Abschlagszahlung in Rechnung gestellt.

3.      Aktivenpass 

Beschlossen wurde eine jährliche Gebühr in Höhe von 10,00 Euro über alle Altersklassen. Die Einnahmen aus dem Aktivenpass sind zweckgebunden, die Verwendung für wettkampfspezifische Maßnahmen ist nachzuweisen.
 
Wir halten Sie über weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.